Elternforum Aktuell

Einmal Steuererklärung - immer Steuerklärung?

Einmal Steuererklärung - immer Steuerklärung?

Susi0103

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Hallo an Euch. Hab mal gehört, dass man die Steuererklärung jedes Jahr machen MUSS, wenn man es einmal gemacht hat. Stimmt das??? Ich hatte die wegen des Elterngeldes machen müssen (stand jedenfalls auf dem Schrieb vom Jugendamt), aber das Elterngeld bekomm ich jetzt schon über ein Jahr nicht mehr... muss ich jetzt trotzdem jedes Jahr die blöde Erklärung machen??? Lg, Susi


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von Susi0103

hab das gerade mal gegooglet und bei Wiki gefunden, dass man die auch abgeben muss, wenn Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte stehen... das müsste doch heißen, dass alle Eltern die SE abgeben müssen, oder (wegen der Kinderfreibeträge)? Nach der Geburt unserer ersten Tochter hatten wir aber auch keine gemacht, weils da noch Erziehungsgeld gab........


RM-

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Antwort auf Beitrag von Susi0103

musst du einreichen-- du kannst aber auch nachreichen über mehrere jahre-- sonst wirst du geschätzt - und das könnte ähhmmm überraschend enden


Susi0103

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Antwort auf Beitrag von RM-

ICH - HAB - KEINE - LUUUUUUUUUUST!! Ist ja grauenhaft... mein Mann bezahlt etwa 80€ Steuern im Jahr, die haben wir die letzten beiden Male komplett zurückbekommen... ich darf aber sicher nicht erwarten, dass das beim Schätzen auch so läuft, was? Na dann mach ich das lieber einmal im Jahr, als dann alle paar Jahre tagelang dran zu sitzen.... Danke trotzdem für die Info, auch wenn sie mir nicht gefällt... ^^ Lg, Susi


RM-

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Antwort auf Beitrag von Susi0103

ich hatte es bisher nie drauf ankommen lassen


Leena

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Antwort auf Beitrag von RM-

...man schätzt die Besteuerungsgrundlagen. :-) Ist ganz einfach, man schaut sich so in etwa die Vorjahre an, orientiert sich daran und schätzt dann, was für Einkünfte und was für Lohnsteuern dann aktuell sein könnten, und erlässt dann einen entsprechenden Schätzungsbescheid. Wobei ich zugeben muss, einen Schätzungsbescheid mit einer Steuererstattung habe ich bisher recht selten erlassen... ;-) Wer eine Steuererklärung abgeben muss, ist für Arbeitnehmer übrigens in § 46 EStG geregelt, nach § 149 EStG ist man allerdings auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn man hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Leena

hmmmm also meine erste Steuererklärung habe ich mal mit 20 eingereicht - danach nie wieder eine, da kam auch niemand???? Und bis zur nächsten dauerte es über ein Jahrzehnt. Die nächste erst wieder für 2005 - 2008. Und dann hab ich wieder jahrelang nichts gemacht (letztes Jahr habe ich dann die für 09 und 10 eingereicht) Auch meine Eltern haben ihre letzte Steuererklärung 98 oder so eingereicht, wurden danach auch nie wieder aufgefordert...


RM-

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

ich wurde dieses jahr zum erstenmal angemahnt ich solle bitte meine steuererklärung bis dann und dann abgegeben haben-- sondern würde ich geschätzt werden ich höre das sehr häufig,das die leute angemahnt werden


samirasmama

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Hallo,bin eigentlich im februar 2011forum unterwegs und hab mal hier vorbeigeschaut...bei meinem stiefvater hat es fast 20jahre gedaut bis er ein brief vom fienanzamt kam wegen der steuererklaerung....


Leena

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

es kommt ja auch entscheidend auf die Einkommensverhältnisse an, die Du in Deiner ersten Steuererklärung damals hattest. Wenn Du damals, mit Anfang 20, nur Einkünfte aus Lohnsteuerkarte hattest bzw. marginal andere Einkünfte, keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte und sonst auch nichts - dann war das ja eine sog. "Antragsveranlagung" - d.h., Du wurdest nur auf Antrag veranlagt, musstest aber keine Steuererklärung einreichen, sondern hast das ganz freiwillig und von Dir aus getan. In solchen Fällen speichert man dann grundsätzlich im Datenbestand ab, dass es kein "Pflichtfall" ist - und wenn dann in den Folgejahren nichts abgegeben wird, ist das normalerweise okay. :-) Oder wenn Leute über Jahre so wenig Einkünfte haben, dass sie keine Steuern zahlen müssen, dann wird das Steuersignal i.d.R. auch gelöscht - das wird den Steuerpflichtigen dann aber mitgeteilt, übrigens mit dem ausdrücklichen Hinweis, wenn sich ihre Einkommensverhältnisse ändern, müssen sie doch wieder eine Erklärung abgeben. Wobei in letzter Zeit aufgrund der Einführung der Rentenbezugsmitteilungen (d.h. Renten müssen gemeldet werden und das Finanzamt bekommt die entsprechenden Listen zum Abgleich) schon relativ viele Leute angeschrieben wurden, die vorher jahrelang keine Steuererklärung mehr abgegeben hatten...