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Eigene Wohnung- Wohngeld

Eigene Wohnung- Wohngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe eine Frage ich möchte gerne mit meinem Sohn ausziehen, wir wohnen noch bei meinen Eltern doch es klappt zuhause einfach nicht mehr es gibt nur noch streit und meine Eltern mischen sich nur noch ein..usw.. nur ich weiß nicht wie man sowas alles macht und einkommen hab ich nicht und ausbildungsvergütung erhalte ich nicht. meine ausbildung fängt im september auch erst mal an....würde mich um ratschläge und tipps sehr freuen. Vielen Dank Kathrin


mf4

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OHNE Einkommen... Wohngeld? Ich denke ehr Hartz4 sollte beantragt werden. Du brauchst Belge über Unterhalt, Kindergeld usw. (das ist Einkommen) und dann beantrage H4 für dich und das Kind (oder nur für dich, wenn UH und KG den Bedarf deckt). Wohnung musst du aber erstmal suchen und "absegnen" lassen VORHER vom Amt, denn für eine zu große/teure Wohnung wird dir keine was zahlen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

also komm ich erst mal nicht von zu hause raus?? für meine ausbildung muss ich bald bafög beantragen...man man man..


mf4

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Natürlich aber... Wohnung suchen mit Exposé (o.ä.) zum Amt um die Wohnung absegnen zu lassen H4 beantragen Nachweise über Unterhalt, Kindergeld usw. beifügen


Savanna2

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Vielleicht solltest du auch erstmal überlegen ob es nicht sinnvoll wäre während der Ausbildung erstmal dazubleiben zwecks Kinderbetreuung. Ich weiß nicht ob man so ohne weiteres ausziehen kann wenn man dafür das Amt bruach, ohne Kind ging es nicht so einfach, mit weiß ich nicht, kommt aber sicher drauf an wie die Wohnsituation ist. Und ich bin der Meinung wenn man die Annehmlichkeiten nutzt muss man eben auch kritik einstecken oder Hinweise das ist selbst bei uns so wo ich im Prinzip nur 1xWo eine Betreuung benötige und manche Ratschläge sind ja ganz gut. Zumal du ja anscheinend ein Kind bekommen hast ohne was zu "haben" (und adnn evtl. auch noch jung?)wie Ausbildung,Rücklagen usw. und da sind "Ratschläge" überall ehr wohl so oder so an der Tagesordnung.


Babymama90

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

huhu , bin mal durch zufall hier reingestolpert :) Ausziehen kannst du mit Kind aufjeden fall , weil ihr eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet und deine Eltern nicht mehr für die aufkommen müssen. Geh doch einfach mal zur ARGE (jobcenter) und lass dich informieren. Dir steht es aber zu eine eigene Wohnung zu beziehen. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen? Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Babymama90

ja vielen dank das werd ich dann wohl mal machen..danke schönes wochenende liebe grüße


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Antwort auf Beitrag von Savanna2

ich brauche die kinderbetreuung 5x die woche weil meine mutter es nicht macht obwohl sie nicht mehr arbeitet und ja ich bin jung und hatte nicht wirklich was ich weiß jetzt nicht wirklich was du meintest mit kritik und so aber die wohnsituation ist so dass es für die beziehung meiner mutter und mir um einiges gesünder ist wenn ich mit meinem sohn nicht mehr hier wohnen würde..weiter möchte ich nicht drauf eingehen...


Mitglied inaktiv

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ja mhmm..muss ich mal schauen..bin nicht so der typ der gern H4 beantragen möchte...aber trotzdem gehe ich mal zum amt und erkundige ich mich mal..danke schönes wochenende liebe grüße


mf4

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Wenn es nicht klappt musst du da nicht wohnen. Ich bin nicht mehr jung aber meine Mutter hätte auch zu keiner Zeit 5 Tage die Woche meine Kinder betreut... warum das ihre Pflicht sein sollte weiß ich auch nicht... ob ich meine Enkel 5 Tage komplett betreuen will über Jahre, wenn ich meinen eigenen Kinderstress hinter mir habe... weiß ich auch nicht. Geh zum Amt. Ausziehen kannst du aber frage VORHER wegen Größe und Kosten, was gestützt würde. Und wie gesagt du musst Unterhalt usw. nachweisen, wenn es ist das Einkommen des Kindes.


mf4

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Nicht so der Typ? Zu hause willst du nicht leben, Wo anders kannst du dir nicht leisten. Job hast du nicht. Was ist die Alternative? Ich bin auch nicht so ein Typ... kenne auch keinen, der das gern mag.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

guten morgen ich weiß auch keine andere alternative aber ich persönlich fühle mich nicht gut dabei H4 zu bekommen.


Savanna2

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ich glaube du hast das flasch verstanden, das war kene kritik von mir- ich kenne dich ja nicht- aber im allgemeinen ist es so dass eben in solchen situationen wie deine (keine ausbildung,jung usw) eher kritig oder ratschläge von aussen (zb mutter,oma)kommen wie wenn man schon auf eigenen beinen stand. und auch wenn deine mutter zu hause ist, ich würde mich nicht jeden tag verpflichten wollen meinen enkel zu nehmen. 1x ok aber absolut jeden tag und das ja bestimmt auch nicht nur eine stunde würde ich weder machen noch von meiner mutter erwarten. am besten wirklich mal zur arge gehen oder beraten lassen bei´m ja oder caritas, pro familia, die helfen ganz gut


Savanna2

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kann ich verstehen, was machst du denn für eine ausbildung? hast du unterhalt? kindergeld für dich auch noch? wer betreut dein kind wenn du weg bist?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Savanna2

ich fange im september meine ausbildung zur erzieherin an und die ist unvergütet kindergeld bekomme ich für meinen sohn dass von mir bekommen meine eltern und ich bekomme unterhaltsvorschuss weil der KV nicht zahlt...


Terkey235

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Hallo, Bafög und HartzlV schließen sich aus. Kann sein, dass du für dein Kind etwas bekommst, für dich selbst aber nicht. Wohngeld und Bafög gibt es auch nur in absoluten Ausnahmefällen gleichzeitig, wobei du es für das Kind wiederum u.U. bekommen könntest. LG terkey


Savanna2

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dann wirst du um h4 nicht herumkommen selbst wenn du dann dein eigenes kindergeld bekommst falls es dann noch gibt. als erzieherin machst du ja heutzutage mind. 3 wenn nicht gar 4 jahre schule, dann anerkennungsjahr, dann bekommst du ja erst geld. ausser du bekommst bafög (wenn ja ist die frage wieviel) und dann wohlgeld und kinderzuschlag aber denke eher es wird auf h4 rauslaufen...