Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Rückzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Rückzahlung

jjs2016

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Hallo, ich habe die letzte Zahlung im September erhalten bis zum 7.10. (Geburt meiner Tochter) jetzt kam Post, dass ich die Nachweise der Gehälter abgeben muss und der Oktober ist auch dabei. Ich habe meine Wochenstunden von 15 auf 20h aufgestockt, weil ich im Oktober ja kein Elterngeld mehr bekomme. Muss ich jetzt was zurück zahlen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist möglich.Der Lohn wird dann im letzten Monat angerechnet Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn dein Elterngeld bis zum 07.10. lief (egal wann tatsächlich gezahlt wurde), dann wird auch dein Gehalt vom 01.10. bis 07.10. mit dem Elterngeld verrechnet. Je nachdem wie viel du in den paar Tagen mehr verdient hast kann es also sein, dass du etwas von dem Elterngeld zurückzahlen musst.


jjs2016

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Eine Dame von der Elterngeldstelle sagte damals, wenn ich einmal drüber bin, muss ich für den ganzen Zeitraum während ich in der Elterngeldzeit bezogen habe, rückwirkend zurück zahlen muss. Stimmt das nicht?


Dojii

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Wenn du während des Elterngeldes schon arbeitest und dann noch im Elterngeldbezug die Stunden erhöhst, wirkt sich das auf alle Monate rückwirkend aus, ja. Es kann dir also tatsächlich passieren, dass du für alle Monate jeweils einen Teil des Elterngeldes zurückzahlen musst, weil du die Stunden zu früh erhöht hast. Wieso hast du denn die Stunden erhöht wenn dir extra schon gesagt wurde, dass du dann Elterngeld zurückzahlen musst?


jjs2016

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Mir wurde das nicht gesagt. Ich bin Alleinerziehend, wenn mir da 700€ plötzlich wegfallen, muss ich das irgendwie auffangen. Deswegen habe ich diesen Monat erhöht.


jjs2016

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Wenn ich das anteilig für die 6 Tage zurück zahlen muss, kann ich mit Leben. Aber warum sollte das für den gesamten Bezugszeitraum sein?


Felica

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Mich irritiert das du das überhaupt nachweisen musst. Den an dem 7.10. dürftest du ohne Begrenzung dazuverdienen. Oder hast du schon vorher wie du noch EG bekommen hast gearbeitet? Das würde auch erklären warum du Einkommen nachweisen musst.


KielSprotte

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Verstehe ich es richtig, dass du innerhalb von Basis-EG-Bezug 15 Wochenstunden gearbeitet hast und ab Oktober von 15 auf 20 Wochenstunden erhöht hast? Beim Basis-EG hast du keinen Freibetrag, deshalb vielleicht jetzt die Anforderung der Abrechnungen...? Oder verstehe ich das falsch?


jjs2016

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Ich habe EG plus bezogen, die ganze Zeit 15h während des EG Bezugs gearbeitet. Die letzte Zahlung war im September, weil der Bezug endet zum 6.10. Ab 1.10. habe ich auf 20h erhöht, um das etwas auszugleichen, weil ich alleinerziehend bin.


Felica

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Ja aber dann ist das doch klar das es da Probleme gibt. Du hättest die änserung erst ab dem 7.10 machen dürfen. Und anteilige Lebensmonate kennt das EG leider nicht. Es gilt immer der komplette Kebensmonat. Und der hätte eben erst am 6.10ten geendet. Reiche die Unterlagen ein und schaue was passiert. Danach kann man dann weitersehen.


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