jackiedesnoo
Wer Weiss das? Meine Tochter (17) fängt zum 1.8 ihre Ausbildung an, muss ihr Vater dann immer noch Unterhalt bezahlen? Und wie wird das demm berechnet? Er sagt nein, ich bin der Meinung ja, finde jedoch im Netz nichts halbes und nichts ganzes. Ich muss ja immerhin auch weiterhin für ihre Miete, essen jsw5aufkommen ( tu ich ja gerne) aber wie ist das... Er meint auch, sie würde dan ja ohnehin kein Kindergeld mehr bekommen, mein Info der Familienkasse war, bis zur Vollendung der Ausbildung definitiv... Fragen über Fragen... Wer hat die Antworten?
Es wird kompliziert. Soweit ich weiß, wird das Gehalt von Vater und Mutter addiert. Anhand des Gesamteinkommens wird in der Düsseldorfer Tabelle der Unterhaltsanspruch des Kindes berechnet. Davon wird das Ausbildungsgehalt abgezogen. Bleibt davon noch Anspruch, wird der prozentual nach Einkommen auf Vater und Mutter aufgeteilt. Mutter, wenn Kind da lebt, kann Unterhalt durch Sachleistungen (Wäsche, Miete, Strom) erbringen. Und dann Mietzuschuss vom Kind verlangen... So habe ich das verstanden....
Vom Ausbildungsgehalt werden 90€ abgezogen, was dann bleibt wird gegen den Unterhaltsanspruch gegen gerechnet. Solange das Kind minderjährig ist, der normale Unterhalt des KV. Beispiel: Unterhaltsanspruch 550 Azubivergütung netto 490 Restunterhaltsanspruch: 550- (490-90) = 150€ LG D
Übrigens finde ich es ganz normal dass Zuhause vom Azubi-Geld was abgegeben wird. VG D
Hallo, wir habe das gerade erst durch. Also der Anwalt von meinem Ex hat 100 Euro pauschal vom Nettoeinkommen abgezogen. Von diesem Resteinkommen wird die Hälfte vom Unterhalt abgezogen. Aber nur solange das Kind minderjährig ist. LG Sibs
guck mal hier: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Kindesunterhalt-unter-18Jahre-waehrend-Ausbildung_198563.htm Erst die Pauschale vom Nettoeinkommen abziehen und dann werden 50% angerechnet solange sie noch minderjährig ist
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