Alleinerziehend, na und?

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Vaterschaftsanerkennung ??

Thema: Vaterschaftsanerkennung ??

Hallo Ihr Lieben, ich habe einen einjährigen Sohn mit meinem Ex-Partner. Wir sind seit August letzten Jahres getrennt. Er ist schon kurz vor der Schwangerschaft mir gegen über körperlich gewaltig geworden. Psychischer Missbrauch stand an der Tagesordnung (was ich damals noch nicht in dem Ausmaß begriff). Er hat eine Schizophrenie und eine Narzisstische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Als ich ihm sagte, dass ich schwanger bin hat er sich sehr gefreut, und dennoch hat sich sein psychischer Zustand seither zunehmend verschlechtert. Vorher trank er sehr selten Alkohol. Doch innerhalb der Schwangerschaft wurde er praktisch zum Alkoholiker (Diagnose folgte kurz vor unserer Trennung.) Er hat keine Impulskontrolle und fährt schnell aus der Haut. Nach der Geburt versuchte ich mein bestes die Beziehung in eine richtige Richtung zu lenken, unterstützte ihn so weit es mir möglich war und versuchte mit ihm an der Beziehung zu arbeiten. Doch der psychische Missbrauch hielt weiter an(anschreien, Beleidigungen, Androhung von Gewalt bis hin zu Morddrohungen). Als mein Sohn dann vier Monate alt war reichte es mir. Ich hatte lange auf eine Besserung gehofft, die nicht eintrat und ich musste mir eingestehen und akzeptieren, dass ich nicht weiter in dieser toxischen, gewaltvollen Beziehung bleiben kann. Dass ich mein Kind davor schützen muss. Als ich ihm sagte, dass ich mich trennen möchte drohte er mir wieder damit mich umzubringen und sagte dazu noch dass er kein Kontakt zu seinem Kind haben möchte, wenn wir nicht in einer Beziehung sind, da ich irgendwann einen neuen Partner finden würde und er dies nicht ertragen könne und damit nicht konfrontiert werden wolle. Bis dahin hat er ohnehin die Vaterrolle nicht eingenommen, wozu er zu dem Zeitpunkt psychisch wohl auch einfach nicht fähig war. Ich habe ihm im Zuge der Trennung gesagt, dass er von mir aus natürlich mit unserem Kind Kontakt haben kann und soll, so fern er abstinent, in psychotherapeutischer Behandlung ist und sich sein psychischer Zustand stabilisiert hat(und er vorallem die Trennung akzeptiert hat und dazu fähig ist vernünftig mit mir auszukommen. Dadurch dass er die Trennung nicht akzeptieren wollte, und mir drohte oder mir. Vorwürfe machte, sah ich mich gezwungen den Kontakt komplett abzubrechen um mein Kind und mich zu schützen. Ich wäre jederzeit bereit mit ihm, unter den oben beschriebenen unverhandelbaren Vorraussetzungen, wieder den Kontakt aufzunehmen damit unser Sohn und er eine Beziehung haben können. Jedoch sehe ich es als realistisch, dass er diese Vorraussetzungen die ja dem Schutz unseres Kindes dienen niemals erreichen wird. Ich denke nicht dass er unserem Kind gegenüber gewaltig werden würde, aber mit Sicherheit mir auch in Anwesenheit unseres Kindes und das ist natürlich auch absolut nicht tragbar. Da wir von Beginn an eine Fernbeziehung führten(350km) hat er die Vaterschaftsanerkennung damals, kurz vor der Trennung, bei sich in der Stadt gemacht. Jetzt habe ich einen Anruf bekommen in dem ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass von mir noch die Zustimmung der Anerkennung fehlt und ich bin mir nicht sicher welche vor und Nachteile diese unter unseren Umständen hat. Ich war vor einigen Monaten schon bei einer Familienanwältin und habe mich beraten lassen, aber da ging es nicht viel um die Vaterschaftsanerkennung an sich. Er ist vermindert erwerbsfähig und würde dementsprechend auch perspektivisch keinen Unterhalt zahlen. Hat jemand vielleicht Erfahrung oder einfach mehr Wissen und einen Ratschlag? Liebe Grüße

