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Ferien und Urlaub überschneidet sich - Befreiung Schule?

Ferien und Urlaub überschneidet sich - Befreiung Schule?

Sonnenmond

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Hallo! Ich habe mal eine Frage zum Thema Schulbefreiung. Angenommen ihr wollt in den Urlaub fahren, ein Angebot ergibt sich so, dass die Fahrt 3 Tage vor Ferienbeginn losgeht. Würdet ihr - bei "normalem Stand" des Kindes in der Mitwirkung - versuchen die Zeit freistellen zu lassen? also zur Direktion gehen und fragen, ob das Kind 3 Tage vorher frei bekommen kann. Selbstverständlich handelt es sich um eine Ausnahme! Hat das schon mal wer von euch gemacht? wenn ja, welche Erfahrungswerte habt ihr da?


Spinat

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

Das ist bei uns nicht erlaubt, gewünscht und gestattet. Und ehrlich gesagt kann ich das auch verstehen. Klar gibts da die besseren Angebote, weil eben Ab- oder Anreisedatum nicht in die Ferien fallen. Ich würds nicht machen. Kann aber verstehen wenn man es macht wenn man finanziell nicht anders kann. (Wobei ich mir dann was in meiner Preisklasse suchen würde)


Leena

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

...ich selbst habe das noch nie gemacht, kenne aber genügend Fälle, wo es beantragt wurde und meistens auch so genehmigt wurde. Ein Rektor hat allerdings jetzt frustriert beschlossen (weil es überhand nahm), er genehmigt jetzt nur noch in begründeten Ausnahmefällen, aber nicht, wenn es wirklich nur darum geht, dass der Urlaub zu den entsprechenden An- oder Abreisezeiten eben etwas billiger ist als zu den regulären Ferienzeiten. Kann ich verstehen, finde ich auch sehr legitim. So gesehen - in begründeten Ausnahmefällen würde ich sicherlich den Schulleiter ansprechen.


Heidschnucke

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

nein würde ich nicht. Ich finde das auch ziemlich dreist, ehrlich gesagt. Andere müssen auch auf den Ferienbeginn warten.


ursel66

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Eine Schulbefreiung aus wichtigem Grund - klar! Hab ich auch schon erhalten. Aber nicht vor den Ferien. Eine Reisepreisermäßigung sehe ich nicht als wichtigen Grund an.


Leena

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Antwort auf Beitrag von ursel66

...klar, aus wichtigen Gründen können auch Lehrer freigestellt werden. :-) Ansonsten - ich habe auch mal einen Fall mitbekommen, da galt selbst Reisepreisermäßigung als wichtiger Grund: Die Eltern sind aus Neuseeland und wollten in den Sommerferien mit den 4 Kindern quasi "auf Heimaturlaub" fliegen. Flüge für 6 Personen kosten schon verflixt viel, und der Unterschied, ob sie 2 Tage vor Ferienbeginn fliegen oder erst nach Ferienbeginn, macht locker zwei Monatsgehälter aus. Das wurde dann seitens der Schule genehmigt, weil sonst eben der Heimaturlaub hätte ausfallen müssen... ist allerdings auch wieder ein spezieller Sonderfall. Grundsätzlich ist eine Reisepreisermäßigung aber sicherlich kein hinreichender Grund - wobei das jeweils Einzelfallentscheidungen sind, so oder so.


Berlinga

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

Vergiss es, damit kommst du nicht durch - und das zurecht.


CKEL0410

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Einige Schulen machen das ,wenn es 1 Tag oder so ist aber .3 Tagen glaub ich eher weniger! Ich würde es nicht machen.


sweet

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Bei uns ist das kein Problem -habe das voriges Jahr das erste Mal gemacht f. 3 Tage. In Wien hat meine Schwester das öfter gemacht - die Direktion darf bei uns ohne Frage des Schulinsp. eine Woche freigeben, wenn es länger ist, dann muss es bekanntgegeben werden. lg sweety


