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Eintragung vom Ex Partner in die Geburtsurkunde?

Thema: Eintragung vom Ex Partner in die Geburtsurkunde?

Hallo Ihr Lieben, ich bin momentan in der 38. Ssw. und habe mich vor einigen Monaten von meinem Partner getrennt aufgrund von Handgreiflichkeiten unf Gewalt in der Beziehung. Nun steht als nächstes die Geburt an und ich frage mich ob ich ihn eintragen muss in die Geburtsurkunde. Er hat bisher die Vaterschaft nicht anerkannt. Kontakt haben wir keinen mehr. Er sagte er würde mir das Leben zur Hölle machen, weil ich mich von ihm getrennt habe. Mir geht's aber soweit ganz gut mit der Trennung und ich bin wirklich froh, dass auch alles so durch gezogen zu haben. Aber wie ist das nun mit der Geburtsurkunde? Wird dort Vater unbekannt eingetragen? Ich weiß ja wer der Vater ist, aber ohne diese Anerkennung kann ich ihn doch nicht eintragen lassen oder? Es geht natürlich auch um Unterhaltsfragen.. Hoffe mir kann jemand helfen, Liebe Grüße Maymay

von MayMay3 am 30.08.2017, 13:55



Antwort auf Beitrag von MayMay3

Sobald du unterhalt möchtest mus die Vaterschaft anerkannt werden oder durch ein Gericht festgestellt werden. Dann kommt der vater nachträglich in die Geburtsurkunde.

von sterntaler82 am 30.08.2017, 14:02



Antwort auf Beitrag von MayMay3

Es gibt auch nur unterhaltsvorschuss wenn du den Vater nennst...war jedenfalls vor einigen Jahren noch so, ich habe den Vater meines ersten Kindes nicht genannt. Aus Gründen wie zb Gewalt und Drohungen. Ich bekam keinen Unterhalt oder Vorschuss, aber war in Sicherheit mit meinem Kind. Das war mit wichtiger. Ich wünsche dir und deinem Baby alles gute!

von Ellesa am 30.08.2017, 15:38



Antwort auf Beitrag von MayMay3

Wenn bis zur Geburt keine Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist, dann wird dort kein Vater eingetragen. Hier ist es so das man dann ein paar Wochen nach der Geburt spätestens Post vom JA bekommt. Die fragen da automatisch nach wenn kein Vater drin steht. Bieten auch Hilfe an. Du kannst dann den Namen des Vaters nennen, die werden sich dann an ihn wenden wegen der Vaterschaftsanerkennung. Kann er freiwillig machen, oder es geht über das Gericht. was weitere Kosten für den Vater bedeutet, weil unter Umständen dann eben auch Vaterschaftstest usw bedeutet. Danach kann sich der Vater dann überlegen ob er das gemeinsame Sorgerecht beantragt oder nicht. Umgangsrecht hat er erst ab dem moment wo er auch gesetzlich als Vater gilt - also nach der Vaterschaftsanerkennung. Dann ist er auch verpflichtet dem Kind Unterhalt zu zahlen und evtl auch Dir. Wobei das IMO auch rückwirkend gilt wenn es erst gerichtlich geklärt werden muss. da bin ich mir aber nicht sicher. Ach ja, wenn du nachweisen kannst das das Kind gefährdet ist oder auch du, kannst du auf betreuten Umgang bestehen. Evtl auch durch bekommen das er gar kein Anrecht auf Umgang hat. Kontaktsperre Dir gegenüber ist auch möglich - mit entsprechenden Nachweisen wie gesagt. In solchen Fällen kann IMO wirklich alles über das JA laufen, so das der Vater nicht mal erfährt wo ihr wohnt, geschweige denn direkten Kontakt mit euch hat. Dafür muss aber einiges passiert sein und wie gesagt du musst es nachweisen können.

Mitglied inaktiv - 30.08.2017, 17:03



Antwort auf Beitrag von MayMay3

Du kannst Dich schon heute an das Jugendamt wenden. Von dort aus wird man den KV dann über die Geburt des Kindes informieren und ihn darauf hinweisen das er die Vaterschaft anerkennen soll. Tut er das nicht, leitet das Jugendamt die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung (ggf. inkl. Gentest) in die Wege. Bis zur Vaterschaftsanerkennung kannst Du Leistungen nach UVG (Unterhaltsvorschuss) beantragen. Nach der Vaterschaftsanerkennung muss der KV dann diesen an das Amt zurück zahlen und einen eventuellen Überschuss an Dich überweisen. Teile dem Jugendamt mit, dass er Dir "das Leben zur Hölle machen" wollte. Entsprechend diskret wird man mit Deinen Daten umgehen.

von shinead am 31.08.2017, 09:03