von babymama sophia am 17.05.2024, 00:35



Antwort auf Beitrag von babymama sophia

Ohne Vaterschaftsanerkennung hast du kein Recht auf sozial Leistung wie Unterhaltsvorschuss, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag Ganz ehrlich bei 350 km kann der Kerl eh nichts ausrichten

von misses-cat am 17.05.2024, 08:11



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Ich sehe das, wie das vermisste Kätzchen auch: ihr habt 350 km zwischen euch, da kann nicht viel passieren. Vorrausgesetzt, du hast das alleinige Sorgerecht, wovon ich mal ausgehe. Ohne Anerkennung kannst du weder Unterhalt einklagen, noch Unterhaltsvorschuß beantragen oder ähnliches. Ich gehe davon aus, dass du das alles mit seinen psychischen Erkrankungen ect. dokumentiert hast. Sprich: sollte er auf die Idee kommen, seinen Sprössling doch sehen zu wollen, kannst du entsprechend argumentieren, und auf betreuten Umgang bestehen. (Und auch wenn du meinst, er würde eurem Sohn vermutlich nichts antun, wäre ich mir da nicht so sicher...bei Schizophrenie musst du auch damit rechnen, dass er die Situation irgendwann so verkennt, dass er dem Kind die Schuld an eurer Trennung gibt oder ähnliches....) Betreuter Umgang heißt dann: er darf dann die 350 km fahren, um unter Aufsicht eines JA-Mitarbeiters 2 Stunden mit seinem Sohn in einem speziellen Spielzimmer zu hocken... Bei solchen Konstellationen, wie ich sie bei euch rauslese, hat sich sowas dann spätestens nach dem 2./3. Termin erledigt, weil es dem Vater zu viel Aufwand ist.

von Limayaya am 17.05.2024, 08:52



Antwort auf Beitrag von babymama sophia

Also, ich Rate dir dringend beim Jugendamt zu fragen. Die können dir alle Vor- und Nachteile aufzeigen. Ausserdem unterstützen die dich und dein Kind wenn es um den Umgang zwischen Vater und Kind geht. Die würden dich da auch entlasten, dass du nicht dabei sein musst. Zumindest wenn die den Umgang überhaupt zustimmen. Das Jugendamt ist nicht immer schlecht. Sie sind auch eine große Unterstützung. Alles Gute

von Maxime80 am 17.05.2024, 08:43



Antwort auf Beitrag von babymama sophia

Hallo, zu den rechtlichen Dingen in Sachen Vaterschafts-Anerkennung haben die Vorrednerinnen ja schon einiges gesagt. Ich würde hierzu einfach auch nochmal einen Termin beim Jugendamt ausmachen. Dort kannst du auch gleich klären, wie es mit dem Umgang aussehen soll. Da dein Ex psychisch schwer krank ist, wäre er sehr wohl eine Gefährdung für euer Kind. Auch wenn er es nicht schlägt, würde er doch kein gutes, stabiles, aufbauendes Verhalten zeigen. Zudem ist er wegen der Schizophrenie in seinem Verhalten nicht vorhersehbar. Und da Kinder im späteren Alter einen sehr eigenen Kopf haben und Eltern auch mal arg provozieren und nerven, denke ich, dass dein Ex hier sehr wohl schädlich und impulsiv reagieren könnte, so wie er das ja auch bei dir getan hat. Deshalb würde ich auf gar keinen Fall einen Umgang allein mit dem Kind erlauben, sondern auf seine Diagnosen hinweisen und veranlassen, dass er nur begleiteten Umgang hat. Du unterschätzt im Moment vielleicht noch die Schädlichkeit eines Menschen wie er es ist! LG

von Bonnie am 18.05.2024, 09:13



Antwort auf Beitrag von babymama sophia

Natürlich! Vaterschaftsanerkennung! Damit hast du ganz viel gewonnen! Er hat damit erstmal nichts.

von Phila83 am 21.05.2024, 00:48