Frage im Expertenforum Impfen an Prof. Dr. med. Ulrich Heininger:

Impfschaden

Prof. Dr. med. Ulrich Heininger

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Leitender Arzt Infektiologie / Vakzinologie
Stellvertretender Chefarzt

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Frage: Impfschaden

Mitglied inaktiv

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Meine Tochter hat nach der 2. 7-fach Impfung die seltene BNS Epilepsie bekommen. Zeitlicher Verlauf: 22.10.2009 am späten Nachmittag geimpft, 23.10.2009 direkt morgens um 7 uhr erster Krampfanfall. Sie hatte bereits auf die erste Impfung stark reagiert. Es wurde übrigens keine Ursache für die Epi gefunden (ist also kryptogen). Seitdem hat sich unser Leben radikal verändert. Ich möchte lediglich ihre Meinung hören: Könnte es ein Impfschaden sein? Meine Tochter wird seitdem 8auch auf Raten der behandelnden neurologen) vorerst nicht weiter geimpft. Sie ist jetzt 14 Monate alt. (Wo kann man Impfschäden melden und was muss man dabei beachten bzw. angeben? Wie bekommt man einen möglichen Impfschaden anerkannt?) Gruß Vanessa


Prof. Dr. med. Ulrich Heininger

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Hallo Vanessa, das tut mir sehr leid für Sie. Der impfende Arzt ist verpflichtet, dem örtlichen Gesundheitsamt das Ereignis als "Impfschadensverdacht" zu melden. Dann erfolgt eine Weiterleitung an die zentrale Zulassungsstelle für Impfstoffe in Deutschland (Paul Ehrlich Institut), wo alle Meldungen ausgewertet werden. dadurch kann erkannt werden, ob über Einzelfälle hinaus (die tragisch sind, da verstehe ich Sie sehr gut, aber letztendlich meistens doch eine sogenannte Koinzidenz, also zufälliges Zusammentreffen darstellen) ein beunruhigendes "Signal" (also eine Häufung) für bestimmte Ereignisse nach bestimmten Impfungen besteht. Sie selbst können über das Versorgungsamt den Antrag auf Impfschadensanerkennung stellen. Die Bewertung der Situation ergibt dann eine Anerkennung oder Ablehnung. Da BNS-Epilepsie sich typischerweise in den ersten Lebensmonaten oder -jahren manifestiert, wo auch zahlreicheImpftermine liegen, ist ein ursächlicher Zusammenhang zu (verschiedensten) Impfungen in den letzten Jahrzehnten immer wieder diskutiert worden, aber bislang für keine Impfung nachgewiesen. Gute Besserung Ihrer Tochter!


Mitglied inaktiv

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http://www.impfschutzverband.de/hilfe.htm Lg, Habibti13


Mitglied inaktiv

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danke für Ihre Antwort. Es hilft mir sehr weiter. Was ist, wenn der Kinderarzt es nicht gemeldet hat? Kann ich das dann trotzdem über das Versorgungsamt melden oder fehlt dann dieser Bericht vom Kinderarzt? Gruß Vanessa


Prof. Dr. med. Ulrich Heininger

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Der Kinderarzt ist dazu verpflichtet. Ich bin zwar kein Jurist, aber es würde mich wundern wenn Sie nicht unabhängig von der Meldung des Kinderarztes Ihren Antrag beim Versorgungsamt stellen könnten. Alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die rasche Antwort. LG Vanessa2210


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