Schokolina
Es geht um meine Tante, die ihr Testament ändern und ihren Freund mit aufnehmen möchte. Hierdurch verringert sich der Teil für die Angehören, weshalb diese jetzt bereits zetern, dass sie sowieso nicht mehr geschäftsfähig sei. Ich habe oft Kontakt zu ihr und ja, sie ist bereits vergesslich. Ich kenne aber auch ihren Freund. Sie hat ihn seit 5 Jahren und ich bin mir sicher, dass die Beiden sich lieben und sich sehr gut tun. Er ist immer für sie da. Die Verwandtschaft argumentiert nun, dass er natürlich immer für sie da ist, eben WEIL er an ihr Geld möchte. Ich glaube das nicht, aber ausschließen kann ich es natürlich nicht. Ich sehe meine Tante öfter als ihre Verwandtschaft, da wir näher beieinander wohnen. Ich bin aber keine Erbin. Der Druck, unter dem sie steht, tut mir leid. Ihr Freund hat nun gebeten, bei der Erstellung eines neuen Testaments zu helfen. Ich fühle mich da aber überfordert und bin der Ansicht, dass ein Notar aufgesucht werden sollte. Meine Frage nun: stellt der Notar die Geschäftsfähigkeit fest? Ober bzw. was macht er, um sich davon zu überzeugen? Oder verlangt er ein ärztliches Gutachten? Wie stellt der Arzt dann die Geschäftsfähigkeit fest? Hat meine Tante die Chance, trotz evtl. leich vorhandener Demenz ihren Freund mit ins Testament aufzunehmen?
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Es muss ihr gffs nachgewiesen werden, dass sie nicht mehr weiß was sie tut. Sie kann bspw. ihren Freund einfach in einem handschriftlichen Testament bedenken, mit einem bestimmten Betrag oder als Alleinerben einsetzen. Die Verwandtschaft erhält natürlich weiterhin ihren Pflichtteil, das muss explizit nicht im Testament erwähnt werden. Sinnvollerweise lässt noch Zeugen unterschreiben, DATUM und UNTERSCHRIFT nicht vergessen. So wie du das schilderst, ist die Verwandtschaft ganz schön übergriffig. Es geht sie doch gar nichts an, wem sie ihr Geld geben will?!
Hallo, klar, deine Tante hat da alle Chancen, auch wenn sie vergesslich ist. Gibt es überhaupt eine offizielle Diagnose "Demenz" bei ihr ? Hier ist die Situation ganz gut dargestellt : http://www.wegweiser-demenz.de/testament.html "Wer die Diagnose Demenz bekommt, denkt nicht unbedingt zuerst daran, seine rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Doch je früher Betroffene vorsorgen und auch ihren letzten Willen festhalten, umso besser. Denn ein Testament ist nur gültig, wenn der Verfasser oder die Verfasserin beim Ausstellen noch die Bedeutung und Tragweite seiner beziehungsweise ihrer Entscheidungen erfassen konnte, also testierfähig war. Ein Testament ist nur rechtsgültig, wenn es unbeeinflusst von Dritten entstanden ist und der Verfasser oder die Verfasserin zum Zeitpunkt der Erstellung testierfähig war. Bei Menschen mit Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz ist diese Grenze schnell überschritten. Im frühen Stadium der Krankheit sind sich die meisten Betroffenen jedoch noch der Tragweite ihrer Entscheidungen im Hinblick auf ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bewusst. Das gilt auch für den Inhalt ihrer im Testament enthaltenen letztwilligen Verfügungen. Zweifel ausräumen Dennoch kann es passieren, dass erbberechtigte Personen das Testament wegen angeblich fehlender Geschäfts- oder Testierfähigkeit später anfechten. Deshalb ist es empfehlenswert, belegen zu können, dass der oder die Demenzkranke das Testament mit der entsprechenden Einsichtsfähigkeit und Willensentschließungsfreiheit erstellt hat. Eine notarielle Beurkundung mit einem beigefügten ärztlichen Attest schafft hier Sicherheit." Also : Das Testament beim Notar machen und eine ärztliche Bescheinigung über durchaus vorhandene Klarheit im Denken und Entscheiden mitbringen. Das bringt zwar keine absolute Sicherheit; Erben und solche die es gerne wären können im Erbfall immer damit ankommen, der Erblasser sei nicht ganz bei Trost gewesen. Das müssen sie dann aber nachweisen, was schwierig ist und besonders schwierig wäre, wenn bei Testamentserstellung vor einem Notar sogar eine ärztliche Bescheinigung vorlag. Nimm' deiner Tante die Sorgen. Gruß Anna
