Hallo, Ich befinde mich aktuell im Beschäftigungsverbot, ich bin Kinderkrankenschwester und in der 23.Woche. Meine Frage ist nun, welche Gehaltsbestandteile zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden. Vor dem Beschäftigungsverbot habe ich meine Grundvergütung, Intensivzulage und diverse Zulagen erhalten, einige steuerfrei (Nachtdienst, Sonntags-/Feiertagsarbeit), einige versteuert (Samstagsarbeit, Wechselschichtzulage, Rufbereitschaft). Während des Beschäftigungsverbotes erhalte ich mein Grundgehalt, sowie eine monatlich wiederkehrende Ausgleichszahlung wegen der wegfallenden Zulagen. Diese Ausgleichszahlung wird versteuert. Wird diese also mit in die Berechnung des Elterngeldes eingerechnet? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus für die Antwort.
von Linsla am 26.02.2019, 18:37