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Umgangsrecht bei einem Säugling

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Hallo, ich bin noch eine ganz "frische" Mama, mein Sohn ist gerade erst 10 Wochen alt. Ich habe mich vor 6 Wochen von meinem Freund und Vater des Kindes getrennt. Jetzt geht leider der Streit um den Umgang los. Ich finde es sehr wichtig, dass er sein Kind regelmäßig sieht, nur ist unsere Beziehung so belastet, dass es mir schwer fällt ihn zu sehen. Kurz zum Trennungsgrund: Ich durfte meine Freundinnen nicht besuchen, nicht mehr mit dem Auto fahren er warf mir vor das ich zwei mal die Woche meine Mutter besuchte und auch Aussagen wie: "Wenn ich das Sorgerecht nicht bekomme ist es nicht mein Sohn" durfte ich mir gefallen lassen. Er wurde mir gegenüber auch schon ausfallend und beleidigend bei den Umgangsbesuchen. Ich wurde auch schon verklagt da ich ihm angeblich den Umgang verweigere. Er möchte Elias alle 14 Tage übers Wochenende. Meine Anwältin meint, dass alle 14 Tage ein halbstündiger Kontakt ausreichen würde und alles andere dem Kindswohl nicht entspreche. Eine andere Beratungsstelle sagte mir wöchentlich eine Stunde ist sehr großzügig von mir und reicht aus. Wir waren jetzt beim Jugendamt um den Umgang zu regeln. Für die nächsten Wochen wurde ein betreuter Umgang ausgemacht. Ich soll meinen Kleinen zwei Stunden lang mit Vater und Betreuerin (die ich nicht kenne)alleine lassen. Wie seht ihr die Sache, wie viel Umgang ist bei einem Säugling "normal". Vielleicht war ja schon jemand von euch in derselben oder ähnlichen Lage und kann mir einen Rat dazu geben. Liebe Grüsse Neli


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Also ich würde nie und nimmer mein Baby über das Wochenende weggeben. Stillst du denn noch? Gerade bei so kleinen Würmern sollte dem Vater doch eigentlich klar sein das man es nicht zum übernachten zu sich nimmt. Sowas kann man machen wenn sie älter sind würde ich mal sagen. Er versucht dich zu erpressen und du zeigst ja auch willen ihn das Kind sehen zu lassen. Von daher würde ich mich da nicht unter Druck setzen lassen. Ein 10 Wochen altes Baby würde ich auch nicht irgendwelchen wildfremden Leuten in die Hand drücken. Also sorry, aber da kann ich grad nur den KOpf schütteln. Trefft euch irgendwo im freien, trefft euch bei dir daheim, aber mitgeben? Neee...würd ich nicht machen. Der Kerl ist doch total mit dem Baby überfordert wenn es plötzlich losschreit und du nicht da bist. Du bist die Mama und das Baby gehört zu dir. Demzufolge solltest du auch dabei sein. Grüßle, Rubinchen


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also er ist der Kindesvater....freu dich, dass er sich kümmern will. Deine Bedürfnisse musst du zurückstecken es geht hier nicht um dich und dein Wohlergehen, sondern um das deines Kindes. Glaub mir hier hat jede/r damit zu kämpfen gehabt, den Ex (in) zu sehen....usw... Wo wohnt er denn? Warum nur alle 2 Wochen? Du musst es auch einmal als erleichterung für dich sehen, denn die Kinder bleiben nicht so klein und es wird bzgl. noch eine Menge auf dich zukommen. Herzlichen Glückwunsch noch nachträglich für das Muttglück :-) annika


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Annika - das Baby ist 10 WOCHEN alt!


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fremdbetreuung damit ich ins Fitnessstudio gehen konnte!!! und ich liebe mein kind genauso wie du deins und er ist schliesslich der Vater. Wenn sie nicht stillt....kann auch er das Flächen geben. Emilio hat das im Übrigen nicht geschadet. Da teile ich deine Meinung nicht! annika


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Ich habe nicht gesagt das Kind soll nicht zum Vater, sondern das ich es nicht gut finde in dem Alter, ein Neugeborenes über Nacht wegzugeben, was ja schliesslich darauf hinausläuft, wenn er das Kind übers Wochenende haben möchte. Das ist mit einem Besuch im Fitness Studio doch gar nicht vergleichbar. Hab meinen Sohn auch ein paar Stunden bei den Grosseltern damals gelassen als ich nach der Entbindung und der Trennung mal raus ging um auf andere Gedanken zu kommen. Das waren damals glaub ich 3 Stunden gewesen und ich war froh als ich wieder bei meinem Baby war. Übernacht hätte ich ihn trotzdem nicht dort gelassen. Rubinchen


