Mitglied inaktiv
Hallo an alle, ich habe da mal eine Frage : Wenn ich meinem Baby einen Zweitnamen gebe der mit einem Bindestrich verbunden ist, dann muss das Kind doch auch immer mit beiden Namen unterschreiben, oder ? Wenn ich jedoch einen Zweitnamen ohne Bindestrich wähle, gibt es da auch irgendwelche Richtlinien, oder kann das Kind dann selber entscheiden wie es unterschreibt ? Wäre super, wenn Ihr mir da helfen könntet. Vielen lieben Dank.
Also ich heiße Daniela-Viktoria das muss ich überall angeben und vor allem bei wichtigen dingen also damit meine ich rechtliche oder geschäftliche dinge muss ich immer mit beiden namen unterschreiben das nervt jetzt schon etwas aber es ist besser seit ich geheiratet habe weil ich jetzt nen sehr kurzen nachnamen hab füher war das ander hatte nämlich nen nachnamen mit 12 buchstaben und dann auch noch ausländisch furchtbar. auf jeden fall hatmeine tochter auch zwei namen und die muss den zweiten namen nicht mal angeben
sie heißt laura celestina also ohne bindestrich unser sohn jetzt bekommt auch nen zweitnamen aber auch ohne bindestrich unsere kiddies können dann selbst entscheiden ob sie den zn auch angeben und unterschreiben wollen LG Dani
Hi, wollte nur kurz schreiben, das meine 9jährige Tochter auch Daniela Viktoria heißt, allerdings ohne Bindestrich ;-) LG Birgit
Es gibt da ganz genaue Regelungen: werden zwei Vornamen mit einem Bindestrich verbunden, handelt es sich nicht um Erst- und Zweitname, sondern der komplette Name wird als EIN Name gewertet. Von einem Zweitnamen spricht man, wenn der Name ohne Bindestrich angefügt ist.
Stimme den anderen zu. Wenn du 2 Namen ohne Bindestrich vergibst muss der 2. Name nur bei wichtigen Urkunden aufgeführt und mit unterschrieben werden, z. B. bei der Heirat. Namen mit bindestrich sind zusammen der "Haupt"name. lg sandri
Mein Sohn heißt Marius Amon ohne Bindestrich das habe ich deshalb so gewählt weil er dann aussuchen kann ob er nur marius oder mit beiden namen gerufen werden will und damit unterschreiben. Nur bei besonderen Behörden und im Ausweis muss es stehen. LG