Dorilys
Ich habe diese Frage schon letzen Monat im Rechtsforum gestellt, bekam aber nur einen Hinweis auf das RuB - aber vielleicht kann mir hier jemand etwas sagen: Ende Oktober begang mein jüngster Bruder Suizid - er warf sich vor einen Zug. Beim Sichten der Unterlagen stellten wir fest, dass er vollkommen überschuldet war - meine Geschwister (und ihre Kinder) und ich mit meinen Kindern lehnten daher das Erbe ab. Es ging dann weiter an unsere Cousinen/Cousins. Wir habe sie, soweit es ging informiert, sie sollten das Erbe ablehnen- auch für ihre Kinder. Leider sind mittlerweile noch nicht alle uns bekannten möglichen Erben angeschrieben worden (ich hätte es lieber gehabt, die Kinder meiner Cousine sich selbst wie gebeten beim Gericht gemeldet hätten) Nun ist auch noch ein Cousin nicht gefunden worden - ich habe ihn zwar 1980 als Kind kennengelernt, aber danach niemals wieder gesehn - selbst seine eigene Schwester hat seit mehr als 10 Jahren keinen Kontakt mit ihm. Wie lange wird (ungefähr) nach ihm gesucht, bis die Wohnung aufgelöst werden kann? Bis das Erbe geklärt ist, darf die Wohnung nicht geräumt werden, es muss wohl auch erst ein Nachlassverwalter vom Gericht bestellt werden. Wertsachen sind nicht vorhanden, beim Sichten der Unterlagen hatte ich verderbliche Lebensmittel weggeworfen. Da mein (noch lebender) Bruder ein guter Freund des Vermieters ist, fühlt er sich natürlich unwohl, weil der Vermieter die Wohnung auch noch nicht weitervermieten kann (und daher auch keine Mieteinnahmen bekommt). Vielen Dank
Mein Beileid, sowas ist wirklich unschön, ich habe lange Sterbefall Bearbeitung in der Lebensversicherung gemacht und leider viel zu häufig junge Menschen "bearbeiten" müssen. 2 Sekunden googeln spuckt aus, dass wir das kündigen eines Mietvertrags (aus dem ja sonst unter Umständen neue Pflichten - das Miezezahlen- für die Erben entstehen würden) kein Erbschein erforderlich ist, sondern eine Kopie der sterbeurkunde genügt. In Ehren, aber wenn dein anderer Bruder mit dem Vermieter befreundet ist, warum klären die das nicht einfach, dass es mit einer sterbeurkunde genügt? Die Dinge die in der Wohnung sind, um die werdet ihr euch als Geschwister (die nächsten Angehörigen) ohnehin kümmern müssen. Oder wollt ihr warten, bis da in 20 Jahren mal irgendwann der hinterletzte cousin ermittelt worden ist? https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschein-kuendigung.html "In aller Regel benötigt der Erbe aber für die bloße Kündigung von alten Erblasserverträgen keinen Erbschein. Es reicht im Normalfall vollkommen aus, wenn man den jeweiligen Vertragspartner auf das Ableben des Erblassers hinweist, eine Kopie der Sterbeurkunde des Erblassers beifügt und gleichzeitig mitteilt, dass man als Erbe die Rechtsnachfolge nach dem Erblasser angetreten hat." In eurem Fall dann halt mitteilen, dass ihr als Erben zwar das Erbe ausgeschlagen habt, derzeit aber noch aktuelle Ermittlungen zu nacherben laufen und noch kein abschließender Erbschein erstellt wurde.
Das Problem ist, dass uns beim Ausschlagen des Erbes vom Gericht ausdrücklich untersagt wurde, die Wohnung zu räumen - selbst wenn wir alles in einen Müllcontainer packen wurden und entsorgen, gilt das als Annahme des Erbes und wir müssen auch für die Schulden aufkommen! Das wurde uns an drei unanbängigen Amtsgerichten gesagt, wir müssen auf die offizielle Freigabe des Gerichtes warten. Und auch dann sind wir nicht für die Räumung zuständig sondern der Nachlassverwalter. Ws kann sein, das der einen Wohnungsauflöser beauftragt oder auch denh Vermieter die Genehmigung zur Räumung erteilt. Im zweiten Fall würden wir dem Vermieter helfen, ausräumen und putzen - nur wissen wir nicht wann. Wie lange sucht das Gericht bnach verschollenen Verwandte. Mein Bruder hat natürlich mit dem Vermieter gesprochen und die Hilfe angeboten - aber vor Freigabe kann keiner etwas tuen
Oha. Die Mühlen mahlen nicht nur langsam, sondern auch sehr genau... Mist, das ist blöd.
