komos
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage für eine Freundin. Sie ist Soldatin auf Zeit und seit einem Vierteljahr alleinerziehend. Nun will die Bundeswehr sie nächstes Jahr versetzen. Sie hat hier Familie und Freunde, die sie unterstützen. Am neuen Einsatzort hat sie niemanden. Sie würde bei Null anfangen - keine Unterkunft, keinen Kindergartenplatz, keine Unterstützung. Kann sie was gegen die Versetzung machen? Und was hat der Kindsvater - der noch Kontakt zu den Kindern hat - für ein Mitspracherecht? Kann er gegen den Umzug "Einspruch" erheben? Wenn ja, was hat dieser Einspruch für einen Wert??? Ich weiß, die Fragen sind sehr speziell, aber vielleicht kann sie jemand beantworten. VG, Komos
Meines Wissens hat ihr Status als Mutter keinen Einfluss auf die Versetzung. Das ist Berufsrisiko und vorher bekannt. Wenn der Kindsvater kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann er da auch kein Veto einlegen.
hallo also soweit ich weiss muss man sich bezüglich unterkunft kiga etc keine sorgen machen, dafür wird gesorgt,also so kenn ich es. wie das mit dem vater und umzug ist kann ich dir nicht sagen.
Ich denke nicht, dass der Vater es hinnehmen muss, dass sein Kind alle x Jahre weit weg in einem anderen Ort in Deutschland wohnen wird.
Hm schwierig. Wenn sie vor der SS Soldatin geworden ist gibt es ja vielleicht eine Möglichkeit. Dann kann man mit dem Vaterargument vielleicht was bewirken. Ansonsten hat sie ja vorher gewusst das sie auch mit Kind ggf. umzuziehen hat und ist das Risiko bewusst eingegangen. So wäre jedenfalls meine Argumentation.
Sie sollte sich auf jeden Fall beraten lassen. Die BW ist nicht gerade familienfreundlich. Ist der Preis für den sicheren Job...
bin seit fast 20 Jahren mit einem Berufssoldaten verheiratet, es wurde sich IMMER bemüht, die Belange der Familie zu berücksichtigen. Über die Jahre haben wir sowohl von den Vorgesetzten selbst als auch von den entscheidenden Stellen sehr viel Unterstützung bekommen. Sogar jetzt, wo wir getrennt sind, ist der Sozialdienst der Bundeswehr helfend auf meiner Seite. Kleine Firmen KÖNNEN de facto nicht so unterstützen, die BW kann und macht das. Man muss sich nur an die richtigen Stellen wenden (eben z.B. den Sozialdienst der BW, Vertrauensperson,Vorgesetzter etc.). Wie gesagt, wir haben fünf Kinder, mein Mann wurde immer zugunsten der Familie unterstützt, schade, dass von vielen, die sicher nur wenige Berührungspunkte mit der BW haben, so undifferenzierte Sachen posten. Ach ja und nur am Rande: ich selbst bin gar kein "Freund" der BW, ich hatte sehr sehr viele Vorbehalte und denke in vielem sehr kritisch. Vieles gefällt mir auch nicht, ABER der Job ist eben sicher (da hast Du Recht, Corinna), aber das ist nicht unbedingt der Preis. Die Einstellung der BW ist vielmehr: wenn es in der Familie gut läuft, wird auch gute Arbeit geleistet. Mann, Mann, dass ich mal so ein PRO-BW-Posting schreiben würde...
Da differieren wohl unsere Erfahrungen. Diese Meinung teilen mit mir viele (u.a. im Bundeswehrforum). Der Unterschied zwischen den Erfahrungen ist hier wohl, dass Du die Frau eines Soldaten bist/warst, und nicht die Soldatin selbst. Hier kann man nur hoffen, dass sich die betreffenden Stellen einsichtig zeigen und von einer umstationierung absehen. Klar wird einer betroffenen Familie geholfen am neuen Standort wieder Fuss zu fassen. Das Problem ist aber dabei, dass eben ein soziales Netz, wie für AEs unabdingbar dort nicht aufgebaut werden kann. Kleine Firmen ziehen halt nicht mal 500 km weit weg oder Verlangen einen Auslandseinsatz. Hierbei wird auch keine Rücksicht genommen, wie der Soldat (ob m oder w) das mit seiner Familie vereinbart. Schlussendlich stehen AEs in der BW vor genau den gleichen Problemen wie alle anderen. Nur das die Gefahr einer Versetzung dort wesentlich höher ist. >>schade, dass von vielen, die sicher nur wenige Berührungspunkte mit der BW haben, so undifferenzierte Sachen posten. btw: habe ich und ich weiß auch, dass die Pflege von Familienangehörigen KEIN Grund ist, nicht versetzt zu werden.
Woher weisst du, dass ich nur wenige Berührungspunkte hatte? Ich war übrigens das Kind einer alleinerziehenden Bundeswehrangestellten.
ich will ja nun nicht streiten und ja, ich bin die Frau eines Soldaten und nicht Soldatin selbst (das wäre mir halt aufgrund meiner Einstellung zu dieser Instituion unmöglich gewesen ) ABER es geht doch der Ausgangsposterin darum, Hilfe zu bekommen.