dass es bereits ein Testament gibt, in dem die Verwandtschaft entsprechend bedacht ist UND noch zusätzlich eine angestellte der Familie (insgesamt recht wohlhabend), die auch eine Ausführung des Testaments hat. Besonders diese (langjährige) Angestellte, die zwar noch immer mit einer guten Summe Geldes bedacht ist (aber eben nicht mehr so umfangreich wie vorher), flippt gerade schier aus und wettert gegen den Freund. Sie hat auch ein Exemplar des "alten" bzw. derzeit gültigen Testaments und würde (so kündigt sie an) mit allen Mitteln kämpfen und mit Hilfe eines Anwaltes die Geschäftsfähigkeit meiner Tante anzweifeln. Die Verwandtschaft hat sie natürlich auf ihrer Seite, wobei die sich gar nicht mal SOOOO extrem "blutrünstig" aufführen. Erfreut sind sie aber auch wieder nicht, ganz klar. Man muss natürlich zugeben, dass zu Zeiten des alten Testaments meine Tante noch topfit war, im Gegensatz zu heute. Aber sie lebt ja immerhin noch zu Hause und sogut wie alleine. Ihr Freund wohnt zwar ganz in der Nähe und hilft ihr viel bei alltäglichen Dingen, aber sie wohnen nicht (dauerhaft) zusammen. Nur zeitweise, da er eben oft bei ihr übernachtet, sie zusammen kochen, zusammen in den Urlaub fahren usw. Und das seit 5 Jahren. Sie ist so aufgeblüht seit sie ihn hat. Tja schwierig, ich arbeite daran dass sie zu einem Notar gehen.
Die Verwandte darf jederzeit ihr Testament ändern. Die "Enterbten" dürfen sich jederzeit darüber aufregen. An Stelle der Tante würde ich ausdrücklich diese Droher schriftlich enterben.
Sie will ja mit allen "gut sein". Niemand soll auf sie böse sein.
Ich würde auch garantiert niemanden bedenken, der mir droht. Allerdings finden die Drohungen nicht offen und meiner Tante gegenüber statt, sondern ganz subtil und immer in Richtung des Freundes. Ganz offensiv gegen meine Tante geht da niemand vor. Es findet hinterrücks statt, während meiner Tante Honig ums Maul geschmiert wird.
Wenn ich dann versuche aufzuklären, welche "stillen" Schickanen ihrem Freund gegenüber stattfinden, sagt sie nur "ach Mädchen, Du hast eine blühende Fantasie".
Sie WILL es nicht glauben und will eben auch keinen Streit.
Ist das vorhandene Testament handschriftlich erstellt oder notariell beurkundet, dementsprechend beim nachlassgericht hinterlegt? Bitte sucht einen Notar zur Beratung auf (nicht einen bloßen Rechtsanwalt. Er klärt Euch umfassend auf. In solch einem Forum bekommst Du nicht die passenden Antworten. Er wird sich beim Gespräch schon vergewissern, ob die entsprechende Geschäftsfähigkeit und damit Testierfähigkeit vorliegt. Und ein ärztliches Attest empfehlen, sofern er das für notwendig erachtet. Ein Notar kommt auch nach Hause, falls Deine Tante sich da wohler fühlt bei einem Gespräch. Wir hatten gerade solch einen fall. Zwei Testamente, der Enterbte hat das 2. angefochten. Durchs Gericht wurde dann ein Gutachter beauftragt, zu klären, ob der Erblasser wirklich demenzkrank war bei Testamentserstellung. Posthum. Wenn Deine Tante handschriftlich ein neues Testament aufsetzen möchte, sollte sie auf jeden Fall folgenden Satz aufnehmen: " Ich widerrufe hiermit alle von mir in der Vergangenheit erklärten letztwilligen Verfügungen." Und dann wieder expliziet aufschreiben, wer nun was bekommt. Aber gerade dann, wenn noch pflichtteilsberechtigte Verwandte existieren sollten (der Pflichtteil, anders wie bei der Erbquote, steht nur nahen Angehörigen zu, also Eltern, Kind. Wenn diese nicht vorhanden sind, ist er auch nicht fällig, geht also auch nicht auf weitläuferige Erben über. Anders wie bei der Erbquote halt) ist die Beratung durch einen Notar angebracht. Da die Erbmasse geschmälert wird, wenn Berechtigte dann ihren Anteil vom Erben fordern. Also auch in Eurem Fall, vor allem wenn so besessene Bedachte wie die Angestellte jetzt schon Stress macht, alles offiziell regeln mit einem Notar.
