Elternforum Alleinerziehend, na und?

Man hat schon einige Rechte,

Man hat schon einige Rechte,

FrauKrause

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in größeren Betrieben hat man z. B. das Recht auf Teilzeit, einen größeren Kündigungsschutz (Stichwort: Sozialauswahl). LG fk


FrauKrause

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LG fk (is noch früh)


shinead

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Das hängt aber dann entweder mit der Größe des Betriebes (Arbeitsrecht) oder mit dem Tarifvertrag zusammen. Beides geht aber nicht speziell auf Alleinerziehende ein. Das Recht auf Teilzeit hat jeder Mitarbeiter eines (größeren) Betriebes, solange die Belange des Arbeitgebers gewahrt bleiben.


spiky73

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shinead, genau das hat mir mein bauch auch gesagt. ;-) alles andere hätte mich auch gewundert. ich hab das glück, dass ich einen sehr kulanten arbeitgeber habe, wie ich finde. aber trotzdem komme ich aus vollzeit und schichtdienst nicht so ohne weiteres raus. das gibt die struktur und größe unserer dienststelle nicht her. ich habe aber jederzeit die möglichkeit, mich intern auf andere stellen zu bewerben (wobei ich dann aber auch schauen muss, ob die nur befristet sind oder nicht, würde ich mich aus einer unbefristeten position auf eine befristete stelle bewerben, hätte ich mir ja selbst ans bein gekackt, hust), aber da läuft das dann so ab, dass erst geprüft wird, wer den größten anspruch auf die stelle hat: die priorität ist unterschiedlich, (deutsche) angehörige von soldaten haben eine andere prio als bewerber, die quasi nach standortschließungen 'zugeteilt' werden, als bewerber, die sich einfach so intern bewerben. externe bewerber werden erst dann berücksichtigt, wenn eine interne ausschreibung keinen erfolg hatte. qualifikation ist da nur ein kriterium von vielen. stellenabbau (z.b. bei standortverkleinerungen) soll sozial verträglich gestaltet werden. dazu erwirbt man wohl irgendwelche 'punkte', pro jahr betriebszugehörigkeit, entscheidend ist auch alter, familienstand, und eben auch kinder. dabei zählt es u.u. mehr, wenn man alleinerziehend ist. aber der kollege, der schon 25 jahre dabei ist, hat mit sicherheit so viele punkte angesammelt, dass ich mit 7 jahren betriebszugehörigkeit und 2 kindern und alleinerziehendenstatus eben eher gehen muss als derjenige, der schon so lange dabei ist. eben, weil er mehr punkte hat als ich...


shinead

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Antwort auf Beitrag von spiky73

Wie ein Sozialplan im einzelnen gestaltet wird, und welcher "Schutz" Ein-Eltern-Familien dabei zukommt, bestimmt der Betriebsrat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Auch hier gibt es keine "gesetzlichen" Vorgaben. Ob man als AE in dem Fall 25 Punkte extra bekommt (und damit eine Chance gegen den langjährigen Mitarbeiter im Singlestatus hat) oder nicht, ist individuell.


spiky73

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Antwort auf Beitrag von shinead

eben - ich kann nur sagen, wie es in unserem unternehmen ist. einige dinge sind (arbeitsrechtlich) allgemeingültig, treffen aber nicht speziell auf alleinerziehende zu. bei manchen dingen kommt man mir durchaus entgegen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das einfach ein netter zug innerhalb unserer dienststelle ist, oder ob es eine rechtliche grundlage hat, aber es hat auch nichts mit dem alleinerziehenden-status zu tun, sondern damit, dass ich die einzige deutsche angestellte in der dienststelle mit kleinen kindern bin (die soldaten klammere ich aus, die fallen auch nicht unters deutsche arbeitsrecht). das betrifft die urlaubsgestaltung, da habe ich priorität, weil ich eben ein schulpflichtiges kind habe (und bei urlaub in der ferienzeit eben bevorzugt berücksichtigt werde). und die andere sache ist heiligabend. bisher war ich noch jedes jahr an heiligabend-abend zuhause bei meinen kindern. ich muss an feiertagen genauso ran wie meine andere kollegen auch. aber bisher hatte ich eben den kinder-bonus und so habe ich an heiligabend entweder von 0.00 uhr bis 8.00 uhr gearbeitet, oder von 8.00 uhr bis 16.00 uhr, und war dann abends zur bescherung zuhause. früher oder später werde ich aber sicher auch mal abends arbeiten müssen - und dann ziehen wir entweder die bescherung vor, oder feiern 'amerikanische weihnacht', dort ist die bescherung schließlich auch erst am morgen des 25ten.


Birgit22

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Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Ich arbeite in einem sehr großen Betrieb und weiß von keinen Ausnahmeregelungen, Vorteilen oder dergleichen. Sicher, ich könnte Teilzeit beantragen, aber wenn ich Pech habe wars das dann mit meinem Wohnort nahen Arbeitsplatz, und ich pendel täglich 60km. Ich habe nie irgendwlche Vorteile gehabt, habe mein AE-Dasein auch nie zum Thema gemacht, und würde auch gar nicht versuchen, mir Vorteile zu verschaffen, denn ich glaube, dass kommt bei den Kollegen ungut an. Lediglich meine 30%ige Behinderung wird berücksichtigt, aber auch nicht in dem Maß, dass ich sagen würde, ich wäre enorm entlastet. Aktuell sitzen wir an der Urlaubsplanung. Heute durfte ich mir das Gejammer eines Kollegen anhören, der am liebsten in den kompletten Ferien eintragen würde, und von uns anderen Kollegen mit Kindern verlangt, dass wir zurückstecken, und uns rausstreichen. Nun durfte ich mir sein Betreuungsproblem anhören....hahaha....Das Problem hab ich seit 10 Jahren, hat kein Hahn nach gekräht.