Und ich habe eben über die vielen Jahre viel viel mitbekommen und das auch von Soldatinnen und auch von ae Soldatinnen.
Ich kann nur ganz klar sagen, dass ich es immer so erlebt habe, dass da offene Gespräche geführt wurden und die persönliche Situation sehr wohl berücksichtigt wurde.
Vielleicht nicht immer von vornherein, aber wenn man dann seine Karten auf den Tisch legte, wurde überlegt, was zugunsten des Betroffenen gemacht werden konnte.
Ich habe dabei sehr wohl erlebt, dass Versetzungen ausgesetzt wurden, aus solchen Gründen und oh doch, z.B. pflegende Angehörige wurde sehr wohl berücksichtigt.
Irgendwie verstehe ich das auch nicht: es werden doch Personalgespräche geführt, wo man auch Bögen ausfüllt, von wegen was spräche gegen eine Versetzung, Auslandseinsatz etc. und den unterschreiben dann beide Eheleute.
Die BW ist kein soldatischer Verein von "wünsch Dir was", und ja, es gibt auch Nachteile, keine Frage. Außerdem sollte man eben grundsätzlich schon damit "einverstanden" sein, ins Ausland zu gehen, versetzt zu werden und heutzutage eben leider auch, in Kriegsgebiete zu gehen, aber wie gesagt: als erstes ein Gespräch mit Vertrauensperson und dem Sozialdienst der BW, am besten auch vertrauensvoll mit dem direkten Vorgesetzten.
Wenn das alles GAR NICHTS gebracht hat, was mich mehr als wundern würde, dann, ja dann fände ich das bedrückend, massiv und enttäuschend.
Nur das vorher meckern und unken, das macht wenig Sinn.
Und die landläufige Meinung anzunehmen, dass man als Soldat quasi alles hinnehmen und gehorsam mitmachen muss, hilft hier auch nicht weiter.
>>Wenn das alles GAR NICHTS gebracht hat, was mich mehr als wundern würde, dann, ja dann fände ich das bedrückend, massiv und enttäuschend. Mein Onkel hat daraufhin seinen Dienst nicht mehr verlängert.
daß wenn der vater kein einverständnis gäbe, diese frau ohne ihr kind sich versetzen lassen müßte? Das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.
Genau!
In einem solchen Fall würde die Unterschrift des KVs sehr wahrscheinlich im Streitfall ersetzt werden.
Hi! Die Versetzung dient ja nun der Beförderung - für gewöhnlich. Um einen Kindergarten muss sich deine Freundin selber kümmern. Sie kann ja auch Wünsche äußern und ist nicht wie eine Marionette, die hier und dahin versetzt wird. Es gibt bei der BW genügend Anlaufstellen, die ihr weiterhelfen. LG Almut
komos, das wird bei der BW genauso gehandhabt wie bei allen anderen Behoerden mit Folgepflicht. meiner bspw. Wir unterschreiben bei Eintritt, dass wir bereit sind, weltweit unbeschraenkt versetzbar zu sein. Grundsatzlich, abstrakt, fuer alle Zeiten. Und wenn es dann soweit ist bei der Postenverteilung und Du nicht oder nur auf bestimmte Posten willst, musst Du sog. bewerberzusatzdaten geben und begruenden, warum Du nicht verzetzt werden willst oder nur an einen bestimmten Ort. Bei mir war es so, dass mein Mann nach unserem letzten Auslandsaufenthalt nicht mehr ins Ausland wollte, sondern weiterarbeiten, ich aber unbedingt ns Ausland wollte und weiterarbeiten, und die behoerde hat mit dann einen Posten in Pendelnaehe zugewiesen, den ich sonst nie erhaelten haette. Und so ist es auch bei der BW. Die FRau ist uneingeschraenkt folgepflichtig, ohne wenn und aber, kann der Folgepflicht aber derzeit nicht uneingeschraenkt nachkommen wegen ihrer persoenlichen Situation. Das muss sie bekanntmmachen, dann werden die Personaler fluchen, sie vermutlich intern umsetzen, Gespraeche fuehren, aber sie nicht gegen ihren Willen verzetzen. Bei uns/ nicht Bundeswehr gibt es ziemlich viele sog. Langzeitverbleiber, also ueber eine Standzeit hinaus, Leute, die sich ewige Jahre festkrallen an einem Posten in verschiedenen Funktionen, mit weniger Grund als Deine Freundin. Kurz, nach aktenlage muss sie umziehen, ohne wenn und aber, aber alle rfahrungen, die ich praktisch habe, belegen, dass es dann anders geht. Aber eben auf dem Gnadenweg, ohne anerkennung einer rechtspflicht, denn sonst koennte die BW zumachen. Deine Freundin sollte zu ihren personalern, sofort, bevor sie einen verzetyungserlass hat. Benedikte
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