HeMa
Hallo, Vor meinem ersten Kind war ich Vollzeit eingestellt und arbeitete in Nacht- und Frühschicht. In der Nachtschicht durfte ich nicht weiter arbeiten, bekam aber dank des MuSchG den Nachtschichtzuschlag weiterhin bezahlt. Jetzt arbeite ich in meiner Elternzeit (3. Jahr) Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber. Ich bin wieder schwanger und habe aus gesundheitlichen Gründen ein Beschäftigungsverbot. Kann ich dennoch meine Elternzeit und die damit verbundene Teilzeit in Elternzeit beenden? Und wenn ja, würde ich dann wieder in mein altes Arbeitsverhältnis rutschen mit dem alten Gehalt und den Nachtschichtzuschlägen? Auch wenn ich gar nicht mehr arbeiten kann aufgrund des Beschäftigungsverbots? Ich stelle diese Fragen, da so mein Gehalt wieder höher wäre und das Mutterschaftsgeld und Elterngeld auch. Lg, Lotte
Hallo, grds kann man die EZ nur mit Zustimmung des AG vorzeitig beenden. Und dann stellt sich die strafrechtliche Frage, ob es zulässig ist, die EZ zu beenden, um in ein BV zu gehen. Macht ja nur den einen Sinn, mehr Lohn zu erhalten - zu Lasten der KK. Ich halte es, außer bei Beamten, nicht zulässig. Liebe Grüße NB
Felica
Nein, so nicht möglich. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung des AG. Schwangerschaft fällt nicht unter Härtefall, das wäre ein Grund wo es die Zustimmung des AG nicht braucht. Aber, du kannst die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Das ist erlaubt. Und kann vom AG auch nicht abgelehnt werden. In dem Falle bekommst du dann das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.
mellomania
die elternzeit mit der auf diese befristete teilzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden geht. dann erhälst du im mutterschutz wieder das was vorher gezahlt wurde. jetzt erhälst du mit bv das weiter, was du ohne bekommen würdst, vorausgesetzt du bist an sich gesund und nicht krank. bist du krank, müsste eine krankmeldung her, kein bv.
Mitglied inaktiv
Wenn du deine Elternzeit beendest, lebt dein alter Vertrag wieder auf. Das stimmt aber könntest du ohne Schwangerschaft so arbeiten. Ein BV setzt schon mal Arbeitsfähigkeit voraus, eine ist funktionierende Kinderbetreuung und die 2. ist das nicht krank sein darfst. 3. müsste der AG dem zustimmen. Was rechtlich erlaubt ist, dass du auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die EZ beendest. Dem darf der AG nicht widersprechen.
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