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Frage wg Verbeamtung

Frage wg Verbeamtung

Sunny76

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Meine Freundin/Kollegin ist Lehramtsanwärterin und grade schwanger. Sie war schon bei der Einstellungsuntersuchung beim Gesundheitsamt und muss dann WG der Schwangerschaft nach der Geburt noch mal hin. Wie ist das denn bei mir? Ich war ja im November da und im Schreiben stand "es gibt keine Einwände gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit". Auflagen habe ich auch keine bekommen (bzgl Abnehmen). Muss ich denn dann trotzdem noch mal hin? Oder reicht die Untersuchung jetzt für immer?


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

BaL, beamtin auf Lebenszeit, steht ja bei Dir noch lange nicht an. Du bist erst Beamtin auf Widerruf, in der Ausbildung, Beamtin auf Probe in der zA Zeit und dann erst auf Lebenszeit. Ich kann nur sagen, dass ich vor jeder Stufe eine amtsaerzliche Untersuchung machen musste. Von daher meine Vermutung, Du wirst jetzt Beamtin auf Widerruf, wenn Du die Priefungen und so schaffst und zur Beamtin auf Probe beschaeftigt wirst, wirst Du wieder untersucht und die grosse Untersuchung dann wenn Du lebenslaenglich wirst. Wie gesagt, meine Erfahjrungen von anno dunnebak als Bundesbeamtin hD, wie das heute bei Dir als Landesbeamtin ist, kann ich nicht sicher sagen. aber gesundheitsuntersuchungen werden allgemein ernst genommen denn Du musst ja beweisen, Dass bei Dir kein Grund zur Sorge wegen einer Fruehpensionierung besteht. Benedikte


KKM

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Ich bin auch Bundesbeamtin, eingestellt 1992. Ich musste vor Ausbildungsbeginn (Studium) zum Amtsarzt, der hatte keine Einwände. Nach Studienende wurde ich übernommen, dann Probezeit und wurde 1999 mit 27 Jahren damals Lebzeitbeamtin. Dazwischen brauchte ich nicht mehr zum Amtsarzt, das scheint also unterschiedlich zu sein.


Gucci75

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Bin ebenfalls Bundesbeamtin. Zur amtsärztlichen Untersuchung musste ich vor der Ernennung zur Beamtin auf Probe. Die Ernennung zur BaL kam dann nach Ablauf der Probezeit ohne jegliche Untersuchung.


muddelkuddel

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

ich habs ref ohne amtsärtzliche untersuchung gemacht, die kam dann vor der einstellung zur beamtin auf probe, jetzt hab ich in 1 monat lebenslänglich und musste nicht noch mal hin. LG


Milia80

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Antwort auf Beitrag von muddelkuddel

Ist dem nicht mehr so oder ist das BL abhängig?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Ich kann mir das nicht vorstellen, dass du einfach so verbeamtet wirst. Oder braucht dein Bundesland so nötig Beamtinnen und findet keine?


Milia80

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Der ist allerdings noch eine ganze Ecke jünger, also grade nach der Ausbildung hat eigentlich nichts, nicht mal Übergewicht und ist auf Probe. Da scheint noch eine Prüfung oder Untersuchung zu kommen


Leena

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Na ja, ich verstehe ja, dass man vielleicht nicht unbedingt jede Arztrechnung einreichen und bei der Beihilfe einreichen will, damit der AG manches vielleicht nicht mitbekommen muss. Aber deswegen bei Bedarf nicht mal zum Arzt zu gehen..? Das finde ich dann doch etwas seltsam. Ach so - bei uns war vor der ersten Verbeamtung eine amtsärztliche Untersuchung, vor dem Wegfall "z.A." ebenfalls - das war's dann aber, vor der "Lebenszeit" gab es das keine medizinische Untersuchung.


nici1909

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Hallöchen, also ich bin aktuell in Brandenburg Beamtin auf Widerruf und nach den bestandenen Prüfungen soll ich laut Amtsärztin damals bei der ersten Untersuchung nochmal untersucht werden um als Beamtin auf Probe übernommen zu werden. Und dann wenn ich Beamtin auf Lebenszeit werde nochmal. Lg Nici