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ERBE - Wie erhalte ich mein Pflichtanteil ohne Kontakt zum leiblichen Vater

ERBE - Wie erhalte ich mein Pflichtanteil ohne Kontakt zum leiblichen Vater

moonlightsd610

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Hallo, es stellt sich mir die Frage, wie bekomme ich bescheid wenn mein leiblicher Vater stirbt ? Da wir kein Kontakt haben und er auch woanders wohnt, bekomme ich nicht mit wenn er stirbt. Da ich seine erste und auch leibliche Tochter bin, bekomme ich doch auch ein Pflichtanteil. Wie funktioniert es, gibt es da Ämter die mich aufsuchen? Da er selber verheiratet ist und ein uneheliches Kind, sowie ein eheliches Kind hat, denke ich nicht das ich was bekomme bzw ich überhaupt von seinem Tod erfahre... Kennt sich einer damit aus ??? Bzw wo kann man sich da erkundigen ??? Gruß Steffi


mf4

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Das Nachlassgericht würde dich kontaktieren, falls seine Frau das Erbe nicht annehmen würde. Sonst würdest du das u.U. nicht erfahren, wenn kein Angehöriger meint, es dir mitteilen zu müssen. Nichteheliches Kind heißt, das andere Kind ist nicht seines sondern das der Gattin?


shinead

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Antwort auf Beitrag von mf4

Das Nachlassgericht muss auf jeden Fall informieren. Auch beim Berliner Testament steht den Kindern der Pflichtteil zu.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von shinead

Woher weiss denn das Nachlassgericht wer alles erbberechtigt ist und wo sich diese alle aufhalten? Das hab ich mich immer gefragt.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Das wissen die nur wenn die anderen Beteiligten korrekte Angaben machen. Als ich den Erbschein nach dem Tod meines Vaters beantragt habe mussten mein Bruder und ich an Eides statt erklären dass es keine anderen Kinder gibt von denen wir wissen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Das ist ja dann schlecht, wenn man nicht als echtes Familienmitglied erachtet wird.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Weisst Du wo er wohnt ? Du kannst den Pflichtteil drei Jahre lang fordern. Wenn Du weißt wo er wohnt, dann kannst Du da beim Standesamt nachfragen ob er noch lebt. Schriftliche Anfrage. Pflichtteil steht einem immer zu, ist die Frage ob da was ist.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von moonlightsd610

Du kannst regelmäßig in der online Ausgabe der dortigen Zeitung die Todesanzeigen lesen. Suchfunktion...geht über Jahre zurück.


mf4

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Hm... es ist keine Pflicht eine aufzugeben. Das wäre keine sichere Option. Jährlich bei der Heimatstadt anrufen, ob Herr X noch lebt wäre mir auch doof.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von mf4

Geht aber leider nicht anders. Mein Vater starb im Juni diesen Jahres und ich habe lange mit dem Nachlassgericht gesprochen darüber. Leider kann man da zu Lebzeiten nix hinterlegen für den Fall X. Das Bestatzungsunternehmen ist aber verpflichtet die Sterbeurkunde an das Nachlassgericht zu schicken, weil die dann automatisch im Testamentenregister schauen, ob da was ist zum eröffnen. Die wissen also sicher wer tot ist oder nicht, da kann man auch nachfragen. Ich erfuhr es trotz Kontakt nur durch eine Anzeige in der Zeitung.