SandraTh
Hallo, frisch getrennt bin ich auf der Suche nach einer Wohnung für mich und meine Tochter. Mein Einkommen wird sich aus meinem Einkommen (arbeite Teilzeit), Kindergeld und Unterhalt zusammen setzen. Vermieter wollen üblicherweise Einkommensnachweise. Wie soll ich den vereinbarten Unterhalt nachweisen ? Wir sind ja noch dabei alles zu arrangieren.... Wie habt ihr das gemacht ? Viele Grüße Sandra
Soweit ist weiß zählt Unterhalt nicht als Einkommen und wenn, ist es nicht dein Einkommen, sondern das deines Kindes. Liebe Grüße Ryberia
Danke für den Hinweis. Mir geht es jedoch darum, dem Vermieter zu zeigen, daß ich die Miete auch bezahlen kann.
Es kann sein, dass der Vermieter das eben nicht als festes Einkommen ansieht. Ansonsten sprich ihn an, wie du ihm die Unterhaltszahlungen abgeben sollst, Schriftlich in "Vertragsform" oder die Kontoauszüge, wenn du einen Unterhaltstitel erwirkt hast, kannst du sicher auch diesen vorlegen. Nur eben unter der Voraussetzung, daß dein Vermieter den Unterhalt als Einkommen akzeptiert. Liebe Grüße
Kindesunterhalt zählt natürlich zu deinem Einkommen. Ich würde dem Vermieter mit dem Gehaltsnachweis eine kleine Rechnung zur Veranschaulichung vorlegen: xx Euro Erwerbseinkommen plus yy Euro Kindesunterhalt und Zz Euro Kindergeld = verfügbares Einkommen.
Meine Vermieter akzeptieren weder den (titulierten) Unterhalt noch das Kindergeld als festes Einkommen. Aus diesem Grund kann ich auch meine Wohnung nicht allein übernehmen, sondern der Ex steht weiterhin im Mietvertrag drin. Die würden das nur umschreiben, wenn ich das Dreifache der Warmmiete!!! als Festgehalt nachweisen könnte.
Mein Ex-Mann hat mir das damals kurz schriftlich bestätigt - das hat gereicht.
Letztlich entscheidet der Vermieter, was er als Einkommen einrechnet, welche Einkommenshöhe er quasi erwartet und welche Nachweise er dafür haben will. Ich würde mal vermuten, daß ein Titel nicht schadet, aber eine Garantie ist auch der nicht.
Unterhaltstitel vom Jugendamt werden von Wohnungsunternehmen als Einkommen anerkannt. LG Jessi
Und du kennst ALLE Wohnungsunternehmen?
Bei Genossenschaften mag das vielleicht so sein, private Vermieter sind da viel drastischer. Kann man das gewünschte Festgehalt nicht vorweisen, gibt es leider die Wohnung nicht.
Du könntest notfalls auch jemanden (Deine Eltern) um eine Mietbürgschaft bitten. Ist zwar nicht schön, aber was soll's. Es erleichtert das Ganze unter Umständen sehr.
danke für eure Antworten.... da ist schon was dabei, was mir weiterhilft.
LG
Sandra
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