Die dürfen nichts mehr machen. Schlägst du das Erbe aus, darfst du keinen Handschlag mehr machen. Und ohne Zustimmung des Gerichts auch nichts entnehmen. Also Wohnung leer räunen, sichten oder vernichten ist nicht.
Ich kann dir nur sagen wie das bei uns war vor zwei Jahren. Unser Verwandter, der verstorben ist, hat auch nur Schulden hinterlassen. Das einzige Geld, was bei ihm in der Wohnung gefunden wurde, waren 190 Euro. Es mußten innerhalb von 6 Wochen antreten: - Ehegatte (hatten Gütertrennung) und lebten getrennt - Kinder mit Ehepartnern - Enkelkinder, die volljährig waren Alle haben das Erbe ausgeschlagen und für den einen minderjährigen Enkel haben das die Eltern gemacht Am ende wurde noch gefragt, ob es evtl. noch Erbberechtigte gibt, da fiel uns eine Cousine und deren Kinder ein. Vor ihr wäre noch ihre Mutter gestanden, aber die ist bereits verstorben. Der Beamte meinte dann aber, da sie ja schon sehr weit hinten liegt, können wir sie ruhig ignorieren. Denn auch sie würde zu 100 % das Erbe ausschlagen. Sie hat auch nie irgendwas vom Gericht bekommen. Ihr hättet aber eigentlich die Wohnung mit bekanntwerden des Todes nicht mehr betreten dürfen. Bei uns ging es um ein Fahrzeug, in dem unser Verwandter den Infarkt hatte. Das stand 250 km von Zuhause weg. Leider hat die Ehefrau das Auto abholen lassen und das hätte sie eigentlich gar nicht mehr bewegen dürfen, denn es war auf seinem Namen zugelassen und gehörte ihm, also Erbmasse. Hätte ja sein können, dass sich im Auto irgendwelche Wertgegenstände befanden. Das gab bißchen Ärger.
Uns hat das Beerdigungsinstitut gesagt, wir dürfen (nach Freigabe des Leichnams durch die Polizei) in die Wohnung, Unterlagen sichten, Kleidung für den Verstorbenen holen, aber vor Klärung des Erbes dürften wir nichts vom Besitz meines Bruders mitnehmen. Durch die Polizei wussten wir von Abschiedsbriefen, die in der Wohnung lagen. Es hätten ja auch Wünsche für die Beerdigung da sein können. Wir wussten nichts von den hohen Schulden, das wurde uns erst beim Sichten der Unterlagen klar. Gesucht hatten wir vor allem von Adressen der Freunde um diese zu benachrichtigen. Er war alleinstehend und seit seinem Schlaganfall ein Jahr vorher in einer Pflegestufe, hatte sich aber sehr gut erholt, so dass er sich selbst versorgen konnte. Uns wurde gesagt, dass man 6 Wochen Zeit hat, das Erbe auszuschlagen und zwar nachdem man weiß, dass man gererbt hat. Wir Geschwister (und unsere Kinder) und die Cousins/Cousinen (mit deren Kindern und sogar Enkeln), mit denen wir Kontrakt haben - diese waren fast alle auch auf der Beerdigung - die Verwandten, bei denen wir keine Adressen hatten, werden vom Amt angeschrieben und haben dann 6 Wochen Zeit auszuschlagen, sonst gelten sie automatisch als Erbe - sie müssen also aktiv werden. Mich würde aber schon interessieren, wie lange gesucht wird, um die potentiellen Erben zu finden - auch wenn ziemlich klar ist, dass jeder das Erbe ausschlägt. Und ausserdem ist es wirklich schade, dass diese tolle Wohnung so lange leer steht - denn stadtischer Wohnraum ist knapp!
Mein Beileid. Es ist nicht eure Aufgabe nach möglichen Erben zu suchen. So hart es klingt und so blöde es für euch ist, machen könnt ihr gar nichts aktuell. Das wird nun seinen Weg gehen. Da werdet ihr nur abwarten können.
Ich möchte nicht schocken, aber bis zur Freigabe kann einiges an Zeit ins Land gehen. Rein rechtlich hättest du nach Ausschlagung des Erbes nicht einmal die verderblichen Lebensmittel vernichten dürfen. Schlagen alle Erben aus, geht das Erbe an den Staat. Der Vermieter kann beim Nachlassgericht Akteneinsicht anfordern. Wenn das Mietrecht wegen Erbausschlagung auf den Staat übergeht, setzt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger ein, der auch die Wohnungsauflösung übernimmt. Oder die Räumung durch den Vermieter freigibt.