Deine Tante muss niemanden darüber informieren, dass sie das Testament geändert hat. Sie muss nur in dem Testament schreiben, dass damit alle vorherigen Verfügung ungültig sind (auch das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, es gilt immer das jüngste Testament, aber es bietet sich an, das zu erwähnen). Dann sollte sie das Testament notariell beglaubigen und beim Amtsgericht hinterlegen lassen. Wenn sie es niemanden erzählt, kann sie bis zum Ende ihrer Tage mit "allen gut sein", den Ärger gibt es erst nach ihrem Tod, aber das kann ihr egal sein. Silvia
Ein Testament notariell beglaubigen geht nicht. Entweder: Vom Notar beurkunden lassen, dieser gibt es direkt zum Nachlassgericht zur Hinterlegung; Durch Übergabe einer offenen Schrift an einen Notar zur Weitergabe ans Nachlassgericht Verwahrung eines handschriftlichen Testamentes bei den persönlichen Unterlagen, nach Eintritt des Todesfalls muss dieses dann zum Nachlassgericht, die pot. Erben müssen dann einen Erbschein beantragen beim Nachlassgericht. Hier ist aber nie gesichert, ob das Dokument da jemals ankommt aus vllt verschiedenen Gründen
Ich würde auch den Notar anraten. Es reicht ja, wenn sie bei der Beurkundung einen "lichten Moment" hat. Der Notar kann das dann bestätigen und gut ist. Ansonsten kann es auf einen Rechtsstreit herauslaufen und dann muss erst mal bewiesen werden, dass sie geistig auf der Höhe wär, als sie das Testament verfasst hat. Es hört sich so an, als wäre die Tante sehr wohlhabend, mit eigener Firma, die sie aber nicht mehr leitet. Macht das besagte Angestellte? Gerade dann würde ich eher zum Notar gehen, auch wenn der eine große Summe dafür kassiert.
warum überträgt sie das vermögen nicht noch mit warmen händen? also, beschenkt all die, die sieim testament bedenkt, und das problem ist gelöst. dann kann sie mit dem "rest" machen was sie will. ein notar schreibt übrigens den passus dass der testamentabgebende sich im vollen saft befindet, er sich davon überzeugt hat udn augenscheinlich ales im kopf "klar" sei. alle notariellen testamente die ich berufsbedingt in händen hielt, hatten einen derartigen passus.
Derjenige, der das Testament anfechtet, muss beweisen, dass die Tante NICHT geschäftsfähig ist/war. So meine ich zumindest....
Normalerweise ja schon, aber hier ist ja bekannt, dass sie nicht durchgehend klar ist. So habe ich es zumindest verstanden. Oder?
Hi, hinsichtlich der Geschäftsfähigkeitkann ich nur sagen, dass nicht jeder Notar da auch wirklich darauf achtet. Bei meiner SM war es so, dass meine raffgierige Schwägerin einen Termin beim Notar ausgemacht hatte, damit meine SE einen Erbvertrag unterzeichnen konnten, den sie mit dem Notar ausbaldowert hatte. Mein SV zeigte zu dem Zeitpunkt bereits deutliche Demenztendenzen, war aber noch nicht als dement diagnostiziert worden, weil der Dorfarzt ihn als parkinsonkrank eingestuft hatte... Inzwischen weiß ich, dass dieser Arzt für seine Fehldiagnosen berüchtigt ist. Er kommt aber immer bereitwillig, wenn man ihn ruft... Meine SM hatte einen Abend vor em Termin einen schweren Schlaganfall erlitten und war obendrein ziemlich dehydriert, weil sie ja der hochintelligenten unumstößlichen Ansicht war, dass sie ihren täglichen Wasserbedarf durch den Salat, den sie aber nur selten aß, decken würde und ihre jahrzehntelange chronische Blasenentzündung ja überhaupt nichts mit ihrer nahezu inexistenten Flüssigkeitszufuhr zu tun hatte. Ich durfte Madame dann im 5. Monat auf dem Buckel (!) erst zum Auto und dann ins Kh schleppen. Sie war derartig mies beinander, dass sie weder wußte wer sie war, noch woher sie kam, noch jemanden erkannte, etc. Sie existierte halt und war vorhanden, Ende. Sie war absolut orientierungslos, hatte massive Sprachstörungen, brauchte später Reha und behielt auch eine gelähmte Hand zurück. So, am Tag des Notartermins rückte meine um ihre Mutter ja ach so besorgte Schwägerin an, hob sie aus dem Bett, zog sie an, schleifte sie hinter