Elternforum Alleinerziehend, na und?

Negativbescheinigung Jugendamt

Alleinerziehend, na und?
Negativbescheinigung Jugendamt

blue624

Hallo, ich benötige vom Jugendamt eine Bestätigung, dass ich alleinerziehende Mutter bin. (Negativbescheinigung). In der Geburtsurkunde stehe nur ich. Der biologische Vater ist ein Bekannter aus dem Ausland. Wir haben untereinander ausgemacht, dass ich alleine alle Rechte und Pflichten haben werde. Ich vermute, dass das Jugendamt viele Fragen stellen könnte, wenn ich denen sage, dass der Vater ein Bekannter ist. Kann ich einfach sagen, dass der Vater unbekannt ist? Welche Konsequenzen hat das?


Sabri

Antwort auf Beitrag von blue624

Hallo, ich habe auch eine Negativbescheinigung für meine Tochter. Eine Negativbescheinigung besagt, dass kein gemeinsames Sorgerecht besteht. Der leibliche Vater meiner Tochter ist aber in der Geburtsurkunde eingetragen. Mit einer Negativbescheinigung kann man zum Beispiel ohne zweite Unterschrift ein Konto für sein Kind eröffnen oder es mit ins Ausland nehmen. Wenn dir der Name des leiblichen Vaters nicht mehr einfällt, dann kannst du auch keinen Unterhalt für dein Kind bekommen und (da bin ich mir nicht sicher) glaube ich auch keinen Unterhaltsvorschuss beantragen. Wenn der leibliche Vater aber nun auftaucht und einen Vaterschaftstest und reine Rechte wahrnehmen möchte, du das aber nicht möchtest, dann hast du ein bisschen die Arschkarte.


blue624

Antwort auf Beitrag von Sabri

Was möchte den das Jugendamt genau erfahren um eine Negativbescheinigung auszustellen?


Sabri

Antwort auf Beitrag von blue624

Die Negativbescheinigung bekommst du, wenn der leibliche Vater kein Sorgerecht hat, d.h. wenn ihr nicht verheiratet seid und keine Erklärung über ein gemeinsames Sorgerecht abgegeben habt oder von kein Gericht ein gemeinsames Sorgerecht verfügt hat.


drosera

Antwort auf Beitrag von Sabri

Hi, wenn du doch Unterhalt vom Vater willst und eine Beistandschaft brauchst, dann müsstest du dann halt doch zurückrudern und den Vater angeben. Bei Unterhaltsvorschuss wäre die gäbe "Vater unbekannt" in diesem Falle gelogen und damit strafbar. Bei der Negativbescheinigung wüsste ich erst einmal keine Konsequenzen aus der Nichtangabe des Vaters. Du könntest natürlich vage formulieren "es gibt keinen Vater dazu" und hoffen, dass nicht nachgefragt wird.


spiky73

Antwort auf Beitrag von blue624

Guten Morgen! Also, das mit der Negativbescheinigung funktioniert folgendermaßen, so zumindest hat man mir das damals erklärt: Jugendämter führen jeweils ein "Register" (kann auch nur ein Ordner sein, lach) mit den (gemeinsamen) Sorgerechtserklärungen. Dabei ist jeweils das Jugendamt am Geburtsort des Kindes zuständig. Vermerkt ist dort zunächst der Status zum Zeitpunkt der Geburt. Wohnst du nicht in diesem Zuständigkeitsbereich oder ziehst dort weg (in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendamts) und am Sorgerecht ändert sich irgendwann irgendwas, dann wird das aktuell zuständige Amt Meldung an das Jugendamt am Geburtsort machen und die Änderung wird dort vermerkt/verwahrt. (Inwieweit das ehelich geborene Kinder betrifft, weiß ich allerdings nicht, ich kann es nur für nichtehelich geborene Kinder erklären.) Benötigst du eine Bescheinigung, dass kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, dann wendest du dich am besten direkt an das Jugendamt am Geburtsort. Ich glaube, einige hier haben im Laufe der Zeit immer mal berichtet, dass es für sie nicht so einfach war, ohne weiteres diese Bescheinigung zu bekommen, oder dass sie den Wisch schriftlich beantragen mussten. Bei mir (und zwei verschiedenen Ämtern) hat jeweils ein Anruf genügt und innerhalb weniger Tage hatte ich den Schrieb im Briefkasten. Da steht dann auch nicht viel drin, außer dass für das Kind XY "keine gemeinsame Erklärung der elterlichen Sorge nach Paragraph bliblablupp abgegeben wurde". Ich glaube, die Eltern werden da überhaupt nicht namentlich erwähnt...


Blömsche

Antwort auf Beitrag von blue624

Oh, dann hast du dich doch von deiner Partnerin getrennt? Das ist schade. Könntest du nicht einfach angeben dass es eine Samenspende war?


drosera

Antwort auf Beitrag von blue624

Hi, ich habe folgende Erfahrungen gemacht: JA1: hat ein Formular online, herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, wegschicken. Schrieb nach 1 Woche da. JA2 (macht sich wohl viel unnütze Arbeit): telefonischer "Fragebogen" und Kopie der Geburtsurkunde benötigt. Die Fragen waren in etwa: Daten des Kindes, Daten der Mutter, Adresse, Fragen nach Familienstand der Mutter (denn aus einer Ehe könnte sich gemeinsames Sorgerecht auch ohne Eintrag im Register ergeben), und: wofür brauchen Sie die Bescheinigung? Sag', dass der Vater unbekannt ist. Das sollte reichen.


blue624

Antwort auf Beitrag von drosera

Hallo, habe bereits ein Schreiben vom Jugendamt erhalten. Da steht: “Bescheinigung gem. $58 a Abs 2 SGB VIII über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister. Es wird bescheinigt, dass für das Kind XXX, Mutter YYY nach Mitteilung des für die Führung des Sorgeregisters zuständigen Jugendamt....zum Erkenntnisstand vom 15.07.20 weder eine Sorgeerklärung noch eine gerichtliche Entscheidung mit der die gemeinsame elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam gem $1626a Abs.1 Nr.3 übertragen wurde, registriert wurde.“ Ist das so richtig?