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wie gesagt, ich würde es machen... schon alleine der Satz von der Beratungsstelle: Es wäre großzügig von ihr, wenn er das kind 1 Std in der woche sehen darf ??? Da würd ich mir als Vater auch an den Kopf fassen und sagen nee dann lieber nicht! Meine Meinung ist eben, dass der Vater gleiche Rechte hat wie die mutter... Sollen wir doch froh sein, dass es ein paar Exemplare (Männer) auf der Welt gibt, die sich kümmern...dann aber bitte auch alle Rechte.... Aber es ist ja ihre Entscheidung, ihn gnädig eine Stunde in der woche zu gewähren... annika


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Ich sehe es wie annikala. Einer Mutter fällt es natürlich schwer, ihr Kind (und gerade ein Baby!) über Nacht wegzugeben aber Väter haben nunmal die gleichen Rechte (was auch gut ist). LG Heike


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Also ich denke ja schon das es seinen Grund hat warum wir Frauen die Kinder austragen und dementsprechend auch die Kinder eher die Mutter brauchen. Kenne soviele Paare bei denen das kranke Kind zur Mama will um getröstet zu werden, obwohl der Papa auch da ist. Denke schon das wir Mütter wichtiger für das Kind sind als der Vater. Sonst hieße es ja nicht immer "das Kind gehört zur Mutter" von diversen Stellen. Es ist doch was ganz anderes einen 2,3 Jahre altes Kind über Nacht beim Vater zu lassen als einen Säugling. Umgang fürs Kind ist ja schön und gut, aber doch nicht um jeden Preis. Zumal sie ja Bedenken wegen seines Verhaltens hat, sonst würde sie ja hier nicht nachfragen. Rubinchen


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Ich denke nicht, daß ein Kind automatisch zur Mutter gehört. Warum sollte es nicht genauso gut beim Vater bleiben? Sie hat Bedenken wegen seinem Verhalten, ok. Das ist dann was anderes aber ich bin der Auffassung, wenn der Vater sich kümmern will, sollten ihm seitens der Mutter keine Steine in den Weg gelegt werden. Daß das gerade direkt nach der Trennung nicht einfach ist, weiß ich aus eigener Erfahrung aber man muß da wirklich seine eigenen Gefühle außen vor lassen. LG Heike


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aber wenn sich einer kümmert, dann macht entweder die mutter zu oder die Anwältin... Klar, ein komisches GEfühl hätte ich auch....aber er ist der Vater....ich wäre froh ich hätte für meinen Kind ein Vater der sich kümmert und zwar nicht nur alle Schaltjahre mal!!! annika


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Da geb ich dir Recht, das einem da keine Steine in den Weg gelegt werden sollten. Eine Möglichkeit wäre z.B. das er jedes zweite Wochenende solange das Würmchen so klein ist, bei den beiden verbringt, sofern er sich benimmt und sie damit klar käme. So können die beiden sich erstmal aneinander gewöhnen und sie sehen wie er mit dem Kind überhaupt umgeht.


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ich würde sagen 1-3 mal pro Woche zum spazieren usw...wäre eine Alternative aber alle 2 Wochen... ein BAby/KInd vergisst schnell...(Gesichter) Erst als Emi so 2 Jahre war konnte ich feststellen, dass er sich an vieles (Gesichter) erinnert. annika


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Hallo, also ich würde so ein kleines Baby auch auf keinen Fall übers Wochenende zum Vater geben. 1 Stunde die Woche oder alle 14 Tage eine halbe Stunde finde ich allerdings etwas wenig. Ich würde vielleicht versuchen so 2-3 mal die Woche eine halbe oder ganze Stunde, aber möglichst auf neutralem Boden (damit der Vater sich dir gegenüber benimmt) und du bist dabei. Wenn das Kleine dann größer ist, läßt sich ja über alles reden! Silke


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du solltest die Probleme zwischen Dir und dem Vater aussen vor lassen. Es geht ja um das Kind. Warum sollte der Vater das Kind nicht über Nacht behalten,immerhin ist er ja der Vater und nicht irgendwer. Er wirds schon hinkriegen mit Windeln wechseln, Fläschen ect. Problematisch wäre es eben wenn das Baby gestillt wird. Ich verstehe nicht ganz warum eine Betreuerin für 2 Stunden Umgang dabei sein muss???? Irgenwie tun mir die Väter fast leid... kümmern sie sich nicht genug oder überhaupt nicht ist es nix, wollen sie sich kümmern wird auch ein act draus gemacht;-) Er liebt doch sein Kind, sonst würde er sich doch nicht die Arbeit extra machen mit einem Baby übers Wochenende. Du solltest einfach diese Wochenenden geniessen die du frei hast, ich würde einiges dafür geben;-)


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...wir hatten es gemacht, dass er zweimal die woche herkam ... und nach ca. 2 std. ging er wieder freiwillig ... als sie knapp 1 jahr war ... die schreiphase war vorbei, die stillzeit war vorbei ... und sie schlief zumindest 6 std. am stück ... blieb sie über nacht bei ihm .. jeden freitag abend brachte ich sie ihm und samstag früh hole ich sie wieder ab ... geschah aber auch nur auf mein drängen hin ... meine kleine war ab 4 monaten für 2 x wöchentlich 4 std. bei einer tagesmutter (ich habe in der zeit gearbeitet... was eine echte erholung war ;-) und das lief gut ... salsa


