Eyu
Guten Abend Community, es ist so, aktuell bin ich im Trennungsjahr. Meine Noch-Frau ist seit ca. 7 Wochen jetzt im Bezirksklinikum und ich alleine mit den Kindern. Was nicht das Problem ist, aber mit der Situation doch zusammenhängt. Ich habe jetzt erfahren sie sei Schwanger im 2. Monat und ihrer Ansicht nach von mir. Mit mir hat sie nicht darüber geredet bis jetzt und ich wusste auch bisher noch nichts davon, habe es von ihrer Freundin nämlich erfahren. Wir hatten zwar mal Geschlechtsverkehr, kurz nachdem wir beschlossen hatten das mit unserer Trennung, aber ich hatte verhüttet und das liegt auch mehr als 4 Monate jetzt zurück. Laut ihrer Freundin hatte sie aber jetzt in den letzten 4/5 Monaten 3 mal ungeschützten Verkehr, sprich es waren 3 verschiedene Leute mit denen sie kurz zusammen war. Was mich nun auch nicht wirklich interessiert mit wem sie schläft, weil es schlichtweg mich nichts mehr angeht. Aber was mich interessiert ist ob es wirklich dann mein Kind ist, weil ich weiß dass sie jetzt in dem Zeitraum öfters zum Alkohol gegriffen hat (Vor KH Aufenthalt) und auch raucht und nicht grad wenig. Was nun nicht wirklich Gesundheitsfördernd ist und auch dem ungeborenen schadet. Nun möchte ich wissen ob ein Vaterschaftstest vor der Geburt möglich ist, aufgrund der Gesundheitsgefährdung des Kindes, zudem zweifle ich auch an ihrer zukünftigen Zurechnungsfähig was die anderen beiden Kinder angeht. Mit meinen Rechtschutz habe ich schon telefoniert, aber viel weiter helfen konnten die mir da nicht am Telefon leider. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich aus in diesem Gebiet, ich bräuchte wirklich etwas Rat.. Ich versteh einfach auch nicht wie sie sich als Person so stark verändern konnte und aufgrund ihrem nicht endenden Aufenthalt im KH bekomme ich auch immer mehr Probleme mit meiner Arbeit .. Ich bin über jeden Tipp und Rat dankbar, in dem Sinne noch einen schönen Abend.
Hallo, es gibt das Recht auf einen Vaterschaftstest nach dem BGB. Dieser kann von der Mutter oder dem Vater oder dem Kind verlangt werden. Wenn nicht eingewilligt wird kann man dies auch vorm Familiengericht einklagen. Wenn du allerdings davon ausgehst nicht der Vater zu sein, weil es schlichtweg zeitlich nicht passt, und noch weitere Kandidaten eher in Frage kommen, dann müsste deine Noch-Frau dir das Baby ja schon böswilligerweise "anhängen" und das Risiko der Vaterschaftsanerkennung eingehen. Jetzt ist es hier natürlich auch noch sehr früh und es müsste ein pränataler Test gemacht werden. Ist medizinisch zwar möglich, aber rechtlich setzt man sowas halt nicht mal eben durch, "nur" weil sie raucht. Weiter reicht mein Wissen leider nicht, wünsche dir viel Erfolg bei der Klärung des Ganzen!
Frag bitte im Rechtsforum bei Frau Bader nach, das Thema ist komplex. Wenn ihr verheiratet seid, dann bist du der rechtliche Vater aller ihrer Kinder, die innerhalb der Ehe gezeugt wurden. Dies, die gegenseitige Unterhaltspflicht und das Ehegattensplitting sind die mir bekannten wichtigsten Eckpunkte einer Ehe. Drum prüfe vorher, wer sich bindet... Es gibt keinen Anspruch auf einen Vaterschaftstest und schon gar nicht vorgeburtlich - ein massiver körperlicher Eingriff. Meines Wissens hast du da auch keinen Ausweg - solange der biologische Vater nicht auftaucht und seinen Anspruch vor deinem geltend macht.
Doch, eben diese Sache mit der automatischen Vaterschaft als Ehegatte rechtfertigt einen Test. Nur pränatal würde es für die Mutter halt eine Härte darstellen (Blutentnahme = körperlicher Eingriff).