KKM

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Hier (NRW) hat sich die Grundschuldirektorin für einen Brückentag - Freitag bei meinem 2. Klässler (guter Schüler) dahingehend geäußert, dass in einem Runderlass für NRW klar geregelt ist, wann eine Unterrichtsbefreiung zu gewähren ist. Die Preisermäßigung vor den Ferien ist in diesem Erlass wörtlich ausgenommen!!! ALso: hier gäbe es nicht frei (an der Grundschule), an der (privaten) Realschule meiner Tochter hat heute (1. Tag nach den Weihnachtsferien) ein Junge gefehlt - er ist noch im Urlaub - offensichtlich genehmigt. Du kannst ja fragen... Ich habe mal im TV gesehen, dass Polizisten an Flughäfen standen und die Abreisenden mit Kindern nach einer Schulbefreiung fragten. Liegt die nicht vor (bzw. das Kind ist krank gemeldet) kann das empfindliche Bußgelder geben... KKM


Curly-Cat

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Ich frage mich bei sowas immer, was ich dem Kind damit vorlebe und entscheide dann danach, ob ich das Ergebnis mit meinem Gewissen vereinbaren kann. Daher ja, ich würde diesen Antrag stellen, wenn das Kind ansonsten Fehlzeiten im Rahmen hat und mir das mit dem Urlaub wichtig wäre und ich würde auch in jedem Fall den Antrag ehrlich begründen, damit komme ich in der Regel immer zum gewünschten Ergebnis. Ich habe zB auch schon wegen unserer Kirmes Freistellung beantragt, bei höchstens 2 Kranktagen pro Schuljahr und keinen anderweitigen Fehlzeiten wurde das jeweils lächelnd genehmigt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

und dem Kind so zeigen, dass es in Ordnung ist seine Pflicht (jetzt die Schule, später die Ausbildung und nochmal später den Arbeitsplatz) zu schwänzen nur um Geld zu sparen??????? Schule ist in meinen Augen ebenso zu behandeln wie eine Berufstätigkeit. und wenn ich keinen regulären Urlaub (oder Ferien) habe und nicht wirklich krank bin gehe ich da hin. Egal ob meinte Tante neunzigsten Geburtstag feiert, der Urlaub günstiger ist oder ich einfach mal keine Lust habe. Abgesehen davon werden bei uns grundsätzlich keine freien Tage außerhalb der Ferien genehmigt. Steht so immer unter dem Ferienplan. Aber Eltern die das wissen melden ihr Kind dann einfach krank, sprich lügen absichtlich um ja ein paar Euro zu sparen. Ein Nogo wie ich finde. Jeckyll


leaelk

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Hallo, bei uns wird das nicht bewilligt, außer für Mutter-Kind-Kuren oder Rehas oder ähnliches. Für Urlaubsreisen nicht. LG leaelk


shinead

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Meine Eltern haben das mal für mich durchgefochten. Das ging ab 1985 nur, weil ich einen 6-wöchigen USA-Aufenthalt (alleine) hatte. Und einfach war es trotzdem nicht. Ansonsten gilt: Die Ferien beginnen dann, wenn sie beginnen. Wegen günstigeren Urlaubspreisen wirst Du keine Freistellung bekommen. Steht schon auf den HPs der Schulen.


dhana

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

Hallo, in Bayern ist es verboten. Steht bei uns auch extra in jedem Elternbrief. Sogar wenn man sein Kind in diesen Tagen vor oder nach den Ferien krank meldet muss man direkt ein ärztliches Attest abgeben. Ausnahmen wie für die Hochzeit der Eltern oder Beerdigung der Oma kann es geben, aber definitv nicht für eine Urlaubsreise. Gruß Dhana


KKM

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Antwort auf Beitrag von dhana

Es scheint aber vieles möglich zu sein.... Mir wurde von einer Familie (Kinder 8 und 10) erzählt, die für DREI Monate von der Schule beurlaubt wurden. Die Famile hat eine dreimonatige Bildungsreise durch Europa unternommen, der Unterrichtsstoff wurde von den Lehrern mitgegeben und von den Eltern konsequent unterrichtet... Wann das gewesen sein soll und welches Bundesland weiß ich nicht (vielleicht ist es auch nur ein Gerücht, denn in D herrscht ja nun einmal die Schulpflicht...) KKM


nane973

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Bei uns wird es nicht genehmigt und dadurch gibt es immer wieder Kinder, die leider erkrankt sind.... und das Regelmäßig jedes Jahr.... i´m not amused....


