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geburtsurkunde aushändigen/ Kinderfreibetrag für KV?

Thema: geburtsurkunde aushändigen/ Kinderfreibetrag für KV?

fragen über fragen, vielleicht kennt sich da jemand aus, also mein Kind ist 2,4, ich habe mit dem kv nie zusammengelebt, er hat die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt vorm JA, steht aber nicht auf der Geburtsurkunde, hat sich um dererlei sachen nie gekümmert....zahlt regelmäßig unterhalt (124.-), ist irakischer Kurde mit deutschem Pass, hat hier studiert und promoviert seit 4 jahren, nun will er auf die Geb,-urkunde und sich beim standesamt eintragen lassen , er will sich selbst drum kümmern wegen Kinderfreibetrag, wenn ich das richtig verstanden habe, meine fragen: 1. kann er mit der geb.urkunde was "anstellen", z.b. Pass für meien Tochter machen lassen? 2. muss ich ihm die geb.-Urkunde geben? 3. muss er den freibetrag bekommen? oder was gibts da noch? 4. habe ich dadurch nachteile? danke schon mal für eure antworten; LG Heike

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 16:02



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Also ich würde sie ihm nicht aushändigen, sondern es mit ihm zusammen machen. aberwenn Du dich richtig erkundigen willst, frag doch einen Anwalt. Der kann dir doch bestimmt beser helfen.L G christina

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 16:08



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Hmm, also ich würde mich wundern, wenn er sich nicht sogar selbst eine Kopie der Geburtsurkunde beim Standesamt besorgen könnte, mit ihm als Vater drauf. Immerhin hat er ja die Vaterschaft anerkannt.

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 16:23



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ich würd mich mal beim standesamt erkundigen. und den freibetrag beantragt man doch beim bürgerbüro,also die tragen das ein. gruß carina

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 16:27



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Hallo, wäre bei uns das gleiche.... Auf der Geburtsurkunde (direkt nach der Geburt) steht der KV nicht drauf. Er war beim JA und hat dort die Vaterschaft anerkannt, mit dieser Urkunde hat er beim Einwohnermeldeamt das 1/2 Kind auf die Steuerkarte bekommen. Ob der Vater eine NEUE Geburtsurkunde - sprich eine Kopie - vom Standesamt selber beantragen kann, weiß ich nicht. Mir wurde damals gesagt, ich kann eine neue kostenpflichtige beantragen, auf dem Rand steht dann der Vater vermerkt (also noch nicht einmal an der richtigen Stelle). Mir genügt die Geb.Urkunde von damals und muss den nicht drauf stehen haben . Außerdem hatte ich noch nie Schwierigkeiten, allein etwas zu beantragen. Gelte und bin es ja auch als allein erziehend.... bei Banken z.B. Liebe Grüße Ursel

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 16:45



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Also die Originale würde ich auf keinen fall rausgeben. Er hat doch seine V-anerkennung. Da er Unterhalt zahlt ist er auch berechtigt den halben Kinderfreibetrag zu haben. Hast du denn bis jetzt den ganzen? lg elti

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 17:36



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Hallo, er kann zum Standesamt gehen und bekommt eine eigene Originale Geburtsurkunde. Es ist automatisch so, dass Mutter und Vater ein halbes Kind auf der Steuerkarte haben. Jedoch kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt und keinen Unterhalt für das Kind erhält, jedes Jahr neu beantragen, dass er oder sie das ganze Kind auf die Steuerkarte bekommt. Ich weiß nicht, wie es wäre, wenn Unterhalt fürs Kind fließt und derjenige dann auf seine halbes Kind auf der Steuerkarte verzichten würde, wenn er nicht arbeitet, wäre ja eigentlich auch okay. Aber auf alle Fälle kann Vater alleine aufs Standesamt, da braucht Mutter nicht mit. Muß ganz ehrlich sagen, ich war im ersten Moment ein wenig angegnatzt, dass der Vater meiner Tochter sich einfach eine geholt hat, obwohl wir keinen Kontakt hatten. Aber ist ja im Grunde okay. Aber in meinem Fall, lasse ich mir, wenn ich eine Arbeit habe, sofort das ganze Kind auf die STk. schreiben, da kein Unterhalt fließt. Gruß Taram

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 18:12



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Hallo! Das ganze Kind gibt es leider nicht auf die Steuerkarte.... Musst du jedes Jahr über die Steuererklärung beantragen... Meiner zahlt seit 16 Jahren nicht und ich bekomme nicht das ganze Kind - trotz diverser Klagen! Er KÖNNTE sich ja anders besinnen. Und bevor die dann dem Geld hinterherlaufen!!!!!!!!!!!!!!!!!! Aber ich glaub, bei der Steuerberechnung ist das auch nicht relevant mit Kind oder nur mit 1/2 rechnet sich wohl beim Soli und bei der Kirchensteuer??? Liebe Grüße Ursel

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 18:35



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Wenn kein Unterhalt fließt, ist das vollkommen gleichgültig ob nun das ganze oder das halbe Kind auf der Steuerkarte ist, es geht da um ein paar Cent bei Soli und Kirchensteuer. Den Freibetrag gibt es trotzdem komplett, wenn der Vater nicht zu mindesten 75 % seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt! Trotzdem @Ursel ist es möglich sich das ganze Kind eintragen zu lassen. Da ist ein klitzekleines Formular beim Finanzamt direkt auszufüllen und schon isses Deins. Ich mache das jedes Jahr, einfach aus Prinzip! Und zum Ausgangsposting: Ich bin mir fast sicher, dass er einen Pass beantragen könnte und würde da Montag sofort beim EMA nachfragen, sicher ist sicher! Die Urkunde kann er sich nochmal ausstellen lassen, auch ohne Dein Einverständnis!

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 18:48



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er hatte schon mehrmals nach der geb.urkunde gefragt, immer per mail und wenn er das kind zurückbrachte (mittwochs aus kita 2 std. zu mir und fr. aus kita und sa. abends zurück - wie ist der umgang eigentlich bei euch geregelt?), naja jedenfalls fragt er nie direkt und so gibt es für mich keinen grund zu reagieren, genauso heute wieder, gestern fragt er par mail, ob ich ihm die urkunde geben kann und vorhin wieder nix, auch gut.... nun wollte mein kind ihn vorhin vorm schlafen unbedingt anrufen, und bei der gelegenheit sagte er dass er die geb.urkunde vergessen hat, so konnte ich beiläufig fragen wofür nochmal und als er sagte wegen lohnsteuerkarte, habe ich ihm den tip gegeben doch mal die vaterschaftanerkennung zu nehmen....na mal sehen obs klappt.... aber nach euren postings kann er ja sscheinbar eh einen pass ausfertigen lassen, bzw. sich eine geb.urkunde besorgen.... naja ich will mal keine welle machen, aber vorsichtig sein ist schon nicht so schlecht, frau weiss ja nie! @urles66, wie alt ist/sind deine kind(er)?wenn 66 dein geb.jahr ist sind wir der selbe "jahrgang" ;-) lg an alle heike

Mitglied inaktiv - 19.07.2008, 21:14



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Hallo - guten Morgen! Ja ich bin 66er Jahrgang und meine Jungs sind fast 16 und 6.... naja ich drück dir mal die Daumen, dass er nichts Unrechtes vorhat!!!! Liebe Grüße Ursel

Mitglied inaktiv - 20.07.2008, 11:08