Lilalaunebär123456
Hallo zusammen, ich diskutiere gerade mit dem Vater meines Kindes. Ich fange ab 01.06. wieder an zu arbeiten, erhalte aber erst zum Ende des Monats mein Gehalt. Mein Ex will am 01.06. nur noch den Unterhalt für das Kind zahlen, aber nicht mehr für mich. Da ich Anfang nächsten Monat Miete etc. zahlen muss, weiß ich nicht wie ich das tun soll. Muss er noch einmal Unterhalt für mich zahlen? Bzw. hätte er sogar Anspruch darauf, dass er den Unterhalt für mich aus Juni sonst zurückgezahlt bekommt? Und noch eine Frage zu den Kindergartenkosten: Werden die genau geteilt oder anteilig je nach Verdienst geteilt? Vielen Dank! Grüße
Für solche wichtigen finanziellen Fragen ist Dein Rechtsanwalt immer der richtige und eigentlich auch einzige Ansprechpartner! Dein Ex kann auch noch unterhaltspflichtig dir gegenüber sein, wenn du wieder arbeitest. Zum Beispiel, wenn es nur eine Teilzeitstelle ist. Die Dauer der Unterhaltspflicht wird dabei unterschiedlich entschieden von den Gerichten. Meist müssen mindestens bis zum Alter des jüngsten Kindes von zwei Jahren gezahlt werden, manchmal auch, bis das Kind sieben Jahre alt ist. Du solltest - falls noch nicht geschehen - unbedingt einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Familienrecht machen oder Deinen jetzigen Anwalt ansprechen (telefonisch). Wenn es um Geld geht, ist so ein Forum nicht die richtige Quelle, zumal jeder Einzelfall ja anders ist. Kläre, ob Dir nicht noch länger Unterhalt zusteht, trotz Arbeit. Und falls nicht, wie es in der Übergangszeit ist, bis Du Deinen ersten Lohn erhältst. Es kann auch sein, dass hier der Staat einspringt und Du eine Art Überbrückungshilfe beantragen musst. LG
Danke für die Antwort. Soweit ist alles anwaltlich geklärt, ich bin Vollzeit berufstätig ab diesem Zeitpunkt und erhalte keinen Unterhalt mehr für mich. Es geht jetzt nur um diesen einen Monat. Ich weiß halt nicht wie ich den Monat überbrücken soll und möchte, wenn möglich nicht zum Jobcenter bzw. staatliche Hilfe beantragen. Danke nochmal. Grüße
du könntest jetzt beginnen, zurückzulegen. hast du bisher immer so knapp gelebt dass es für nix weiter gereicht hat? sehr riskant finde ich. frage da deinen anwalt, wenn du eh einen hast. das ist der sicherste weg. leider kann dir auch frau bader nicht antworten, da du einen anwalt bereits hast.
Ich würde versuchen, jetzt schon etwas zurückzulegen; beim Jobcenter könntest du vermutlich ein Darlehen erhalten...alternativ würde ich mit meiner Hausbank reden und da eine Lösung finden, die fixen Kosten sicherzustellen.
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