Siddhartha
Hallo, wir haben heute erfahren dass Jugendliche ab der 11. Klasse das Schulbus-Ticket selbst kaufen müssen, der Staat hat mit der 10. Klasse seine Schuldigkeit getan...... Für Alleinerziehende ist das natürlich viel Geld. Ich habe gegoogelt und leider nichts brauchbares gefunden. Weiß jemand ob der unterhaltspflichtige Part da evtl. was zusteuern muss? Danke schon mal im Voraus! LG siddhartha
lt meiner erfahrung vor 5 jahren hngt es davn ab wie notwendig der besuch dieser einen schule ist und ob eine adäquate fußläufig zu erreichen wäre. ich habe es dann selber übernmmen weil mir die schule die wir ausgewählt hatten sehr wichtig war
Meine bekommen mit einer Bescheinigung der Schule immerhin ein vergünstigten Ticket,vorher um die 35 Euro,seit Juli ist es das Deutschlandticket für 29 Euro für Schüler
In Sachsen wäre das das Bildungsticket mit 15€/Monat und gilt bis zum Ende der Schulkarierre (12. Klasse). Ich musste nur jährlich die Schulbescheinigung, am Anfang des neuen Schuljahres, an meinen Vertragspartner per E-Mail schicken.
Nach kurzer Sichtung im Internet gibt es wohl keine einheitliche Rechtssprechung dazu. Der eine Anwalt sagt ja: rechtsanwaelte-rf.de/mehrbedarf-und-sonderbedarf-beim-kindesunterhalt/ Der andere Anwalt sagt nein, weil im Kindsunterhalt entalten. Ich an deiner Stelle würde aber versuchen, dass das andere Elternteil sich anteilsmäßig daran beteilgt. Die obere Anwaltsseite beschreibt das gut.
Aktuell will er noch nicht mal den vollen berechneten Unterhalt des Jugendamtes zahlen...
Da kannst du aber das Jugendamt auf ihn ansetzen! Das steht deinem Kind doch zu!
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