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Kind 3 Jahre ehemaliges Frühchen Trennung Dezember 2022

Thema: Kind 3 Jahre ehemaliges Frühchen Trennung Dezember 2022

Halli hallo , Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll . Die kleine is jetzt 3 jahre vor 2 jahren schon mal Trennung zum vater wegen der selben Gründe. Nun lagen wir wieder 3 Wochen auf intensiv und wieder kam alles hoch bzw kam genau so wie vor 2 Jahren. Ich stehe mit der kleinen alleine und das seit Tag 1. Andre Dinge sind wichtiger . Ich habe das alleinige Sorgerecht... Wie verhält es sich mit Den Aufenthalt? Die kleine is schwer krank hat momentan noch einen schwerbehindertenausweis von 60 dieser wird aber momentan erhöht. Erzeuger weiß keinerlei Diagnosen bzw interessiert auch nicht . Wie verhält es sich mit dem Recht von Oma und Opa [ erzeuger Seite] obwohl keinerlei Interesse besteht ? Ich danke jedem einzelnen für eine Antwort

von Kirsche871 am 03.01.2023, 20:11



Antwort auf Beitrag von Kirsche871

Ich muss dazu sagen seit Trennung besteht überhaupt kein Interesse mehr. Keine fröhlichen Weihnachten kein gesundes neues Jahr. Ausser als wir im kh Waren da wurde gefragt aus Neugier. Erzeuger hat Sohn aus erster Beziehung der wird seit Anfang an gross geschrieben und unsere Tochter die 16 Wochen zu früh kam und nun mal nicht körperlich fit is ist das letzte. Dies wurde mir auch mehrfach mitgeteilt jedesmal wenn Sohn da ist und mit der kleinen was war rtw oder hubschrauber Überführung in andres kh wurde ich hingestellt als würde ich das mit Absicht machen .

von Kirsche871 am 03.01.2023, 20:29



Antwort auf Beitrag von Kirsche871

Wie meinst du das mit dem Aufenthalt? Du hast das alleinige Sorgerecht, daher auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Im Grunde dürftest du jetzt 500km weit weg ziehen und der KV dürfte dich nicht daran hindern. Und so lange er keinerlei Anstalten macht, dass er das Kind sehen will und Umgang fordert, würde ich ihn da auch nicht drauf ansprechen. Ebenso wie den Umgang mit den Elteen. Wenn sie wollen, sollen sie das Recht einfordern bzw. sich bei dir melden und es absprechen. Da du aber selber schreibst, das weder der KV noch seine Eltern Interesse haben, würde ich mir da keinen Kopf machen.

von zwergchen1984 am 04.01.2023, 00:31



Antwort auf Beitrag von Kirsche871

du machst dir ziemlich viel kopf um dingte die wahrscheinlich nie eintreten werden. du hast das alleinige sorgerecht und damit auch das aufenthaltsbestimmungsrecht. der vater hat sich bisher nicht interessiert und wird es nach aller wahrscheinlichkeit auch in zukunft nicht tun. seine eltern ebenso. du hast das zweifelhafte glück dass sich ohne vater nicht viel ändern wird. er war bisher keine hilfe und wird es sicher auch nicht werden. ohne sorgerecht kann er aber auch nicht viel schaden anrichten. einfach weitermachen wie bisher und den vater links liegen lassen. und wenn dann doch irgendjemand irgendwas will beschäftigst du dich damit wenn es soweit ist. nur um den unterhalt solltest du dich unbedingt kümmern. das kannst du aber ans ja delegieren, wenn es sich nur um den ku handelt. bei einem behinderten kind steht dir auch bu über das 3. lj hinaus zu, aber das kannst nur du wissen, ob da was zu holen ist.

von WonderWoman am 04.01.2023, 13:33



Antwort auf Beitrag von Kirsche871

Das tut mir alles sehr leid für Dich und Dein krankes Kind, das waren sicher keine schöne Weihnachten. Ich weiß nicht, ob Du Dich wirklich trennen wirst, oder ob es nur nach einem Streit passiert ist und Du doch wieder zurückgehst. Ich wünsche Dir sehr, dass Du es dieses Mal schaffst. Du darfst jedenfalls selbst entscheiden, wo sich Dein Kind aufhält und ob oder wann es zum Papa darf. Deinem Kind steht Unterhalt zu, und zwar auch noch nach der Volljährigkeit, weil es eine Behinderung hat. Bitte sprich mit dem Jugendamt darüber, wie Du jetzt an das Geld kommst. Notfalls springt der Staat ein, wenn Dein Freund kein Geld hat. Auf den Kindesunterhalt darfst Du auf keinen Fall verzichten, denn er gehört ja nicht Dir, sondern Deinem Kind. Ein stellvertretender Verzicht geht da nicht, Du musst Dich für die Rechte Deines Kindes einsetzen. Auch wenn der Vater nicht viel Geld hat, kann sich das ändern in den nächsten 20 Jahren. Deshalb musst Du den Anspruch geltend machen, das JA erklärt Dir, wie das geht. Und sorgt dafür, dass Du einen Vorschuss bekommst, wenn der Vater nicht zahlt. Alles Gute für Dich!

von Banu28 am 04.01.2023, 15:08