Mitglied inaktiv
Moin moin, kann mir hier vielleicht jemand helfen? Ich bin allein sorgeberechtigt für meinen Sohn und möchte mit ihm verreisen. Für die Einreise nach Kanada muß man, wenn nur ein Elternteil mit einem minderjährigen Kind reist, eine internationale Geburtsurkunde sowie den (englischsprachien!) Nachweis, daß man allein sorgeberechtigt ist mitführen. Nun versuche ich seit Tagen herauszufinden, wo ich diesen blöden Wisch (Negativattest), den mir das JA natürlich nur auf Deutsch geben konnte, auf Englisch bekomme. Gibt´s hier vielleicht jemanden, der sich den Auszug aus dem Sorgeregister schon mal übersetzen ließ? Ich bin auch bereit dafür zu zahlen, solang´s erschwinglich ist. Vielen Dank im voraus! czunczi
Jeder "vereidigte" Übersetzer übersetzt Dir den "Wisch" :-) Viele Grüße Désirée
und soooo teuer sollte es auch nicht sein - rechne mal mit 10-15 euronen. lg martina
Also ich habe hier ein Angebot von einer vereidigten Übersetzerin. Die Dame will allen Ernstes 50 Cent pro Wort, was ich schon recht happig finde - das würde zugegebenermaßen unser Urlaubsbudget arg "belasten". Der Wisch ist immerhin zweiseitig und umfasst gut 300 Wörter, was dann 150 Euro + MwSt für die Übersetzung bedeuten würde.... Ich dachte mir, ich frag hier einfach mal nach, ob schon mal jemand so ein Teil hat übersetzen lassen. Unsere SB beim JA würde uns das nämlich "abstempeln", wenn ich ihr eine ordentliche Übersetzung bringe. Meine Sprachkenntnisse reichen leider für die Fachtermini nicht ganz aus :-( Trotzdem besten Dank für Eure Antworten und herzliche Grüße A.
Hallo, Hast ne PN von mir. LG Lena
Dein Beitrag macht mir Angst. Ich habe mich zwar noch nie mit den Einreisebestimmungen von Kanada beschäftigt, aber Kanada ist ein großer Traum von mir, dort in 4-5 Jahren mal mit den Kinder in einem Camper Urlaub zu machen. Und was macht man mit gemeinsamen Sorgerecht und verschollenem Ex-Mann. Kann man sich die Reise dann gleich abschminken? Solche Regelungen finde ich schon absolut hart. Bislnag bin ich immer ganz naiv davon ausgegangen, dass ich als Mutter mit meinen Kindern problemlos überall Urlaub machen kann. Gruß Kerstin
Genau das hatte ich mir auch gedacht. Ich habe glücklicherweise das alleinige Sorgerecht. Denn sonst braucht man eine "Genehmigung" des zweiten Sorgeberechtigten (auch auf Englisch, das Formular findest du auf den Kanada-Seiten des Auswärtigen Amtes) und das wäre in unserem Falle schlicht nicht machbar. Mein Ex würde schon aus reiner Boshaftigkeit nichts unterschreiben - ich wäre sooo glücklich, wenn dieser Mensch verschollen wäre.... Frag im Zweifel mal dann, wenn´s akut wird beim auswärtigen Amt oder der kanadischen Botschaft wie du das machen kannst. Die Regelung an sich finde ich schon in Ordnung. Es geht hierbei wohl auch darum, Kindesentführungen zu verhindern. Nicht in Ordnung finde ich, dass ich einen Nachweis bringen muß, wenn man wie ich allein sorgeberechtigt ist. Grüße Astrid
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