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Vielen Dank für eure Antworten. Nur zur Info: das Gericht hat entschieden, dass ein Säugling nicht über Nacht zum Vater soll, da dies nicht dem Kindeswohl entspricht. Ich muss sagen, ich sehe das genauso. Ich kann leider nicht stillen, nachdem er 5 Tage nach der Geburt meine Freundinnen rausgeschmissen und sich mit mir fürterlich gestritten hat ist mir irgendwie die Milch ausgegangen. Vielen Dank nochmal


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Hallo neli, der Gerichtsentscheid ist Unsinn und repräsentiert nur einen alten Zopf aus alter, vorpsychologischer Zeit! Ich empfehle Dir folgenden Artikel aus dem Jahre 1997 (!): http://www.wera-fischer.de/bemerkungen.html MfG Richie


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Hallo Neli.. ich bin in der gleichen Lage wie du. Ich hab mich von dem Vater schon in der Schwangerschaft getrennt und wir haben es so gehandhabt, dass er zwei mal die Woche für 2 Stunden vorbeikam. Ich hab gesehen, wie überfordert er mit dem kleinen war, wenn er mal geweint hat und dann musste ich mir so kommentare anhören wie "warum weint er, er mag mich nicht. dann nimm du ihn doch". er hat ein total kindisches verhalten an den tag gelegt, obwohl der kleine nur hunger hatte oder übermüdet war. aber auf die idee, mal ne flasche zu geben oder die windeln zu wechseln ist er nicht gekommen. ich denke es kommt immer auf den KV an. ich würde meinen schatz nicht beim KV übernachten lassen, wenn er noch so klein ist.


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Hallo brunchy, ***"Ich hab gesehen, wie überfordert er mit dem kleinen war, wenn er mal geweint hat und dann musste ich mir so kommentare anhören wie "warum weint er, er mag mich nicht. dann nimm du ihn doch". er hat ein total kindisches verhalten an den tag gelegt, obwohl der kleine nur hunger hatte oder übermüdet war. aber auf die idee, mal ne flasche zu geben oder die windeln zu wechseln ist er nicht gekommen. ich denke es kommt immer auf den KV an. ich würde meinen schatz nicht beim KV übernachten lassen, wenn er noch so klein ist."*** Na, Du hast doch auch alles erst mal lernen müssen vom Baby, wie es reagiert, wie schnell es wegen was wie schreit etc.. Oder wußtest Du das alles angeborenermaßen schon alles? :-) Warum also bringt frau das nicht dem Vater bei anstatt gleich mit so einer Verweigerungskeule : "ich würde meinen schatz nicht beim KV übernachten lassen, wenn er noch so klein ist." platt zu machen. Ist die Babyversorgung nun eine Geheimwissenschaft, die der Vater keinesfalls erlernen darf, um nicht in die Lage zu kommen, ein gleichwertiges Elternteil zu sein? Seltsame Logik! MfG Richie


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Hallo Richie... natürlich darf er das erlernen. er hat doch jeden zweiten tag gesehen, wie ich es gemacht hab. und wenn er es irgendwann mal "erlernen" würde (was natürlich auch eine gewisse anstrengung mit sich bringt ;-), dann würde ich ihm trotzdem den kleinen nicht überlassen. ein säugling braucht nunmal die nähe seine mutter. ich merk es immer wieder, wenn ich meinen sohn mal in die obhut eines anderen gebe. und wenn die väter mal an ihre kinder denken würden und nicht nur an sich, dann könnten sie sich auch in so ein kleines wesen hinein versetzen. sobald mein sohn älter ist, kann er gerne bei seinem vater übernachten, aber jetzt würde ich es niemals zulassen!


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Also hier mal die Sicht eines Vaters der in ähnlicher Situation steckt. Meine Tochter (12 Wochen alt) lebt bei ihrer Mutter. Wir hatten auch oft Streit in der letzten Zeit. Ich habe dann Hilfe gesucht um unseren Zwist zu beenden. Der sozialpädagogische Dienst vom Jugendamt ist dort erstmal eine gute Anlaufstelle. Wenn man sich im Netz auf die Suche begibt, erfährt man eigentlich das selbe wie auch bei diesem Dienst. Es wird empfohlen das die Väter von Neugeborenen ihre Kinder so 2-3 mal die Woche für ca. 1-2 Stunden sehen sollten. Erst zusammen mit der Mutter aber recht bald dann ohne sie. Die Kinder müssen sich auch an den Vater als sichere Person gewöhnen. Im Übrigen haben Väter nicht nur ein Umgangsrecht sondern auch eine Umgangspflicht. Und beide Elternteile sollten immer beachten das es hier um die Rechte und das Wohl des Kindes geht.