Mitglied inaktiv
Hallo Hr. Dr. Busse, mein Partner und ich trennen sich gerade. Wir haben eine 16 Monate alte Tochter. Mein Partner hat nun eine Arbeit weiter weg von unserem Wohnort bekommen und meint nun das unsere Tochter, in Begleitung seiner neuen Freundin, die unsere Tochter gerade erst kennen lernt, alle 14 Tage zu ihm fliegen soll, jeweils von Freitag bis Sonntag. Könnte sich dieses häufige fliegen gesundheitsschädlich oder sogar ihre Entwicklung schädigen auf unsere Tochter auswirken? Zumal ja auch nicht die Bezugspersonen Mama oder Papa unter der Reise dabei sind. Was können Sie mir raten? Vielen dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Marion T.
Liebe M., die minimale Belastung des Fliegens ist nicht das Thema, für das Alter Ihrer Tochter ist so eine Besuchsregelung aber völlig unzumutbar und lässt wenig Verständnis für die Bedürfnisse der Tochter erkennen. Wenn der Papa Interesse an seiner Tochter hat, dann muss er sich bewegen. Mehr als mal ein paar Stunden mit dem Papa auf den Spielplatz gehen oder ähnliches ist aber in diesem Lebensalter nicht möglich und erst später, wenn Ihre Tochter mindestens 3 bis 4 Jahre als ist, kann man bei sehr gutem Verhältnis von Vater und Tochter auch empfehlen, dass er seine Tochter über Nacht mit zu sich nimmt für ein paar Tage. Am besten lassen Sie sich von Anfang an von einer Scheidungsberatungsstelle beraten und unterstützen. Alles Gute!
Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr. Busse, bitte leiten Sie doch Mütter hier nicht zu Umgangsrechtsverletzungen respektive Straftaten an. Vor allen Dingen verweigern Sie Vätern nicht das Recht auf Umgang mit Ihren Kindern das gesetzlich zugesichert ist. Ich werde diese Sache mit diesem Rat an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung geben, ebenso an die Bundes- und Ländesärztekammer zur Überprüfung nach Berufsordnung. Nur zu Ihrer Information das aktuelle Urteil des BGH Link: http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/dr.-annette-wittmuetz-8334959/blog/15/1301/bundesverfassungsgericht-zum-umgangsrecht-mit-noch-kleinem-kind Autor: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz - Bundesverfassungsgericht zum Umgangsrecht mit noch kleinem Kind Auch der Vater eines erst zweijährigen Kindes hat ein Recht auf Besuchskontakte des Kindes mit Übernachtungen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten Urteil (Az: 1 BvR 1827/06) und hob damit einen Beschluss des Oberlandesgericht München auf. Dieses hatte den vom Amtsgericht Rosenthal angeordneten Umgang des Vaters auf einige Stunden am Tag begrenzt und die Übernachtungen ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass auch bei einem noch kleinen Kind ein Umgangsrecht mit Übernachtungen grundsätzlich dem Kindeswohl entspricht, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen. Es betont in diesem Zusammenhang, dass das Umgangsrecht eines Elternteils ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz steht: „Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit ver-bundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, muss grundsätzlich den per-sönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen“. Eine zeitliche Einschränkung – wie etwa die Beschränkung des Umgangs auf einige Stunden am Wochenende - oder eine Aussetzung des Umgangs ist danach nur angezeigt, wenn der Schutz des Kindes dies nach den Umständen des Einzelfalls erfordert, wenn also andernfalls eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung droht. Das Bundesverfassungsgericht führt weiter aus, dass der Wille des Kindes bei der Regelung des Umgangsrechts grundsätzlich zu berücksichtigen sei, soweit er mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist. Die Familiengerichte seien gehalten, den Willen des Kindes möglichst zuverlässig zu ermitteln. Sofern das Gericht von der Beiziehung eines Sachverständigen absehe, müsse es anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen. Nach Auffas-sung des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein kleines Kind grundsätzlich anzuhören; in vie-len Fällen ist daneben die Hinzuziehung eines Verfahrenspflegers erforderlich. Ein Verfahrenspfleger nimmt in einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Eltern über das Sor-ge- oder Umgangsrecht die Rechte des Kindes wahr. Er wird immer und gerade dann heran gezogen, wenn die Eltern sehr zerstritten sind und dadurch anzunehmen ist, dass keiner von ihnen die Belange des Kindes ausreichend berücksichtigen kann oder das Kind durch den Kon-flikt der Eltern stark belastet wird. Für die Praxis bedeutet diese Entscheidung Folgendes: Sofern der nicht betreuende Eltern-teil eine ausreichende Schlafmöglichkeit für das Kind hat, beinhaltet sein Umgangsrecht auch bei einem erst zweijährigen Kind grundsätzlich Übernachtungen bei ihm. Eine Beschränkung des Umgangs auf einige Stunden ist nur dann gerechtfertigt, wenn besondere Umstände dies für das Kindeswohl erfordern. Verfasserin: Rechtsanwältin Dr. Annette Wittmütz http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/dr.-annette-wittmuetz-8334959/blog/15/1301/bundesverfassungsgericht-zum-umgangsrecht-mit-noch-kleinem-kind
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Dr. Busse, Es tut mir leid, aber ich muss etwas ausholen: Mein Sohn (7) hatte vom 27.7. bis 2.8. hohes Fieber (>39°C) und unproduktiven, quälenden Husten sowie Schmerzen im Bauch/den Seiten, woraufhin ich zum Kinderarzt ging. Er verschrieb Infectomycin 400mg (3× 5mg) sowie 2x 5mg Ambroxol und 1x 5mg Capval für die Nacht. Das ...
