jamelek
Hallo! Ich hab unten stehendes eigentlich im Schulforum gepostet, aber da ist leider nicht viel los. Und hier ist mein Heimatforum, bitte gebt mir mal eure Einschätzung. Bräuchte mal einen Rat/Empfehlung von Euch. Hier in Brandenburg geht die Grundschule 6 Jahre. Heute gab es Halbjahrszeugnisse und für meinenen Großen die Weiterempfehlung zur Oberschule. Freudiger Weise hat er einen Gymnasialempfehlung bekommen. Hier läuft es so, dass für jedes Kind ein Grundschulgutachten gefertigt werden muss, welches dann mit der Bewerbung bei der Wunschschule eingeht. Mein Großer möchte gerne aufs örtliche Gymnasium, welchen von den Anmeldungen her ziemlich überlaufen ist. Also es gibt ca. 4x mehr Anmeldungen, wie sie Plätze haben. Es kommt also ziemlich auf die Noten und das Grundschulgutachten, die allgemeinen Beurteilungen an, ob es mit dieser Wunschschule klappt. Er ist in Bezug auf Neues relativ zurückhaltend und es wir sich im nächsten halben Jahr sowieso eine Menge für ihn ändern (privater Natur), daher wäre es mir wichtig, ihm diesen Bestand zu geben. Dass er auf das Gymnasium kann, welches er schon kennt, wo seine Freunde auch hinwollen. So, nun wurde mein Sohn vor 6 1/2 Jahren in Berlin (wo wir damals noch lebten) eingeschult. In Berlin wird mit 5 Jahren eingeschult. Rückstufungen gab es damals nicht. Mein Sohn war also bei der Einschulung 5 1/2 Jahre, als ehemaliges Frühchen noch etwas entwicklungsverzögert (bspw. hielt er bei der Einschulungsprüfung noch mit der der gesamten Hand den Stift, befand sich in logopädischer und ergotherapeutischer Behandlung). Ich bat um Rückstellung, dieser wurde nicht stattgegeben. Ende des 2. Schuljahres zogen wir nach Brandenburg, was einen Schulwechsel mit sich brachte. Hier herrscht ein späterer Einschulungsstichtag. Er kam dann dort in eine 3. Klasse und die Klasse war viel viel weiter im Unterricht, wie die vorherige Berliner Schulklasse. Außerdem waren seine Klassenkameraden teilweise bis zu einem Jahr älter, durch den anderen Einschulungsstichtag. Also rein vom Einschulungsstichtag gehörte er dort sowieso altersmäßig in eine tiefere Klasse. Jedenfalls nachdem ich mir das mehrere Monate anschauten, der Junge immer zurückhaltender und auch ängstlicher im Unterricht wurde beantragte ich die freiwillige Rückstufung. Dieser wurde stattgegeben und dieser Entschluss war genau richtig. Benni taute total auf und entwickelte sich zu einem super selbstbewustem Schüler. So und heute ist auch nichts mehr von Entwicklungsverzögerungen zu spüren, er ist ein ganz normaler pfiffiger 12jähriger. Im Grundschulgutachten steht aber die Schuljahresanzahl. Also 7 Jahre. Ich habe Angst, dass ihm das bei der Gymnasialbewerbung negativ ausgelegt wird. Da sich der Rektor ja eben die besten Schüler rauspicken kann. Hatte im Vorfeld bereits mit Klassenlehrerin und Direktorin darüber gesprochen und sie baten mich darum, eine Begründung zu formulieren, die mit ins Gutachten kommt. Diese habe ich der Lehrerin gemailt. Sie lautete in etwa wie folgt: B. wurde in der 3. Klasse auf Wunsch der Eltern und des Schülers freiwillig zurückgestuft. B wurde als ehemahliges Frühchen trotz damalig bestehender Entwicklungsverzögerung im Bundesland Berlin mit 5 Jahren eingeschult. Ein damaliger Antrag auf Rückstellung wurde nicht gewährt. Nach dem Umzug in das Bundesland Brandenburg vermehrten sich Schulprobleme, die auf mangelnde Reife zurückzuführen waren, da bedingt durch unterschiedliche Einschulungsstichtage B sich nun in einer Klassenstufe befand, die nichteinmal mehr seinem tatsächlichen Alter entsprach. Heute bekam ich das Grundschulgutachten und die Hälfte wurde herausgekürzt (rein vom Platz her, wäre es kein Problem gewesen, den kompletten Text abzudrucken). Es steht lediglich drin, dass der Schüler auf Wunsch der Eltern in der 3. Klasse freiwillig zurückgestuft wurde. Würdet ihr hier nochmal nachhaken und um Vervollständigung bitten oder ist das unwesentlich? Und ich soll es dabei belassen? Meint ihr, es macht für den Gymnasiumsausschuss, der die Schüler auswählt einen Unterschied? LG Jamelek
Ein klares "Ja" von mir! ich würde in dem Fall nachhaken, da es sonst nicht nur Deinem Sohn zulasten gemacht werden kann, sondern auch euch. So besagt es, dass ihr diejenigen ward, die ihn (warum auch immer) zurückstellen lassen wollten. Und für Deinen Sohn bedeutet dies, dass es eine Zeit gab, in der er den Schulansprüchen nicht gerecht wurde (ohne Grund). Will heißen: Gibt es dann mal auf dem Gymnasium Schwierigkeiten, koppelt man immer wieder an so einer verschriftlichten Aussage an... wobei ihr ja noch immer das Erstgutachten habt und das "Warum" belegen könnt.
*grübel* Also, ganz ehrlich, ich finde die kürzere Variante besser. Wir hier an der Schule lachen (sorry!) immer darüber, wenn sich die Eltern von Kindern über 10 Jahren noch auf die Frühchenproblematik beziehen... Ich mein, ich versteh schon, was du sagen willst, aber ich finde - "auf Wunsch der Eltern freiwillig wiederholt" eine sinnvolle Formulierung. Spricht doch für die Vernunft der Eltern, nicht auf Teufel komm raus was zu wollen, was eben nicht geht. Die Lehrerin hat sich bei der Kürzung bestimmt was gedacht und will euch doch nichts Böses, oder? Nachfragen kostet sicher nichts.
Manchmal passieren solche Dinge unglücklich... Es ist davon auszugehen, dass die Lehrerin nichts Böses will, da aber solche Formulierungen Auslegungssache ist, kann ein späterer Leser die Zeilen möglicherweise anders deuten/betrachten oder was auch immer (habe ich schon alles erlebt. Was der eine positiv betrachtet, muss ein anderer nicht auch unbedingt positiv sehen).
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