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Hallo Frau Höfel, der Rückbildungskurs hat 10x stattgefunden. Teilnehmen konnte ich nur 8x (diese Teilnahme habe ich regelmäßig quittiert in der Praxis). Die Hebamme stellt jetzt aber 10 Kursbesuche in Rechnung, obwohl ich nachweislich nur 8x dort war (ich bin privat krankenversichert). Sie meinte, ich könne es ja bei der PKV einreichen. Für mich stellt das Versicherungsbetrug dar. Gegenüpber der GKV rechnet sie wohl nur die tatsächlichen Kursbesuche ab und schickt den Frauen aber keine Privatrechnung über nicht besuchte Kursstunden. Muss ich wirklich die berechneten 10 Kursbesuche bezahlen? Danke und Grüße Schnecke14
Liebe Schnecke, ja, Sie müssen, denn das Kursangebot lautet: 10 Stunden. Die Hebamme hat Ihr Angebot aufrecht erhalten: sie hat 10 Stunden angeboten und dafür bezahlen Sie. Dass Sie an zwei Abenden nicht teilgenommen haben, ist Pech - aber Ihres. Vielleicht ein paar Worte zur Situation der Hebamme. Die Hebamme bietet den Kurs mit 10 Stunden an. 8 Frauen melden sich an. Die Kostenkalkulation läuft also über 10 Std. x 8 Frauen = 80 Std. 80 Std. mal 5,71 € = 456,80 € (vor Steuern und Versicherung; nachher nur noch ca. die Hälfte! Evtl. noch abzüglich Raumkosten.) Jetzt können Sie die Rechnung noch einmal machen, wenn jede Frau 2 Studen fehlt........, ohne, dass die Hebamme das zu verantworten hat. Sie macht Ihre Arbeit ja. Liebe Grüße Martina Höfel
Mitglied inaktiv
Du mußt den kompletten Kurs bezahlen, gleichgültig wie oft Du teilgenommen hast, denn Du hast mit der Hebamme einen verbindlichen Vertrag geschlossen. Die Rechnung wird ja auch von DIR als Vertragspartner und nicht von der Krankenversicherung bezahlt. Ob und wieviel Stunden von der Rückbildung die Versicherung übernimmt mußt Du Deinen Vertragsunterlagen entnehmen; diese verlangt von Dir ev. einen Nachweis über die Teilnahme. Versicherungsbetrug (und zwar von Dir!) wäre es nur, wenn Du Dir alle Stunden erstatten läßt, obwohl Du nicht an allen teilgenommen hast - die Hebamme hat damit ja gar nichts zu tun. Auch von gesetzlich versicherten Frauen steht der Hebamme die komplette Kursgebühr auch bei Nichtteilnahme zu. Da die Hebamme jedoch von der Kasse nur für die teilgenommenen Kursstunden bezahlt wird stellt sie den Versicherten die Fehlstunden privat in Rechnung. Meist geschieht dies in Form einer Kaution, die bei erfolgreicher Teilnahme zurückgezahlt wird, da es mehr Aufwand ist, private Rechnungen zu stellen und dann ev. einzutreiben als die Kaution zurückzuzahlen.
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@Andrea6: Eine Kaution hat sie von den GKV-Versicherten nicht erhalten. Sie stellt diesen auch nicht die fehlenden Stunden in Rechnung. Ich habe lediglich die Unterschriftsliste unterschrieben. Einen schriftlichen Vertrag habe ich nicht mit der Hebamme geschlossen. Schneck14
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Hallo Andrea, siehe meinen Eintrag davor. Danke. Grüße Schnecke14
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Wenn Du teilgenommen hast ist das schon ein Vertrag; durch Deine Unterschrift bei der Teilnahme erkennst Du diesen quasi an. In jeder Einrichtung muß man für einen Kurs die volle Teilnahmegebühr bezahlen, gleichgültig wie oft man teilgenommen hat oder nicht. Nochmal: der Vertragspartner der Hebamme bist Du selber - nicht Deine Krankenversicherung. Wie sie das mit den gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen handhabt vermag ich nicht zu beurteilen: in jedem Fall darf sie der Kasse nur die teilgenommenen Stunden in Rechnung stellen. Sprich die doch einfach mal drauf an: möglicherweise bekommen die anderen noch eine Privatrechnung für die Stunden, an denen sie nicht teilgenommen haben. Das sollte aber trotzdem nicht DEIN Problem sein.
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Also bei uns war es so dass man die Kursgebür im vorraus verrichten musste und die nicht telgenommen Stunden wurden dann wieder zurück Überwiesen den Rest bezahlte KK.
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Es wurden doch sicher die teilgenommenen Stunden zurücküberwiesen - anders macht es doch gar keinen Sinn, oder? Das meinte ich übrigens mit Kaution....
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