Aprilscherz2000

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Nur für Urlaub..........definitiv NEIN.Ich finde da gibt man auch kein gutes Beispiel für sein Kind. Meine Kinder mußte ich mal Befreien lassen -einmal 1 Tag nach den Ferien und einmal den 3.Schultag nach den Ferien.Beidesmale hab ich der Direktiorin ne Email geshrieben und das OK bekommen-ging allerdings um Beerdigungen.ich selbst hab mich mal für ne Hochzeit freistellen lassen. Für Erlebnisse die nur 1 x stattfinden finde ich es wichtig-für Urlaub nicht. LG Chrissie


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

Mir fehlt da die Ausnahme. Der Urlaub ist auch in den Herbstferien günstiger, wenn man früher fährt oder später kommt. Und in den Winterferien. Und in den Osterferien. Und in den Pfingstferien. Und in den nächsten Sommerferien. Und eigentlich immer. Eine Ausnahme definiert sich für mich anders.


Ikmam

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

Es hat schon viele Gesichter oder ? Ich finde es z.B. besser, seinem Kind vorzuleben, dass FRAGEN legitim ist und fünfmal besser als krankmelden (passiert hier öfter mal, weil bekannt ist: Geht generell nicht). Und was mich regelmäßig wirklich sauer macht auf Schulseite: Die Ferien nahen und schon 1,5 Wochen vorher schieben die Chicks nur noch einen Lenz nach dem anderen. Stunden fallen reihenweise aus, Kinder werden stundenlang (ist hier echt so!!) mit Filmen abgefüttert, Hausaufgaben kennt niemand mehr.... - nicht, dass ich es den Kindern nicht gönne. Aber wenn man drauf besteht, dass alle bis zum letzten Tag und zur letzten Minute vor Ort sind, sollte man auch entsprechend nicht so tun, als würden die Ferien 10 Tage früher schon anfangen. DANN kann es nämlich auch nicht so schlimm sein, wenn wirklich mal jemand 1,2 Tage früher schon im Urlaub ist. Finde ich jedenfalls... Für mich ist das inkonsequent. VG!


Sonnenmond

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Antwort auf Beitrag von Ikmam

Danke für eure Antworten. Die haben mir schon weitergeholfen, da ich es grundsätzlich auch so sehe, dass man dem Kind so eine "Leichtigkeit" nicht vorleben sollte, da ja Schulpflicht besteht. In meinem Fall ist es gerade ganz blöd, ich habe mich tatsächlich mit den Ferien vertan und das bei mir im Kalender um eine Woche verschoben falsch eingetragen. Entsprechend habe ich etwas gebucht (keinen direkten Urlaub), eine Aktion für Kinder um ihr Selbstbewußtsein zu stärken, Die Hälfte zahlte ich gleich an. Und durch Zufall ergab es sich, dass ich mitbekam dass dann gar keine Ferien mehr sind... so was ist mir noch nie passiert! Ich werde bei der Direktion einfach sagen wie es ist und wenn gesagt wird, dass es OK ist, dann mache ich es und wenn nicht, sage ich diese Woche noch ab, damit ich mein Geld zurück bekomme (zumindest den Größtteil). Ich möchte auch nicht lügen und "auf krank" machen. Unabhängig davon hat mein Sohn noch keinen Tag in der Schule gefehlt und kommt ansonsten gut mit. Dennoch ist das für mich auch das nicht das Argument. Ich habe mich einfach vertan und muss nun eine Lösung finden. Schade fände ich es dennoch, weil die Aktion sehr gut für mein Kind wäre. Insgesamt denke ich aber auch, dass Ehrlichkeit sich am Ende immer bezahlt macht.


KKM

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

Hallo! In dem Fall würde ich die Direktorin bitten, Deine Kinder für eine Bildungsmaßnahme vom Unterricht zu befreien! Schildere die Vorteile, die Du für Dein Kind in dieser Maßnahme siehst und welche Entwicklungsschritte das Kind dadurch machen kann!!! Ich finde es halt übel, wenn man das Kind für einen Urlaub einfach krank meldet. Dann muss das Kind nämlich in der Schule lügen.....Also, ganz ehrlich, irgendwann hätten sich meine Kinder ganz sicher verquatscht - besonders wenn etwas subtilere Fragen von den Lehrern gestellt werden! Viel Glück, KKM


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sonnenmond

Ja, auf JEDEN Fall die Weiterbildung beschreiben (ggf. auch Prospekt und Ziele der Maßnahme aushändigen). Für soetwas kann ich mir schon vorstellen, dass es eine Befreiung gibt. Bleib hartnäckig.