sich bis zum Parkplatz her, packte sie ins Auto, schaffte sie zum Notar, der ihr und ihrem Herrn Gemahl einen Vertrag vorlas, den sie nicht verstanden. Diesen mußten sie unterzeichnen. Mein SV bereits mit der für Demente typischen Miniunterschrift, meine SM mit Giglgagl. Ist rechtlich dennoch gültig (wir waren bei mehreren RA), sie hätte vermutlich sogar mit einem klassischen X unterzeichnen können, Hauptsache, man trifft die Zeile, böse gesagt. Dann schubste meine Schwägerin sie wieder ins Auto, fuhr sie ins Kh zurück, zog sie aus und legte sie ins Bett. Der Vertrag war auch nicht anfechtbar, da kein Arzt einem das schriftlich gibt, was er einem ins Gesicht sagt, nämlich, dass der Patient zumindest vorübergehend nicht geschäftsfähig war. Das hätte man sich vorher attestieren lassen müssen, was ich auch wollte und was an meinem Gatterich gescheitert ist, weil er dachte seine Schwester sie nicht ganz so schäbig wie sie sich benommen hat. Wäre sie seriös gewesen, hätte sie den Termin einfach verschoben. Wie sagte meine Großmutter gerne so treffend: "Hinter jedem großen Vermögen steckt ein großes Verbrechen." (nach Balzac) Der Notar schert sich nichts um Geschäftsfähigkeit oder nicht. Solange kein entsprechendes Attest vorliegt oder der Klient in seinem Beisein vom Stuhl kippt und wiederbelebt werden muss, ist ihm das egal - zumindest dem, der sich damals mit Ruhm bekleckert hat. Die Orientierungslosigkeit muss ihm aufgefallen sein, die Sprachstörungen waren unübersehbar und die Unterschrift ein Witz, selbst wenn man den Menschen nicht kennt. Außerdem trug sie ja noch das nicht zu verbergende Pflaster mit der Braunüle in der Hand. Ihr könnt also wohlgemut zum Notar. Sollte allerdings zügig vonstatten gehen, denn Verwirrungstendenzen schreiten gerne munter voran und dann ist das Thema erledigt. An ihrer Stelle ginge ich aber zum Notar, denn der herzigen Verwandtschaft fällt sonst hinterher noch irgendein schlauer Kniff ein, um den Lebensgefährten doch noch auszuschmieren. Ein Fachmann schiebt dem einen Riegel vor. LG Fiammetta
Hallo, ich hatte gerade in der Familie einen ähnlichen Fall. Also: Das Testament kann ohn Notar erstellt werden. Im Netz findet man gute Vorlagen dafür. Notar ist natürlich besser, dann stimmen auf jeden Fall die Formulierungen und die Verteilung verstößt nicht gegen die gestetzlichen Vorgaben (Pflichteile). Notare kennen auch genau die Freibeträge bei Erbschaften und können so gute Tipps zur Minimierung der Erbschaftssteuerlast geben. (Ein Lebensgefährte hat einen sehr kleinen Freibetrag im Verhältnis zur Verwandtschaft 1. und 2. Grades) Das alte Testament ist mit dem Neuen sofort hinfällig. (Achtung: Datum nicht vergessen). Grundsätzlich muß der Kläger darlegen ob der Ersteller des Testaments noch testierfähig war oder nicht. Selbst bei einer leichten bis mittelschweren Demenz geht man in der Regel noch von einer Testierfähigkeit aus. Auch wenn die Details nicht mehr erfaßt werden, so haben auch Demenz erkranke oft eine ganz konkrete Vorstellung, wie Sie ihr Vermögen aufteilen wollen. In Form eines Päckchen-Denkens. (Hat in unserem Fall ein Gutachter so vor Gericht festgestellt). Gut ist immer sich eine Bestätigung der Testierfähigkeit vom Haussarzt ausstellen zu lassen. Geht ganz unkompliziert in Form einer Bestätigung der Geschäftsfähigkeit. (Das erspart lange Diskussionen vor Gericht). Noch ein Vorschlag von mir: Warum verschenkt Deine Tante nicht schon zu Lebzeiten den entsprechenden Betrag an Ihren Lebensgefährten. Dann hat im Erbfall niemand Zugriff drauf (außer es ist ein erheblicher Bestandteil des Vermögens, dann gilt eine 10 Jahresfrist zur Wirksamkeit der Schenkung). Von der Schenkung muß Sie ja niemanden was erzählen und im Erbfall ist Sie nicht mehr von den Streitigkeiten betroffen. Dazu muß sich der Lebensgefährte in seiner Trauer nicht noch mit der gierigen Verwandtschaft rumschlagen. Alles Gute!
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