Für wen ist der Test gerechtfertigt? Natürlich kann er einen Vaterschaftstest machen, wenn das Kind geboren ist. Er ist dann sorgeberechtigter Vater. Aber er bleibt auch dann vor dem Gesetz der Vater, wenn der Test ergibt, dass er nicht der biologische Vater ist. Er kann dann die Vaterschaft bis 2 Jahre nach Kenntnis anfechten. Tut er das nicht, ist es sein Pech. Danach kann nur noch der biologische Vater eine Änderung der gesetzlichen Vaterschaft erwirken. Aber ein vorgeburtlicher Vaterschaftstest? Das ist unverhältnismäßig und darauf gibt's keinerlei Anspruch.
Für ihn ist der Test gerechtfertigt, da er ja sonst sämtliche Pflichten aufgedrückt bekommt für ein Kind, das nicht seins ist. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt aber auch erst mit der Geburt des Kindes. Was auch wichtig ist, ist daß die Mutter mitwirkt, oder andere Beweise zur Rechtfertigung vorliegen. Z.B. die Aussage der Freundin. Sonst kann ein DNA-Test zwar ein Ergebnis liefern, das aber mglw. nicht anerkannt wird.
Huhu, nein, ein Vaterschaftstest vor der Geburt ist nicht möglich, das wäre medizinisch ein Risiko, und deshalb wird das natürlich nicht in der Schwangerschaft gemacht. Du wirst warten müssen bis nach der Entbindung. Wenn Du die Kinderbetreuung nicht gut mit dem Job vereinbaren kannst, steht Dir eine Familienhelferin zu, weil Deine Frau ja in der Klinik ist. Die Familienhelferin betreut die Kinder, kocht und putzt. Du kannst sie bei der Krankenkasse beantragen, einfach dort anrufen. Rechtliche Fragen zu Trennung und Unterhalt kann Dir Deine Rechtsschutzversicherung nicht beantworten, sondern dafür ist ein Anwalt für Familienrecht zuständig. LG
Evtl. Kannst du über deinem Anwalt auf Härtefallentscheidung die Scheidung vorziehen lassen. Falls es funktioniert. Probieren würde ich es, dann bist du auf jeden Fall rein rechtlich dann nicht der Vater des Kindes. Was sagt sie eigentlich dazu, wenn sie einstimmen würde, dann wäre es gar nicht so schwierig. Sie wollte dir ja anscheinend nichtmal von der Schwangerschaft erzählen
Wie bereits geschrieben: ganz schnell zum Anwalt und Scheidung durchziehen. Rein rechtlich bist Du der Vater, da sie mit Dir verheiratet ist. Möchtest Du das alleinige Sorgerecht für Deine Kinder? Das könntest Du auch gerichtlich beantragen.
Es steht doch noch gar nicht fest, ob Deine Noch-Frau schwanger ist. Dafür hast Du nur die Angaben einer Freundin. Kommt in der Ehe ein Kind zur Welt, ist der Ehemann der Mutter der rechtliche Vater. er kann die Vaterschaft gerichtlich anfechten. Dann musst Du die Umstände vortragen, die Zweifel an der Vaterschaft begründen. Eine Vaterschaftsanfechtung vor der Geburt ist ausgeschlossen. Natürlich hast Du im Moment daher auch keinen Anspruch auf einen Vaterschaftstest, was dazu geschrieben wurde, ist weitestgehend Unsinn und nicht relevant für den Fall. Davon losgelöst ist die Frage, ob dir das alleinige Sorgerecht für die bereits geborenen Kinder übertragen werden kann. Dazu braucht es ebenfalls erstmal eine Scheidung. Soweit bist Du ja nicht gar nicht. Und für eine Scheidung brauchst Du eine anwaltliche Vertretung. Sie Frage des Sorgerechts kann dann gleich als Folgesache mitentschieden werden. Voraussetzung für alles: deutsches Recht ist anwendbar.
das einfachste wäre, sie darauf anzusprechen ...dann weißt du ob es die aufregung überhaupt wert und sie gar nicht schwanger ist
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