refur
Hallo zusammen, ich bin seit Jahren alleinerziehend (mit gemeinsamen Sorgerecht). Nun hat mein Sohn anfang letzten Jahres das 18. Lebensjahr vollendet. Er geht noch zur Schule und lebt bei mir. Weiß Jemand, wie das nun mit der Steuerklärung läuft? Muss er eine eigene abgeben oder kann ich ihn nach wie vor in meiner Steuererklärung mit angeben? Kindergeldempfänger bin bisher weiter ich. Eigenes Einkommen (außer Zinserträge) wird nicht erzielt. Danke schon einmal.
nein, warum sollte er?
Hallo refur! Er ist ja in schulischer Ausbildung und kindergeldberechtigt. Daher muss er keine Steuererklärung abgeben (erst, wenn er selber Lohnsteuer zahlt). Du musst allerdings (oder kannst ) weiter in der Lohnsteuerklasse 2 verbleiben, Dir steht auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu, den Du bei dem Formular Deiner Einkommensteuererklärung beantragen kannst. Allerdings hättest Du dann womöglich auch in 2023 einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim FA stellen müssen. Geht aber bestimmt auch rückwirkend bei der Einkommensteuererklärung, da weiß ich aber nicht wie. Anlage Kind, also wie die Jahre davor. Schau mal, ob das Programm Dir bei der fiktiven Berechnung die zuviel gezahlte Lohnsteuer (wenn Du nicht in 2 warst) und den Entlastungsbetrag für ae einpflegt. VG ohno
Vielen Dank.