Es dauerte schon eine ganze Weile, bis alles geregelt war. Die Ehefrau war sogar geschockt, weil sie die Wohnung nicht mehr betreten durfte. Sie hatte ihm einige Möbel überlassen, weil er ja nix hatte. sie waren zwar noch verheiratet, aber lebten getrennt. Sie bildete sich echt ein, sie bekommt die Möbel zurück. Aber es gab nix schriftliches, also waren die futsch. Die Beerdigung durfte sie natürlich zahlen.
Wegen der Lebensmittel: Ja , ich weiß - aber ehrlich: Will jemand Maden und Ungeziefer in der Wohnung haben? Vorsichtshalber habe ich aber vor Ausräumen des Kühlschranks die Nachbarn als Zeugen dazu geholt und es mir schriftlich bestätigen lassen, dass ich nur angefangenes und verderbliches weggeworfen habe und den Müll runtergebracht habe - das war auch noch vor dem Auschlagen des Erbes (Termin hatte ich erst 5 Wochen nach dem Tod meines Bruders, bis dahin wäre der Kühlschrank lebendig geworden) Nach der Beerdigung waren wir nicht mehr in der Wohnung.
Wisst ihr wer der Nachlassverwalter ist? Der Vermieter muss Druck beim Amt machen. Dort anrufen Briefe schreiben. Wir sind selbst Vermieter und hatten letztes Jahr auch so einen Fall. Im April ist unser Mieter verstorben. Im Mai haben wir durch eigene Recherchen davon erfahren. Ich war im April dabei als er ins Krankenhaus transportiert wurde. Als er nach zwei Wochen immer noch nicht zu Hause war sind wir unruhig geworden und da haben wir los gelegt. Nachdem klar war das er nicht zurück kommt, habe ich mich an den Pflegedienst gewandt ihnen Bescheid gegeben und mir die Telefonnummer der Zugehfrau geben lassen und mit ihr und deren Mutter auch alles verderbliche entsorgt. Zeitgleich dem Amtsgericht den Fall gemeldet. Ca. 2 Wochen später sind die Kinder von ihm mit einem Testament und dem Anschreiben vom Amtsgericht bei uns aufgetaucht. Wir haben sie in die Wohnung gelassen. Sie waren zwei mal da und haben uns dann mitgeteilt das sie das Erbe ausschlagen. Sie hatten außer ein paar Unterlagen (Bankverbindung etc.) nichts mitgenommen. Wir haben uns darauf wieder an das Amtsgericht gewandt und gefragt was wir jetzt tun können um schnellstmöglich die Wohnung zurück zu bekommen. Es kam dann ein Anwalt/Nachlassverwalter. Er hat sich die Wohnung angeschaut Fotos gemacht von einzelnen Möbelstücken und in die Schränke geschaut. Zwei Wochen später Mitte Juli hatten wir die Freigabe der Wohnung und konnten anfangen zu räumen. Das war viel Arbeit, die Wohnung war vollgestopft mit allem möglichen. Aber Gott sei Dank keine Messiwohnung. Die Sachen die noch brauchbar waren haben wir gespendet, an die Obdachlosenhilfe z.B. Klamotten und Schuhe. Da wir es ohne eine Firma geräumt haben, hat es sich etwas gezogen. Wir haben dann allerdings von der Bank die hinterlegte Kaution erhalten, das hat es etwas entschädigt. Nun ist die Wohnung nach dem Renovierung seit 1.2. wieder vermietet. Macht Druck beim Gericht. Die Nachlassverwalter haben auf solche Fälle keine Lust. Wenn es nichts zu holen (Erbe, Vermögen) gibt bekommen sie in so einem Fall nur eine Pauschale von 39€. Da lassen sie es gerne liegen und schieben es irgendwann mal dazwischen, wenn sie keine anderen Sachen zu tun haben. Das hat uns unserer Nachlassverwalter erzählt, der sich die Wohnung angeschaut hat. Der Vermieter sollte den Begehungstermin der Wohnung mit dem NV ohne euch machen. Nicht das der NV denkt ihr wollt doch erben. Danach, wenn der Vermieter die Freigabe zum räumen bekommen hat interessiert es niemanden mehr wer in der Wohnung aus und ein geht. So war es zumindest bei uns. Wir hatten von unserem NV noch die Adresse eines Räumungsdienstes bekommen, mit denen er immer zusammen arbeitet wenn er wertvolle Möbel einlagern lassen muss. Das war bei uns nicht der Fall, also mussten wir es selbst machen.
