Mitglied inaktiv
Ich bin noch in Ausbildung und würde deswegen meine Tagesmutter bezahlt bekommen. Weiß jemand, ob das auch die Oma machen darf und trozdem vom Amt Geld fließt? Wäre ideal, die würde bisschen mit der Arbeit zurückstocken und würde meinen Schatz betreuen. Aber ohne Bezahlung ist das nicht möglich, die hat das Geld auch bitter nötig.
Nein, eine Tagesmutter, die vom Jugendamt bezuschusst wird, muß auch beim Jugendamt als Tagesmutter anerkannt sein und die entsprechenden Kurse da nachweisen. Allerdings kann meines Wissens, jeder diese Kurse machen, vielleicht erkundigt ihr Euch da mal bei Eurem zuständigen Jugendamt! Ansonsten, wenn Du eine liebevolle Tagesmutter findest, kann ich das auch nur empfehlen. Bei uns läuft das jetzt seit 3,5 Jahren echt super! Lieben Gruß von Cat
Huhu;-) Am besten rufst du morgen direkt beim Jugendamt an und fragst nach:-) Deine Oma müsste dann aber "überprüft" werden, d.h., dass das Amt zu ihr kommt. Ausserdem müsste sie noch einen Kurs (Erste Hilfe usw.) absolvieren. LG von anja
ot
Jaja, wir beide wieder! :) Immer dasselbe, oder?! Ich seh Dich immer noch nicht :(, laß doch mal Dein AOL reparieren, bitte! Lieben Gruß von der (lieben) Cat
*lächel* ja, muss das mal in Angriff nehmen, sorry!!!! Liebe Grüße!!
Also ich denke grundsätzlich ja. Mußt Dich mit dem JA in Verbindung setzten bzgl. welchen Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die die Kosten übernehmen. Bei früheren Nachbarn von uns war das auch so, daß die Mutter eh Tagesmutter übers JA war und die hat dann auch Geld vom JA für ihren Enkel bekommen, damit die Mama arbeiten konnte... LG Heike
Hm, meine Kleine war ja auch 1 Jahr bei einer Tagesmutter, die vom JA anerkannt war...soweit ich weiß, mußte sie keine extra-Kurse machen - nur freiwillig - da sie schon 3 Kinder großgezogen hatte und vom JA überprüft wurde (Hausbesuch usw.) und alles in Ordnung war...frag` einfach nach...
dass mit den Kursen ist erst seit kurzem:-) LG von anja
hast recht:) Bei uns ist es jetzt etwas über 1 Jahr her und sie war schon länger fürs JA tätig...es kann sein, daß sie diese nur nicht "nachmachen" mußte, aber für neue Tamus wirds dann wohl Pflicht sein...sollte aber kein Hindernis sein... Vielleicht ist es aber auch grundsätzlich ganz sinnvoll, doch eine andere liebevollen Tamu ins Auge zu fassen, dann hättest Du Deine Mama immer noch in Reserve bei Krankheit und für sonstige Notfälle...und es hängt nicht alles an Deiner Mama...LG Heike
Bei mir war es auch der Fall, daß meine Mutter meine Kinder während meiner Arbeitszeit betreut hat. Sie hat dafür nichts bekommen, mir wurde gesagt, Verwandte bis zum 2. (oder sogar 3., ich weiß nicht mehr genau) Verwandtschaftsgrad "müssen" das umsonst machen. Schwachsinnig, aber war leider so. Ich kann allerdings nur von mir hier sprechen, vielleicht ist das ja auch wieder von Arbeitsamt zu Arbeitsamt unterschiedlich. Liebe Grüße, Tiziana
Hallo, demnächst benötige ich ja auch wieder eine TaMu für meine Jungs, weil ich Schichtdienst habe. Nachfrage beim JA: Meine Ma würde kein Geld für die Betreuung erhalten. Die Jungs gehen dann zu der Freundin meiner Ma. Se hat keine eigene Familie und sie liebt die Jung und die Jungs lieben sie. Sie wohnt ein paar Häuser neben meinen Eltern und ist quasi die Ersatzoma. Sie ist weder beim JA registriert noch hat sie Kurse gemacht. Muß sie auch nicht machen. Als ich sie damals schon als TaMu bei meinem Großen angegeben habe, kam ein Herr vom JA um die Wohnverhältnisse zu überprüfen und sich die Dame anzuschauen. Das war alles. Das ist Stand in Bochum. Frag doch einfach mal beim JA nach. LG mousy
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