Hallo, Frau Bader, Ich bin Erzieherin im öffentlichen Dienst und habe einen Arbeitsvertrag für 30 Stunden, 5- Tage- Woche. Nun verlangt der AG einen zusätzlichen Arbeitstag an einem Sonntag bei einem Kinderfest der Stadt. Die geleisteten Mehrstunden werden nicht vergütet, sondern sollen hier und da mal abgebummelt werden. Ist das so zulässig? Zumal Sonn- und Feiertage ja eigentlich anders vergütet werden, als Werktage. An einem Sonntag hätte ich auch keine Betreuung für meine Tochter (ich bin alleinerziehend). Darf der AG dies verlangen? Vielen Dank schonmal für die Antwort! Liebe Grüße!
von Soraya14 am 02.05.2024, 12:47