Dani01
Guten Tga, die Tochter meiner Freundin, 12, soll zu Oma und Opa ziehen. Distanz 130 Kilometer, es gibt Gründe, die sind hier nicht relevant ! Das Bürgeramt, beim Ummelden, sagt jetzt, geht nicht ? Sie hat alleiniges Sorgerecht Die sagen : 1. sie muss mit umziehen ? sie hat dort Arbeit ! 2. Oma und Opa müssen bestätigen, dass sie dort leben kann, okay 3. Jugendamt muss zustimmen ? warum denn das, was geht die das an ? Das kann doch nicht stimmen, oder ? Ich danke für Input Liebe Grüße D.
Ich schätze mal, die Mutter muss selber die Ummeldung vornehmen und die Großeltern - welche nicht sorgeberechtigt sind - sind dafür nicht befugt. Das Jugendamt hat damit nichts zu tun, solange die Mutter die uneingeschränkte Sorge hat. Die Infos sind ein bisschen dürftig, da ist es schwer guten Rat zu geben.
hm, ich weiss nicht, was ich noch an Info geben soll. Was meinste brauchst Du noch für Info ? Sie war selbst beim Ummeldeamt, die haben ihr das so gesagt.
Wenn deine Freundin persönlich dort war, dann hätte sie sicherlich auch nach den (angeblichen) Gründen fragen können. Das kann sie ja immer noch tun.
Um welches Bundesland geht es denn? In vielen Meldegesetzen ist z.B. festgelegt, dass die Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners die Wohnung der Personensorgeberechtigten ist; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird (so z.B. Art. 15 Abs. 2 BayMeldeG). Eine Ummeldung mit Wohnsitz ausschließlich bei nicht-personensorgeberechtigten Großeltern wäre demnach in Bayern grundsätzlich nicht möglich, das liefe dann auf Hauptwohnsitz weiterhin bei der Mutter und Nebenwohnsitz bei den Großeltern hinaus, denke ich.
O.T.
Sie kann ihren Hauptwohnsitz mit der Tochter zu den Großeltern verlegen und dort, wo sie arbeitet, den Nebenwohnsitz behalten.
warum muss eigentlich auf teufel komm raus umgemeldet werden? reicht es nicht, wenn das kind bei den grosseltern einen nebenwohnsitz begruendet? das muesste doch gehen? meine beiden kindern wurden bis vor kurzem etwa zu 50% von meinen eltern betreut und schliefen auch dort (allerdings im gleichen ort). inzwischen ist meine grosse bei uns zuhause sooft es geht, da passen die 50% also nicht mehr so ganz (und das wird sich halt mit steigendem alter mehr und mehr bei beiden reduzieren)... aber ich hab da auch weder was umgemeldet oder verfuegt oder was auch immer...
Zitat: "reicht es nicht, wenn das kind bei den grosseltern einen nebenwohnsitz begruendet? das muesste doch gehen?" Erm ... nach der Beschreibung, hätte das Kind seinen Hauptwohnsitz bei den Großeltern. Schön, das die derzeitige Situation so einen Schrott, den die Mutter abzuziehen versucht, nicht ermöglicht.
Hallo Spiky, ich weiss nicht, ob das geht, die Mutter sit ja 130 km weg. Sie wird es regeln ! Danke für die Antworten D.
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