Sehr geehrter Dr. Busse, 1.heute ist mir was aufgefallen in der Wohnung was sehr beunruhigend ist und zwar als unser kleines aufgewacht ist, bemerkte ich so kleine Fliegen bzw.ob es fliegen waren, weiss ich nicht. Jedenfalls war es etwas mit einem winzigen runden Körper und Beinen, viel kleiner als so ein Marienkäfer und von der Farbe sch ...
Hallo Herr Busse , Ich hätte da noch mal eine Frage , und zwar fliegen wir Samstag Nacht in den Urlaub & mein kleiner 2,5 Jahre hat heute Schnupfen bekommen weiter Symptome bisher nicht . Kann man trotzdem fliegen oder wäre das nicht gut durch den Druck der entsteht ? so ein Schnupfen kann sich ja manchmal schon etwas lang ziehen und hab ...
Hallo Herr Dr, eine Freundin erzählte mir das ein Kind mit Temperatur nicht fliegen darf, weil dies irreparable schäden am Herz verursachen kann. Stimmt das? Ich würde nicht mit einem Kind mit Temperatur in Urlaub fliegen. Aber ich denke mir was ist denn wenn es zurück geht und das Kind Temperatur. Man muss ja bestimmt Hotel etc. verlassen für ...
Guten Tag Ich bin etwas ratlos. Wir sind gerade in den Ferien und sollten morgen Abend wieder nach Hause fliegen (Dauer ca 3 h). Mein Kind ist 3 Jahre alt und seit 3 Tagen verschnupft. Nun kommt noch Husten, Heiserkeit und leicht erhöhte Temperatur dazu. Kann und darf man dann überhaupt fliegen? Auch wenn ich die Temperatur senken kann und ...
Lieber Dr Busse, wir sind mit unserer 1 jährigen Tochter im Ausland und fliegen am Mittwoch Nacht zurück nach Hause. Flug dauert ca 2h. mein Mann hat sich hier leider erkältet und meine Tochter angesteckt, beide haben verstopfte Nasen und Niesen häufig. Mein Mann Spürt, das seine Nebenhöhlrn etwas druckempfindlich sind und ich denke, dass da ...
Sehr geehrter Herr Dr. med. Busse, mein Sohn (5 Monate alt) ist gestern vom Bett 45cm runtergestürzt und lag schreiend auf dem Bauch mit dem Gesicht nach unten als ich in den Raum gerannt kam. Er hat sich sehr schnell beruhigt und bis jetzt (24h später) keine Beule oder blauen Flecken. Mich wundert das etwas und ich bin gleichzeitig unendlich d ...
Sehr geehrter Herr Doktor Busse, in letzter Zeit habe ich immer mal wieder vereinzelt Fliegen (ähnlich wie Obstfliegen, aber etwas grösser) in unserer Wohnung festgestellt. Auch im Treppenhaus vor der Wohnungstür, wo die Schuhe der Kinder in einem offenen Schuhregal stehen, haben wir immer wieder diese Fliegen festgestellt. Heute stellte, ich m ...
Sehr geehrter Herr Busse, meine Zwillinge ( ehemalige Extremfrühchen) hatten letzte Woche beide eine Pneumonie. Wir wurden gestern entlassen und es geht ihnen wieder gut. Wir inhalieren noch brauchen aber keine Antibiose mehr. Eine bekam über 4 Tage 1l Sauerstoff und die Schwester über 2 Tage. Wir möchten gerne in 8 Tagen einen 3, 5 h ...
Sehr geehrter Herr Dr. Busse, meine Zwillinge wurden durch ihre Frühgeburtlichkeit öfters am Thorax geröngt. Damals im Inkubator. Danach kamen für jedes Kind bis zum 3 Lebensjahr noch 2 weitere Thoraxröntgen dazu. Zu dem Fliegen wir jährlich 4 Mal nach Gran Canaria um meine Eltern zu besuchen. Meine Mädchen sind fit und gesund. Me ...