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Kinderfreibetrag auch ohne Sorgerecht?

Kinderfreibetrag auch ohne Sorgerecht?

Frühlingswind

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Hallo, ich schau hier fast jeden Tag rein, lese mit, komme aber leider kaum zum Schreiben - vielleicht wird das irgendwann mal besser. Ich habe heute nur eine kurze Frage und hoffe, jemand von euch kennt sich damit aus: Mein Noch-Mann denkt darüber nach, im Zusammenhand mit der Scheidung sein Sorgerecht abzugeben, so dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Für ihn ist es wichtig, dass er den halben Kinderfreibetrag behält. Weiß jemand, ob das möglich ist, auch wenn er nicht sorgeberchtigt ist und "nur" Unterhalt zahlt? Viele Grüße, Frühlingswind


shinead

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Antwort auf Beitrag von Frühlingswind

Solange er Unterhalt bezahlt steht ihm der hälftige Kinderfreibetrag auch ohne Sorgerecht zu.


Mella1307

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Antwort auf Beitrag von Frühlingswind

Ich meine auch, dass das geht. Meine bei ner Freundin von mir ist das auch so. Er hat kein Sorgerecht aber 1/2 Freibetrag


Leena

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Antwort auf Beitrag von Frühlingswind

Der Kinderfreibetrag richtet sich nach § 32 EStG und gilt für "im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder". Sorgerecht ist da tatsächlich total egal. Übertragung des hälftigen Kinderfrreibetrags ist nach § 32 Abs. 6 S. 6 EStG auf Antrag möglich, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht im Wesentlichen nachkommt, mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Leena

Hallo Leena, an dieser Stelle eine Frage, die mich schon länger umtreibt und mit der Übertragung des Kinderfreibetrags zu tun hat. Gibt es eigentlich eine Konstellation, wo es sich wirklich lohnt, sich diesen übertragen zu lassen. Ich habe den Eindruck, dass es eigentlich immer günstiger ist, wenn nur der Betreuungsfreibetrag übertragen wird, da dann auch nur das halbe Kindergeld gegen gerechnet wird. Ich probiere jedes Jahr aufs neue beide Varianten am Rechner aus aber noch nie war die Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags wirklich sinnvoll.


Leena

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Antwort auf Beitrag von kevome*

...so fürchterbar viel macht ein halber Kinderfreibetrag tatsächlich nicht aus, vor allem dann nicht, wenn Kinderfreibetrag mit Anrechnung des (kompletten) Kindesgeldes nicht günstiger ist als das Kindergeld. Mal überschlägig gerechnet: Aktuell gibt es fürs erste Kind monatlich 192 € Kindergeld, im Jahr also 2.304 €. Kinderfreibetrag ist 7.356 €. Differenz (durch die Anregung des Kindesgeldes auf die Steuer) 5.052 €, Hälfte davon 2.526 €. Der Grenzsteuersatz ist max. 45%, d.h. steuerlicher Vorteil von der Übertragung im Maximalfall 1.137 € - bei steuerpflichtigen Einkünften von rd. 260.000 € bei einer Einzelveranlagung. Ähm, ja... :-)


Frühlingswind

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Antwort auf Beitrag von Frühlingswind

Vielen Dank für eure schnellen Antworten! :)