pinga
Hallo, Meine Gynäkologin hat mir aufgrund einer risikoschwangerschaft ein generelles beschäftigungsverbot ausgestellt. Da ich zur Zeit arbeitslos bin frage ich mich wer nun weiterzahlt. Ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, aber stehe ja nun dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Zahlt nun die Krankenkasse weiter und wenn ja wieviel? Außerdem wüsste ich gerne wie mein Elterngeld in Zukunft berechnet wird. Ich weiß das Arbeitslosengeld nicht mit einbezogen wird, aber wie sieht es nun in meinem Falle aus? Vielen Dank für die Hilfe! Lg
Hallo, iich stelle immer wieder fest, dass viele Gynäkologen von juristischen Fragen wenig Ahnung haben.im Zweifel immer einfach mal ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Bei einem Risikoschwangerschaftsproblem ist ein Beschäftigungsverbot ja wohl nicht der richtige Weg, sondern eine Krankschreibung. Ein Beschäftigungsverbot ist in Ihrer Situation sowieso schlecht, da Sie dann nämlich keine Zahlung von niemanden erhalten, es sei denn, vom Jobcenter. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das wird nur den Mindestsatz von 300€ geben. Sollten dazu Sozialleistungen bezogen werden wird dieser als Einkommen voll angerechnet. Ein BV ist aktuell hinfällig, Du hast keinen Job. Die Richtlinien sind auch massiv verschärft. Ggf. wäre eine AU die bessere Lösung. Je nachdem weswegen das BV. Risikoschwanger heißt nicht BV, nur mehr Kontrolle.
Mitglied inaktiv
Wenn es weiter beim BV bleibt, und du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst, bekommst du von keiner Stelle was. Entweder du wirst AU, oder du stehst dem Arbeitsmarkt wenn auch nur eingeschränkt zur Verfügung, dann muss das BV entsprechend abgeändert werden und du musst dich bewerben.
Felica
Bloss kein BV nehmen. Wozu auch, du bist eh arbeitslos. Der Arzt muss dich also nicht schützen. Besser Krankengeld. Schon wegen Krankenversicherung und Mutterschutzgeld.
Lewanna
Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit ist wirklich ganz schlecht. So stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommst KEIN Arbeitslosengeld. Krankengeld von der Krankenkasse bekommst du aber auch NICHT, da du ja nicht krank bist. Beim Elterngeld wird es wohl auf den Mindessatz hinaus laufen. LG
Tini_79
Hast du das schon dem Amt gemeldet/ gezeigt? Ich habe in einer Schwangeren- FB- Gruppe schon öfter gelesen, dass es dann große Probleme geben kann und die Frauen teilweise ewig komplett in der Luft hängen! Je nachdem, in welcher Woche du bist, würde ich erstmal gar nichts tun, wenn du ganz normal zB an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen kannst. Oder musst du komplett liegen?
pinga
Hey, ich bin erst in der 10. ssw. Meine Krankenkasse sagte mir das das Arbeitsamt das beschäftigungsverbot prüft und mich dann an die Krankenkasse weiterleitet. Diese sei dann zuständig ein Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes zu zahlen. Außerdem würde dieses Krankengeld , wenn man es denn aufgrund der Schwangerschaft bekommt, voll beim Elterngeld einberechnet werden. Arbeitsamt und elterngeldstelle habe ich noch nicht erreicht. Wenn es so wäre wäre ich ja gut abgesichert. Gemeldet habe ich vorsichtshalber aber noch nichts. Ich hoffe Frau Bader kann etwas mehr Klarheit schaffen.
Felica
Du hast aber keinen AG, deshalb wird das nicht greifen, also das das schwangerschaftsbedingte Krankengeld zu keiner Kürzung beim Elterngeld führt. Du musst versicherungspflichtig beschäftigt sein damit das greift.
pinga
Ok, Problem gelöst! Alle Instanzen erreicht... Meine vorherige Vermutung hat sich bewahrheitet!
mellomania
...
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