berlinjufe
Hallo ihr Lieben. Der Vater meines Sohnes(9 Monate) und ich haben uns vor 4 Monaten getrennt. Schon vor der Trennung hat er kaum Zeit mit uns verbracht und seitdem ich ausgezogen bin, verbringt er, wenn es hoch kommt, eine Stunde die Woche mit unserem Kleinen. Diese wenige Zeit liegt nicht an mir, sondern an ihm. Er hat das Angebot ihn jeden Tag zu sehen. Auch mehrfach, denn wir wohnen im Haus gegenüber. Der kleine wird aufgrund einer Erkrankung noch voll gestillt. Jetzt hat er schon mehrfach angedeutet, dass er den kleinen, sobald er nicht mehr voll gestillt wird, mehrere Stunden haben will. Ich habe prinzipiell nichts dagegen, habe aber bedenken, da er aktuell ja nicht mal die Zeit zwischen zwei Mahlzeiten (etwa 3-4h) mit ihm alleine verbringt. Auch hat er angedeutet, dass er ihn dann in Zukunft auch über Nacht haben will. Da bin ich jedoch absolut dagegen. Einer der Trennungsgründe war, dass er sehr starker Raucher ist und auch in seiner Wohnung raucht. Ein weiterer Grund ist, dass er jeden Abend kifft und damit auch nicht aufhören will. Kann ich diesen Übernachtungsumgang verbieten? Hätte ich vorm Familiengericht Chancen? Es kann ja nicht zum Wohl des Kindes sein, wenn der Vater jeden Tag kifft, auch wenn er dabei ist. Ich habe alleiniges Sorgerecht.
Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, stehen die Chancen sicher gut, dass Du das verhindern kannst. Ich würde zur Sicherheit beim JA nachfragen bzw. bei Deinem Anwalt, falls Du einen hast. Natürlich wäre es gut, wenn Du das Kiffen belegen könntest. Denn jemand, der unter Drogen steht, kann nicht sicher und zuverlässig auf ein Baby aufpassen. LG
Das Kiffen könnte man ja über einen Drogentest nachweisen. Anders kann man ja einen regelmäßigen Konsum nicht nachweisen.
ob der vater kifft oder "nur" raucht, interessiert keine sau, solange du nicht beweisen kannst, dass er dem kindeswohl schadet. das gemeinsame Sorgerecht ist auch ganz schnell eingeklagt, so schnell kannst du gar nicht schauen! er ist ein kümmervater, wohnt sogar sehr nahe bei euch, das ist hoch im kurs bei den Profis wie Jugendamt und/oder richter. du wirst dich der frage stellen müssen, dass es dir vor 18 Monaten nichts ausgemacht hat, dass er raucht und/oder kifft und du ihn zum vater deines kindes gewählt hast. du wirst umdenken müssen.....
Ob alleiniges Sorgerecht oder nicht, hat absolut NICHTS mit dem Umgangsrecht zu tun! Das verwechseln aber viele sehr gerne. Das er Raucher ist, ist auch kein Grund um eine Übernachtung zu verbieten, da keine Kindeswohlgefährdung. Wenn er sagt, dass er an den Abenden nicht kifft, wo der Kleine bei ihm ist, ist auch dieses Thema durch. Denn er kann ja machen was er will, wenn der Kleine nicht da ist, doof gesagt, denn dann ist es ja keine Kindeswohlgefährdung. Du müsstest also beweisen, dass er kifft, während euer Kind in seiner Obhut ist. Also mit den Infos würde ich sagen, dass einer Umgangsausweitung erstmal nichts im Wege steht.
Wer sagt denn dass er kifft wenn das Kind bei ihm ist? Warum lässt man sich denn von so einem Typen schwängern, wenn er so ist wie du es darstellst? Dein Kind und der Vater haben Umgangsrecht. Und wie er sich verhält kann man erst dann sehen. Man kann sicher mit dem jugendamt sprechen und sich Ratschläge holen wie es gehandhabt werden kann mit dem Umgang.
Das ist Quatsch, ich fand den Vater meines Kindes auch toll und hab mich gern schwängern lassen. Jetzt finde ich ihn fast abartig.... Zur Fragestellerin: Ich glaube du suchst gerade Gründe, dass dein Sohn nicht zu deinem ex soll\\muss, vielleicht weil du ihn aus deinem leben haben möchtest, vielleicht weil du eifersüchtig bist und dein Kind nur für dich haben möchtest oder oder oder... Aber du musst aufpassen, das du dabei nicht das Glück deines Kindes aufs Spiel setzt und ihm den Vater nimmst. Teste es aus, läuft es an die wand, dann kannst du es immer noch stoppen Rauchen ist nicht schön aber kein Grund für keinen Kontakt der beiden.
Hallo, zum rauchen und kiffen wurde ja schon einiges gesagt. Dies ist kein Grund, den Umgang einzuschränken. Was du aktuell tun kannst: Setz dich mit dem Jugendamt in Verbindung und erkläre ihnen, dass du wegen der Übernachtung noch bedenken hast, weil die beiden bisher noch kaum Umgang hatten. Vereinbare mit Hilfe des Jugendamts einen festen und verbindlichen Umgang, welcher langsam immer mehr wird. So kannst du den kleinen dann doch guten Gewissens abgeben ( davon ausgehend, dass der Vater im beisein des kleinen nicht konsumiert. Doch wie gesagt, dies müsstest du beweisen müssen!) Insgesamt musst du wirklich umdenken. Der Papa wird nicht immer alles so machen, wie du. Er wird seine eigenen Methoden finden. Besser ihr findet jetzt schon eine gemeinsame Ebene, ansonsten werden es sehr lange,schwierige 18 Jahre.... LG
Hallo. Danke für deine Antwort. Der Vater kann den kleinen jeden Tag sehen. Ich habe nur wegen der Übernachtungen etwas Bauchschmerzen. Bis es so weit ist, ist ja eh noch eine Weile, da der kleine zur Zeit noch voll gestillt werden muss. Ich wollte mich nur schon mal informieren.
ich finde sehr wohl dass Kiffen und Rauchen in der Wohnung bei einem Kind je nach Krankheit Kindeswohlgefährdung ist... dagmar
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