Elternforum Alleinerziehend, na und?

auch Hol - und Bringschuld

Alleinerziehend, na und?
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Siddhartha

Hallo, bisher wohnten wir ca. 5 km vom Kindsvater weg. Ab September wohnen wir ca. 19 km weiter weg. Da er so ein Geizhals ist weigert er sich nun das Kind zu bringen. Jugendamt sagt zwar er hat die Hol- und Bringschuld aber sie wüsste jetzt nicht auswendig ob es ein Gesetz gibt, warten sie doch mal ab.... Ich kenne ihn, man kann nicht mit ihm reden, er ist cholerisch veranlagt, hat mich geschlagen und gewürgt.... Irgendwie bin ich vom Jugendamt enttäuscht. Gibts da nicht doch einen Paragraphen?


kunstflair

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Oh je. Choleriker finden immer wieder etwas. Wie alt ist das kind?


spiky73

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19 km sind ja auch eine furchtbar unübersichtliche Entfernung. *augenroll* Für mich hätte er sich damit ins Abseits geschossen. Wer sein Kind nicht abholen will, hat auch kein Interesse an Umgang. Soll er doch glücklich sein wo der Pfeffer wächst. Damit wäre das Problem für mich gelöst. (PS. Ich würde ihm diesbezüglich auch nichts mehr unter die Nase reiben, denn schlafende Hunde soll man bekanntlich nicht wecken.)


Strudelteigteilchen

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Meinst Du wirklich, wenn Du ihm jetzt einen Paragraphen unter die Nase hältst sagt er friedlich: "Oh, ja, dann..." und das Thema ist durch? Es gibt tatsächlich keinen Paragraphen, wo drinsteht, wer das Kind zu holen oder zu bringen hat. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, wird das vor Gericht ausgefochten. Aber auch das geht nicht prophylaktisch, dazu muß einer von Euch klagen. Wenn das Kind bei Dir gemeldet ist und es eine Umgangsvereinbarung mit konkreten Zeiten gibt (am besten schriftlich), kannst Du das Kind von der Polizei bei ihm abholen lassen, wenn er es nicht zeitgerecht abliefert. Aber ob ein Richter das lustig findet - keine Ahnung, kommt wahrscheinlich auf den Richter an. Hat er dem Umzug denn schon zugestimmt? Oder hast du das alleinige SR?


Siddhartha

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Ich habe das alleinige Sorgerecht , waren nicht verheiratet und damals war das Gesetz noch so ... Kind ist 13. Nichts schriftliches. Hatten die letzten 5 Jahre keine vernünftige Unterkunft, nun endlich eine Wohnung und jetzt macht er quer. Schätze er holt das Kind und dann am Sonntag wird er anrufen ich soll es holen. Aus guter Quelle weiss ich auch dass er mehr verdient als er mir sagt. 2 Stufen höher nach der Düsseldorfer Tabelle. Aber er sagte all die Jahre wenn ich ins Jugendamt gehe wg. Gehaltszettel dann will er das gemeinsame Sorgerecht. ich blieb ruhig weil ich nicht wusste wo ich eine Wohnung bekomme und er mir da reinredet. Ich will kein gem. Sorgerecht mit ihm. Verdammt verfahren!


kunstflair

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Gut. Schon 13. Könntest du das kind holen? Ich würde das tun. Lange geht das sowieso nicht mehr.


desireekk

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Glaub mir, das gemeinsame Sorgerecht ist total überbewertet! Entscheidungen des tgl. Lebens kannst Du selbst treffen, auch bei GSR, einen neuen Reisepass würde ich dann halt nochmal machen lassen vorher, beim nächsten ist das Kind dann eh schon 18 J. (so habe ich das gemacht). Konto für das Kind würde ich auch vorher noch alles einrichten. Fertig. Zumal dann wenn Du nicht planst, nach diesem Umzug die kommenden 5 Jahre nochmals umzuziehen. Wen er meint irgendwo quer schießen zu müssen, gehst Du halt zum Richter und bittest um Ersatz der Unterschrift. Echt, lass Dich nicht so klein halten! Geh zum Jugendamt und bitte um Neuberechnung, das Geld steht dem Kind zu!!! Ob er seine "Drohung" umsetzt ist danach dann immer noch abzuwarten. JETZT gerade hat er immer noch Macht über dich, stell das ab! Ich weiß, das waren jetzt viele Ausrufezeichen, aber ich finde es wichtig dass Du aus der Klein-halte-Rolle rauskommst und ihm ebenbürtig wirst und nicht wegkuschst. Das ist auch wichtig für das Kind und für seine zukünftigen Verhaltensmuster, das noch mehr als alles andere. Aber jetzt zum Umzug: Auch wenn es die Regel gibt dass der Umgangsberechtigte Hol- und Bringschuld hat, gibt es auch die richterliche Rechtsprechung dass derjenige, der die Entfernung herbeiführt, die Kosten tragen bzw. fahren muss. Ich würde halt halbe-halbe machen: einer holt, einer bringt. Schau, dass Du bei den Gesprächen jemanden (Zeugen) dabei hast. Und ja, zur Not muss halt auch mal die Polizei anrücken damit er versteht dass Du seinen Drohungen nicht mehr nachgibst s. o). Ist einmal blöd und unangenehm, aber danach hat man dann meistens Ruhe, wie beim Zähne ziehen -) Alles Liebe und viel Kraft. D einer meiner Leitsprüche im Leben: "Es gibt immer einen der macht, und einen der machen lässt"... denk mal drüber nach!


Strudelteigteilchen

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Du läßt Dich erpressen, und dann wird auch eine Kleinigkeit wie die Frage, ob er das Kind bringen muß oder nicht, zum Drama, in dem alle Zugeständnisse, die Du ihm glaubst machen zu müssen, sich kumulieren. Erstens halte ich es für eher unwahrscheinlich, daß er das GSR einklagt. Aber selbst, wenn er es tut - was soll passieren? Das Kind ist 13, alle wesentlichen Entscheidungen sind getroffen. Und wenn Du dann für klare Fronten bezüglich Unterhalt gesorgt hast, dann kannst Du bezüglich Holen und Bringen vielleicht auch auf ihn zugehen.


Mitglied inaktiv

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du musst das ganze aus anderer perspektive betrachen. wenn du dein kind holst , dann machst du das, weil du es für dein kind machst und nicht für den kindsvater. solltest du da jetzt theater drum machen ,steigst du in den machtkapf mit ein und gibst dem ganzen problem mit ihm feuer. ist es natrlich so, dass du mal keine zeit hast, dann kläre das vorher und fertig


Holzkohle

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ich bin da sehr bei pauline-maus. Ich würd das Kind abholen, von mir aus auch bringen, damit tust Du wahrscheinlich genau das, was er nicht erwartet - und ja, ich sehe das auch so, dass Du das für Dein Kind machst, welches ja nun wirklich am Abholtag keine wüsten Auseinandersetzungen mitbekommen muss, wer jetzt das Kind holt oder bringt oder fährt oder mit ihm läuft. Das sind 19 km, keine 190. Du könntest auf Dein Recht pochen und auch übers Jugendamt Abhol- und Bringzeiten oder -pflichten vereinbaren; am Ende kann es durchaus sein, dass er sich dann doch nicht dran hält ("ich hab kein Benzin... ich hab Kopfschmerzen...")