Ob vor Ausschlagen oder danach spielt keine Rolle. Nimmst du irgendetwas mit, kann jegliche Ausschlagung angezweifelt werden. Wir durften gerade mal die Kleidung für die Beerdigung haben. Wobei wir dafür die Wohnung nicht mal betreten durften. Da vorher KH-Aufenthalt, haben wir uns da die Kleidung rausgesucht.
In solch einem Fall erbt doch der Staat, oder? Wie sieht es da für euch als Vermieter aus, bekommt ihr die Kosten für die Räumung vom Staat erstattet, bzw. bestände theoretisch die Möglichkeit, sich das Geld wiederzuholen (auch wenn ihr es selbst macht, sind euch ja Kosten entstanden, z. B. für die Entsorgung und eure Zeit)?
Wir haben nichts vom Staat bekommen. Wir haben nach der Ausschlagung der Kinder, dem Amtsgericht geschrieben und gleichzeitig die Kündigung des Mietverhältnisses unsererseits ordentlich und zusätzliche noch fristlos gekündigt, in der Hoffnung das damit alles etwas schneller geht. Die Kaution von drei Monatsmieten durfte die Bank an uns auszahlen. Ich wüsste auch nicht ob wir je etwas gesehen hätten. Wenn etwas zu vererben ist und es wären keine Erben vorhanden, sagt der Staat sehr gerne her damit. Aber drauflegen und uns noch irgendwelche Kosten erstatten tun sie nicht. Die Rechte der Vermieter werden immer weniger, aber trotzdem macht uns das ganze noch Spaß und wir haben fast nur tolle Mieter. Ein, zwei Ausreißer gibt es immer. Die waren aber schon vor meiner Zeit da und konnten es nicht verknusen das mein Mann eine Frau „gefunden“ hat. Unser verstorbener Mieter war etwas Opa Ersatz für unsere Kinder. Als sie kleiner waren ist er mit ihnen und seiner vor ein paar Jahren verstorben Frau immer zu Eis essen gegangen und hat auch nie ein Geburtstag vergessen. Ich habe ihn immer mit Gebackenen versorgt. Er war ein Kuchenjunkie.
Das hört sich ja gut an, auch wenn das Ende unerfreulich war. Wir vermieten auch, und hatten bisher immer Glück mit unseren Mietern. Allerdings gibt es kein persönliches Verhältnis - die Wohnungen sind auch nicht hier bei uns im Ort, ich müsste extra hinfahren, um persönlichen Kontakt mit den Mietern aufzunehmen, und daran hat keine Seite Interesse.
Ihr hättet aber als Vermieter auch nicht in die Wohnung gedurft. Erst nach Freigabe durch das Gericht.
Der Nachlassverwalter hat gesagt wir haben alles Richtig gemacht. Nachdem bekannt war das er verstorben ist, alles verderbliche mit neutralen Zeugen entsorgt. Die Kinder mit Testament zweimal zur Sichtung der Papiere in die Wohnung gelassen. Es wurde nichts entfernt. Nachdem die Kinder uns Mitgeteilt hatten das sie ausschlagen, haben wir die Wohnung erst wieder zusammen mit dem Nachlassverwalter betreten und dann erst wieder nach Freigabe. Der Nachlassverwalter hat mir sogar bei der Sichtung ein silbernes Stollenmesser „geschenkt“/in die Hand gedrückt. Ich hatte in dem netten Gespräch erwähnt das ich immer für unseren Mieter gebacken hatte und er meinen Stollen besonders mochte. Wir haben kein Interesse daran das uns das Gesetz auf die Füße fällt oder uns an fremden Eigentum zu bereichern.
Welcher Straftatbestand wäre erfüllt, wenn der Vermieter die Wohnung inventarisiert (mit Zeugen), den Kram einlagert und die Wohnung wieder vermietet?
Hausfriedensbruch. Wie auch dann wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters einfach die Wohnung betritt.
Wer stellt den Strafantrag?
Im Zweifel mögliche Schuldner oder doch noch Erben. Geht halt gut solange die es nicht erfahren.
> Wer stellt den Strafantrag
Genau... Ich weiß auch nicht, ob 'Hausfriedensbruch' es trifft - weder Erben noch Schuldner haben irgendwelche Rechte an der Wohnung (sonst wären sie zuständig für die Mietzahlungen? ).
