Hallo Frau Bader, Kind wird 18 und befindet sich in der Ausbildung, es besteht ein Unterhaltstitel jedoch ohne Vermerk wie lange dieser gültig ist. Ab dem 18. Geburtstag sind ja dann beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet. Wie geht es nun ab dem 18. Geburtstag weiter? Muss weiter nach Titel gezahlt werden? Muss der Titel vom Unterhaltsschuldner abgeändert werden? Oder muss gar der 18 Jährige Teenager tätig werden? Vielen Dank für die Hilfe. LG Julisa
von Julisa am 10.04.2024, 15:13