Jessie H
Guten Morgen Frau Bader, ich habe mich von meinem Freund schon getrennt. Ich habe beschlossen, unser gemeinsames Sohn allein zu ziehen, ohne meinen Ex-Freund darüber mitzuteilen. Ich werde mein Junge im kommenden August bekommen. Aus finanziellen Gründen, kann ich mir nur ein 1-Zimmer-Wohnung mieten. Könnten Sie mir bitte sagen, ob das den Behörden/ den Ämter Meinung nach geht? und bis wann das Kleine bei mir in solcher Wohnung wohnen darf? Ich habe vor, in 2 Jahren in eine neue 2-Zimmer-Wohnung einziehen zu können, nachdem ich meine Ausbildung abschließe. Ich danke Ihnen im Voraus.
Hallo, interessieren würde das ja, wenn überhaupt, nur das Jugendamt. Dies würde voraussetzen, dass die erst einmal involviert sind. Und auch dann kommt es auf die einzelnen Umstände an. Sie werden in diesem Fall sicher schon gesteigerte Rücksicht nehmen müssen, zum Beispiel TV über den Kopfhörer hören. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das Kind kommt im August und Du weisst schon dass es es Junge wird? Du kannst wohnen wie Du willst.
Colien07022004
Hallo, kommt darauf an, es gibt durchaus Jugendämter die dem nicht zustimmen, solltest du dort bekannt sein oder werden. Die falsche Wohnsituation kann zu Folgen führen. Aber prinzipiell ist das erstmal okay auf Dauer ist das keine Lösung. Dein Freund ist der Vater und sollte ebenso ein Recht an seinem Kind haben. Gibst du ihn nicht an, so erhält du auch keinen Unterhaltsvorschuss. LG und alles Gute
Andrea6
Solltest Du erwachsen sein kannst Du doch hinziehen bzw. wohnen, wo immer Du willst - was sollte das irgendwelche Behörden interessieren? "Vater unbekannt" angeben, wie Du offenbar vorhast, wird ggf. schwierig, wenn Du Dich nicht vollkommen alleine finanzieren kannst - unabhängig vom moralischen Standpunkt.
Supermom2012
Das kommt ja auch auf den Wohnort an. In unserer Region ist Wohnraum exorbitant teuer. Da kann es schonmal sein, dass man sich als Paar eine schicke Zweizimmerwohnung gekauft hat und einfach nichts passendes neues findet. Also wohnt man dann als Paar mit Kind oder auch dann noch zweitem Kind in der Zweizimmerwohnung und zieht erst später um. Alles so im Bekanntenkreis erlebt (beide gut bezahlte Akademiker). Grundsätzlich spricht doch nichts gegen Babybett im Wohn-/Schlafzimmer und Wickeltisch im Bad. Solange du nicht exzessiv Partys feierst, Fernseher schaust und rauchst, sondern ein "normales" Leben führst ist das doch egal.
Dean Corvinus
Guten Tag Nein erlaubt ist es nicht da das kind alleine ein anspruch auf 12 qm hat also defackto ein eigenes zimmer haben muss. Ferner kommt es drauf an wie groß dieses Apartment ist weniger als 50 qm oder gar nur 32 qm sind völlig unzumutbar . Ich rate jedem davon ab dies zu tun weil wenn der vermieter ob nun privat oder ein Großunternehmen dies als grobes verhalten ansehen könnte und das zur fristlosen Kündigung führen kann, wenn das ein mehrparteien haus ist und viele darunter noch arbeiten gehen und das kind dann auch noch ein schreihals ist wird extrem belastend für den hausfrieden.
zweizwerge
Woraus leitet sich der Anspruch eines Kindes auf 12 m2 eigenes Zimmer ab? Der ist mir unbekannt. Es gibt sehr viele Kinder in Deutschland, die keine eigenen Zimmer von mindestens 12 m2 Größe haben. Meine z.B. :-). Vielleicht weisen die Sozialbehörden das so zu, aber hier will die Mutter, wenn ich das richtig verstehe, selbst mieten, und mehr kann sie im Moment, wöhrend der Ausbildung nicht finanzieren. Finde ich verständlich. Und ich finde es toll, dass die Mutter die Wohnung selbst finanzieren und ihre Ausbildung zuende machen will! Ich denke auch nicht, dass ein Vermieter gegen ein Baby protestieren kann, das bei der Mutter nach Geburt mit einzieht. Ganz bestimmt kann dies nicht zu einer fristlosen Kündigung führen. Ich habe gefunden: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/ueberbelegung-durch-kinder-rechtfertigt-kuendigung_258_347832.html Dort steht: "Als Faustregel kann insoweit gelten, dass keine Überbelegung vorliegt, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils ca. 12 Quadratmetern entfällt oder bei Familien durchschnittlich 10 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen." In dem entschiedenen Fall war zum einen der Mietvertrag recht speziell, und zum anderen lebten 4 Personen auf 26 m2. Auch da war nur eine ordentlich und keine fristlose Kündigung akzeptabel. Danach wäre es keine Überbelegung, wenn das Apartment bei 2 Personen (Mutter und Baby) 20 m2 hat. Das sollte hoffentlich zu finden sein - ich drücke die Daumen! P.S. Und Kinderlärm ist im Normalfall hinzunehmen :-)
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