Womöglich der Vorwurf der Unterschlagung? Aber die Erben (bzw. fast alle ) haben schon gesichtet (wie soll man sonst auch entscheiden, dass man das Erbe ausschlägt) und können bezeugen, dass da keine Wertgegenstände waren. Gibt es ein passendes Offizialdelikt oder müsste ein Schuldner (Bank?) behaupten, unter dem Bett habe ein größerer Geldbetrag gelegen, den nur der Vermieter einkassiert haben könnte?
Was macht man als Vermieter eigentlich, wenn der Mieter einfach verschwindet?
Es klingt so, als käme man in dem Fall leichter wieder an sein Eigentum als im Todesfall (ausbleibende Miete -> Kündigung ->keine Reaktion -> Räumung?). Oder kann das auch ein paar Jahre dauern?
Meine Eltern hatten mal einen Untermieter, der wgen gewerbsmäßigen Betrugs ein paar Jahre ins Gefängnis musste. Sie haben dann alle seine Sachen in der Garage untergebracht, die er gegen Zahlung der ausstehenden Miete abholen durfte. Er war eher dankbar dafür, dass sie so schnell reagiert hatten, so dass er nur wenige Monate Mietrückstand hatte und nicht ein paar Jahre. Ob das juristisch richtig gelaufen ist - keine Ahnung. Aus meinem Umfeld kenne ich den Fall eines Künstlers, der verschwunden ist, vermutlich einem Verbrechen zum Opfer gefallen, jedenfalls vermutet das die Polizei. Keine weitere Familie in Deutschland. Das große Problem ist die sachgerechte Aufbewahrung der Kunstwerke. Die Vermieterin wollte sie einem Museum als Leihgabe geben, das Museum wollte sie eigentlich auch nehmen, hat dann aber wegen der ungeklärten Eigentumslage einen Rückzieher gemacht. Das ist sehr unerfreulich für die Vermieterin.
Erben ggfs. ja, aber die gibt es ja nicht. Schuldner natürlich nicht.
> Das ist sehr unerfreulich für die Vermieterin.
Besser als so: die Wohnung muss unberührt bleiben, bis der Fall geklärt ist, Künstler aufgetaucht (tot oder lebendig); im Fall des Falles die Erben kontaktiert, Schuldner befriedigt...
Schuldner, weil es könnte ja sein das etwas von Wert mitgenommen wurde. Deshalb dürfen mögliche Erben auch nichts mitnehmen wenn Ausschlagung noch im Raum stehen sollte. Sobald ich ein Teil mitnehme, selbst wenn es nur ein Erinnerungsstücke ist, gilt das Erbe als angenommen. Imnzweifel wird es sonst schwer zu beweisen das es nicht so ist. Wer unsicher ist, ob er annehmen will oder nicht, weil unklare Finanzlage, sollte dem Weg über die Prüfung des Nachlass gehen. Dann sichtet ein Unabhängiger den Nachlass und danach kann man entscheiden . Das kann auch sinnvoll sein, wenn man zB ganz bestimmte Erinnerungsstücke haben will, es aber Schulden gibt. Nennt sich Nachlassinsolvenz.
Einfach ist halt nichts in dem Bereich
Das hat aber mit Hausfriedensbruch nix zu tun.
Schau mal hier. Hoffe es hilft weiter. https://www.mietrecht.org/kuendigung/wohnungsmieter-verstorben-kein-erbe/#:~:text=V.%20Fazit%3A%20Ohne%20Erben%20ist%20Nachlasspflegschaft%20zu%20beantragen.,der%20Vermieter%20unverz%C3%BCglich%20den%20Antrag%20auf%20Nachlasspflegschaft%20stellen.
Ich denke, es wird solange nach Erben gesucht, solange das Nachlassgericht noch Kenntnis von möglichen Erben hat. Und das geht dann ja immer weiter an die Kinder usw... Wir haben auch mal eine Erbschlaft ausgeschlagen und waren so schlau, dass gleich für die Kinder mit zu tun. Von den anderen Verwandten weiß ich, dass die alle der Reihe nach angeschrieben wurden... Wie das am Ende ausging, weiß ich nicht, es war eine Tante mit der wir seit Jahrzehnten keinen Kontakt hatten und auch mit ihrer Familie nicht. Meine Schwiegermutter hatte selbst Jahrelang keinen Kontakt mehr mit ihr gehabt....
Als unser Nachbar leider gestorben ist, hatte es 2 Jahre gedauert, bis der Vermieter die Wohnung geräumt hat. Allerdings ist unser Vermieter eine Wohnungsgesellschaft . Daher ist sicher nicht so der Druck dahinter, dass diese Wohnung schnell leer sein muss.
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