ungewohnt
Nächstes Jahr ist Kind mit 1. Ausbildung fertig. Evtl. wird weiter studiert - also weiter Kindergeld gezahlt. WENN er aber keinen Master macht und zu Hause wohnt, verliere ich Steuerklasse 2?
die steuerklasse 2 ist ab dem 18. geburtstag weg. kindergeld kann man weiter beziehen, aber wenn sonst keine jüngeren kinder bei dir leben ist die weg
Solange Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge bestehen, solange kann man in der Steuerklasse 2 verweilen. Das endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Ausbildung, Wehrdienst oder freiwilliges soziales Jahr werden natürlich noch berücksichtigt - auch wenn das Kind über 18 ist. Grüße Sodapop
Das ist nicht korrekt. Die Gewährung der StKl. 2 orientiert sich am Kindergeld, spätestens ab dem 18. LJ. § 24b EStG Viele Grüße Désirée
solange kinder kein eigenes einkommen haben und sich in einer ausbildung irgendeiner art befinden,sie in deinem haushalt leben und ansonsten keine personen im haushalt mit weiterleben (partner z.b.) gilt weiterhin die klasse 2. ich bekomme es weiter seit sie 18 ist als sie noch in der schule war seit sie im fsj ist und wenn sie ins studium geht. https://www.vamv.de/allein-erziehen/existenzsicherung/kindergeld.html
Ziemlich einfach: ja.
Viele Grüße
Désirée
... und wo wirklich ist er ja dann auch kein Kind mehr, für die die Alleinerziehenden-Steuerklasse gedacht ist.
Auch Mamis müssen dann wieder "erwachsen" werden :-)
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=67987&_psmand=110 Grüße Sodapop
war es bei mir auch: Steuerklasse 2 bekam ich auch noch, als meine Söhne zwar schon erwachsen, aber noch in Ausbildung waren. LG, nurit
ich habe aber noch ein zweites Kind. Bloß, weil das große Kind dann fertig mit der Ausbildung ist, ändert sich bei mir ja nichts am allein erziehend sein des 2. Kindes. Deshalb die Frage: MUSS ich ihn ausziehen, um die Steuerklasse 2 für das zweite Kind zu behalten?
Hallo, sorry, aber DAS ist halt eine Steilvorlage: "MUSS ich ihn ausziehen, um die Steuerklasse 2 für das zweite Kind zu behalten?" Nein, Du musst IHN nicht ausziehen, aber ER muss ausziehen damit Du Stkl. 2 behälst. Sobald er nicht mehr unter Deinen Fittichen weilt, also bnicht mehr in Ausbildung ist, ist er "groß" und bildet eine Wirtschaftsgemeinschaft mit Dir. Damit hast Du erwachsene Untzerstützung und bist nicht mehr alleinerziehend nach dem Defintion des Steuergesetzes. LG Désirée
ja hier bereits u.a. von mir geschrieben. sobald sich in deinem haushalt jemand befindet der nicht mehr in der (aus)bildung ist (egal ob partner,großmutter oder erwachsenens kind) bist du nicht mehr alleinerziehend und demnach entfällt klasse 2
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