Mitglied inaktiv
LG
Eigentlich sagt der Name alles. Das soll eine Verhandlung sein, in der möglichst ein für alle akzeptabler Vergleich geschlossen wird. Bei Arbeitsgerichtssachen steht das immer vorm Prozess.
Wir waren heute da! Man versucht sich zu einigen und wenn es nicht dazu kommt, dann geht es weiter!
Lg
Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und wir haben viele Güteverhandlungen. Also: Es ist tatsächlich so, wie der Name schon sagt, man (die Parteien und nicht das Gericht) versucht in der Verhandlung, sich gütlich zu einigen. Es wird ein Vergleich geschlossen. Das ist ein vollstreckbarer Titel, aus dem dann auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Aber Vorsicht wenn Du selbst Deinen Anwalt bezahlen musst, es entsteht nämlich eine separate Einigungsgebühr. Einigt man sich in der Güteverhandlung nicht, entscheidet das Gericht durch Urteil. Ich hoffe, Dir etwas geholfen zu haben. Und ja, wenn Du verklagt wurdest, wird in der Güteverhandlung geschaut, ob Du zahlungswillig bist. Du kannst auch Raten anbieten.
Diese Umschreibung habe ich aber auch noch nie gehört ;-)
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