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keine Vaterschaftsanerkennung, trotzdem Vater für Geburtsurkunde benennen?

keine Vaterschaftsanerkennung, trotzdem Vater für Geburtsurkunde benennen?

Repteers

Hallo, mein Freund möchte die Vaterschaft für das bald geborene gemeinsame Kind nicht anerkennen. Jetzt hab ich irgendwo mal gelesen, dass es sein kann, dass man die Geburtsurkunde verspätet bekommt, wenn man einen Vater angibt, dieser die Vaterschaft aber nicht anerkennt. Das wäre aber schlecht, weil ich die ganzen Unterlagen dann ja fürs Beantragen des Elterngeldes usw. brauch. Noch dazu kommt die Frage des Unterhalts/Unterhaltvorschuss, den bekomme ich ja nicht, wenn ich keinen Vater angebe. Da ich dann aber Alleinerziehend bin, bin ich auf jede finanzielle Unterstützung angewiesen! Weiß jemand einen guten Rat für mich? LG Repteers


Pamo

Antwort auf Beitrag von Repteers

Setz dich baldmoeglichst mit dem Jugendamt in Verbindung, um die korrekte Vorgehensweise zu besprechen. Ich vermute mal, dass du mit dem offiziellen Status "Vaterschaftsfeststellung laeuft" bereits einigen Papierkram erledigen kannst.


spiky73

Antwort auf Beitrag von Repteers

nö, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. du wirst so oder so zeitnah eine geburtsurkunde erhalten, allerdings ist dann das feld für den vater ohne eintrag. bei mir hat das vaterschaftsanerkennungsverfahren 4 jahre gedauert - wäre ja gar nicht gegangen, dass ich vier jahre lang keine geburtsurkunde gehabt hätte... lg, martina.


xHoneySx

Antwort auf Beitrag von Repteers

Du bekommst natuerlich eine Geburtsurkunde & auch Unterhaltsvorschuss bekommst du waerend der Vaterschaftsfeststellung. Mein Ex wollte auch die Vaterschaft nicht anerkennen, er hatte keine lust zu zahlen. Die Vaterschaftsanerkennung musste dann Gerichtlich angeordnet werden, mit Vaterschaftstest ect. Hat bis kurz nach dem 1. Geburtstag gedauert bis die Vaterschaft anerkannt war & ich hatte trotzdem in der Zeit wo kein Vater eingetragen war Unterhaltsvorschuss bekommen.


Holzkohle

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der KV von meinem Sohn hat die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt, es war mir auch wichtig, dass er das VORHER noch tut (danach war er 1. nicht mehr im Lande und 2. hab ich mich im Vorfeld nicht imstande gesehen, solche Sachen dann mit Baby zu erledigen *gg*) Somit steht der KV auch als KV in der Geburtsurkunde. ABER diese zu bekommen war bei mir eine Odyssee, von der ich damals hier auch geschrieben habe - den Beitrag gibts allerdings nicht mehr. Denn für die Geb.urkunde musste ich auch eine begl. Abschrift oder Originalurkunde der Geb.urkunde des KV vorlegen - und die hatte ich nicht. ich hatte das Vaterschaftsanerkenntnis mit seiner Unterschrift in begl. Abschrift, eine Kopie von seinem Personalausweis - trotzdem gab man mir die Geb.urkunde erst raus, nachdem ich nach drei Monaten ohne auch nur iiiirgendwelche Gelder, die ich folglich aufgrund fehlender Urkunde nicht bekam, den Bürgermeister anschrieb und auf meine (!) Kosten eine begl. Abschrift der Geb.urkunde vom KV bei seinem Geb.standesamt angefordert hatte... Erschien mir alles komplett unlogisch, aber egal. Trägst Du keinen KV ein, wird das auch mit dem Unterhalt schwierig. Ob der KV sich als solcher sieht oder anerkennt, ist dann die andere Sache - eventuell kommt er Dir mit Vaterschaftstest usw, aber den muss ER dann zahlen. Vielleicht kannst ihn darauf mal hinweisen, dass das erhebliche Mehrkosten auf ihn zukommen als "nur" der Unterhalt.


Repteers

Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Hallo Holzkohle, das klingt ja echt nicht so angenehm. Da hoffe ich ja, dass das bei mir besser läuft! Ich könnte mal versuchen mit ihm darüber zu reden aber er hat sich bisher bei diesem Thema ziemlich stur gestellt. LG


Mogli18

Antwort auf Beitrag von Repteers

Och, mach Dir keinen Stress. Im Krankenhaus gibst Du nur Dich an und lässt den Vater leer. Nach der Entlassung holst die Urkunde und schickst alle Anträge weg. Dann zum Jugendamt und gleich die Beistandschaft einrichten und Unterhaltsvorschuss beantragen, Vater nennen. Die kümmern sich dann um den Rest und alle Finanzen und Du genießt den Zwerg !


shinead

Antwort auf Beitrag von Repteers

Ich habe den KV schön in das Anmeldeformular eingetragen. Es gab da unten so ein Feld, da konnte man eintragen, ob die Eintragung vom KV genehmigt ist. Das habe ich dann verneint. Aber ich fand, dass die Sachbearbeiter ruhig sehen können, das ich weiß, wer der Vater meines Kindes ist. Geburtsurkunde gab es erst mal ohne Vater. Die geht dann zu den Behörden (beim Elterngeldantrag auf KEINEN FALL den KV angeben. Das verwirrt die bei alleinigem Sorgerecht nur und verlängert die Bearbeitung des Antrages). Neue gibt es dann nach der Vaterschaftsanerkennung. Ich habe beide Urkunden im Stammbuch.


Repteers

Antwort auf Beitrag von Repteers

Schon alleine fürs Kind wollte ich schon gerne den Vater später auf der Geburtsurkunde haben. Das verdient ja auch zu wissen, woher es abstammt. Ich hoffe ja eigentlich, dass das dann alles von Statten geht, ohne dass das Jugendamt vors Gericht ziehen muss. Der Kindsvater verdient auch nicht so viel, dass von ihm Unterhalt gezahlt werden könnte. Aber einen Unterhaltsvorschuss müsste ich dann ja eigentlich bekommen.