Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld während ich im Ausland bin?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld während ich im Ausland bin?

isump

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Liebe Frau Bader, ist es rechtens das Elterngeld auch zu bekommen, wenn wir im Ausland sind? Ende August kommt unser zweites Kind auf die Welt, da ich vorher arbeiten war, müsste ich sogar fast auf den Höchstsatz Elterngeld kommen, was uns natürlich freut. Nun bewirbt sich mein Mann gerade um eine Stelle im Ausland und wir fragen uns gerade, ob es überhaupt Sinn macht diese anzunehmen? Wenn mir bei Umzug das Elterngeld gestrichen werden würde, ich aber im Ausland (in den meisten Ländern) keinen Ersatz dafür bekomme, dann geht mir ja jeden Monat 2/3 von dem verloren, was mein Mann überhaupt verdienen würde. In dem Fall lohnt es sich ja gar nicht, dass er die Stelle überhaupt annimmt. Natürlich könnte ich weiterhin in Deutschland gemeldet bleiben, aber zum einen - ist dies illegal? und zum andern- wie sollte ich dann die ganzen U2, U3 etc wahrnehmen? Da es für uns eine so zukunftsentscheidende Frage ist, wäre ich Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Auch im Ausland aktive Antragsteller können einen Anspruch auf das Elterngeld haben. Zu den Berechtigten zählen im Einzelnen: - Beschäftigte, die im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt wurden. - Selbständige, die sich zeitlich begrenzt nicht in Deutschland aufhalten. - Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Entwicklungshelfergesetz. - Missionare, deren Missionswerke oder -gesellschaften Mitglied oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e.V., des Deutschen katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen sind. - Deutsche Staatbürger, die vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind. - Beamte, die vorübergehend eine nach § 123a Beamtenrechtsrahmengesetz zugewiesene Tätigkeit im Ausland wahrnehmen Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Gemäß BEEG kann Elterngeld nur derjenige bekommen, dessen Wohnsitz in Deutschland ist.... Also geht es euch bei einem Umzug flöten! Gruß Sabine


isump

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Was ich daran aber nicht verstehe ist, dass ich doch gar nicht beruflich tätig sein kann, weder als Missionar, noch als Beamtin, noch als Selbständige....wenn ich doch gerade erst das Kind bekommen habe. Oder bezieht sich das dann auf meinen Mann? Gibt es da auch keine Unterschiede zw. europ. Ausland und dem Rest der Welt oder eine zeitliche Begrenzung wie lange man am Stück im Ausland sein darf? (zB mein Mann würde beruflich für ein paar Monate dort hinziehen- dürfte ich dann gar nicht mit? Das kann doch irgendwie nicht sein.


Mitglied inaktiv

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Wenn Dein Mann bei einem deutsche Unternehmen angestellt bleibt, aber im Ausland eingesetzt iwrd, dann geht das. Dabei ist es auch irrelevant ob es Europa ist oder der Rest der Welt. Sollte Dein Mann bei einem ausländischen Unternehmen angestellt sein, dann geht es eigentlich nicht. Einzig möglich wäre dabei, wenn es eh nur für ein paar Monate ist, seinen Wohnsitz in Deutschland zu behalten, Dein Mann meldet einen Zweitwohnsitz an und Du besuchst ihn. Wie lange so ein Besuch sein darf (also um dennoch EG beziehen zu dürfen) weiß ich allerdings nicht. Ich habe eine Bekannte die während des EG Bezuges ihre Familie in Weissrußland besucht hat. Sie hat im Grunde eine Rundreise gemacht und war insgesamt fast 5 Monate weg. Dsa war kein Problem. Allerdings war sie ja auch nicht die ganze Zeit an einem Ort, sondern immer nur 2-3 Wochen. LG Sabine


Spieli

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Hallo, behalte auf jeden Fall Deinen Wohnsitz in D und dann bekommst Du das Elterngeld auf ein deutsches Konto überwiesen. Die U-Untersuchungen haben nichts mit dem EG zu tun und sind nur eine Empfehlung. Wir waren gerade 3 Monate weg und alles ist gut gegangen. Beim EG bekommst Du einen Bescheid und dann wird monatlich überwiesen. Lt Gesetz muss man sich mind. 180 Tage im Jahr in D aufhalten, damit der Wohnsitz begründet bleibt. Viel Spass und geniesst die Zeit!


isump

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Die U-Untersuchungen sind nur Empfehlung? Warum bekommt man dann einen Brief vom Jugendamt (und irgendwann stehen sie vor der Tür), wenn man die nicht vorweisen kann? Scheint wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein. In dem Sinne gehen wir auch nciht "freiwillig" ins Ausland: mein Mann ist Engländer, hat per Fernstudium promoviert, die Promotion gerade erst abgeschlossen und ist insofern nicht bei einem dt. Unternehmen angestellt, weil gar nicht angestellt. Es wäre quasi sein erster Job, mit seinem Beruf hat er aber in D keine Chance. 180 Tage sind erlaubt, das sind ja 6Monate. Wenn das Kind Ende August kommt, könnte ich doch die restl. Monate des Jahres bei ihm verbringen und bei meinem Papa gemeldet bleiben. Aber in 2013 zählt es dann wahrscheinlich nicht neu, es sei denn ich fliege dann wieder zurück nach D und dann wieder hin, oder? Dass zur Zeit eine Stelle in Neuseeland ihn haben will, macht die Sachen mit dem "Mal eben fliegen" aber nicht gerade einfacher. Kompliziert, kompliziert...vielleicht sollte ich mich mal bei der Stadt erkundigen wie das rechtlich aussieht, wie lange ich weg sein darf. Es ist mir schon wichtig, dass ich das nicht illegal tue.


Lina_100

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Vorsicht, die 180 Tage Regelung gilt nicht unmittelbar, das ist nur eine lohnsteuerliche Hilfsregelung im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen. Einfach "bei Papa gemeldet" sein geht nicht und dürfte an der Grenze zum Beteug sein. einen Wohnsitz in Deutschland hat nur der der auch tatsächlich eine Wohnung inne hat. Die behördliche Meldung spielt dabei keine eigenständige Rolle.


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