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neuer Job - Arbeitsvertrag unterschreiben - Fragen über Fragen!

Thema: neuer Job - Arbeitsvertrag unterschreiben - Fragen über Fragen!

Hallo zusammen, letzten Donnerstag, habe ich die Zusage zu einem neuen Job bekommen. Am Samstag war der Arbeitsvertrag auch schon in der Post. Ich habe 2 Ausführungen bekommen und sollte beide unterschreiben und zurück schicken. Es war noch kein Vertrag vom neuen Arbeitgeber unterschrieben. Ich bin direkt nach der Ausbildung zu meinem jetzigen Arbeitsgeber. Das war vor 11 Jahren. Ist das normal das der neue Arbeitsgeber erst unterschreibt wenn man selbst unterschrieben hat? Und bis wann wird mir der Vertrag dann wieder zugeschickt? Und dann habe ich noch eine Frage. Ich würde zum 15. Mai kündigen (habe 4 Wochen Kündigungsfrist), habe noch 9 Tage Resturlaub von 2021 (hatte keine Möglichkeit diesen zu nehmen) und meinen vollen Urlaubsanspruch von diesem Jahr (30 Tage/Jahr) Darf ich meinen Resturlaub von 2021 noch vor der Kündigung einsetzen oder nur den Urlaub der mir für 2022 zusteht? Und sollte ich meinen jetzigen Arbeitsgeber darüber informieren und kündigen, bevor ich den neuen Vertrag unterschrieben vom neuen Arbeitsgeber zurück bekomme? Oh man mein Kopf qualmt gerade so sehr Ich hoffe ich habe nicht zu durcheinander geschrieben. Liebe Grüße, Twinni

von Twinnitwo am 05.04.2022, 12:39



Antwort auf Beitrag von Twinnitwo

Ich würde einen Termin zur gemeinsamen Unterzeichnung vereinbaren. Und bitte erkläre dem neuen AG, dass du nicht kündigen kannst, bevor er unterzeichnet hat! Ein Anfängerfehler wäre, zu kündigen und hinterher mit nichts dazustehen, weil der neue Chef nicht unterschreibt.

von Pamo am 05.04.2022, 13:22



Antwort auf Beitrag von Twinnitwo

Zum Resturlaub 2021 - möglicherweise ist er zum 31.03.2022 bereits verfallen. Im Internet gibt es sehr gute Artikel über das BundesUrlaubsgesetz und dazu ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof.

von manira am 06.04.2022, 07:57



Antwort auf Beitrag von Twinnitwo

In der Corona Zeit ist oft üblich den Vertrag per Post zu verschicken. Wenn alles passt, würde ich ihn unterschreiben und zurückschicken. Wie lange die brauchen zum Zurückschicken kann Dir doch niemand sagen... Die einen machen es sofort, andere brauchen länger allerdings würde ich denen sagen, dass Du natürlich erst kündigen kannst, wenn Du den unterschriebenen Vertrag zurückbekommen hast. Ob Du den Urlaub noch vorher bekommst, entscheidet Dein aktueller AG. Ich würde versuchen Urlaub zu bekommen, zumindest einen Teil davon. Was Du nicht bekommst, wird er Dir auszuzahlen müssen. Ich glaube Du machst Dir da auch zu viele Gedanken und Sorgen...

von Suomi am 06.04.2022, 08:00



Antwort auf Beitrag von Twinnitwo

Hallo, versuche einen Termin zu vereinbaren, an dem du den Vertrag zur gegenseitigen Unterschrift vorbeibringst und erwähne dabei, dass du erst danach kündigen wirst. Wegen deines Urlaubs: In der Regel verfällt Resturlaub zum 31.3. des Folgejahrs ersatzlos, hast du da eine andere Vereinbarung im Vertrag? Dein Jahresurlaub wird vermutlich gekürzt werden, da du in der ersten Hälfte 2022 kündigst.

von niklas2006 am 06.04.2022, 22:56