spiky73
moin ihr lieben, ich weiss nicht, ob ich nur einen kopfstreichler brauche oder aber einen rat. jedenfalls ist die sache etwas umfangreich und ich versuche mal, das ganze so ausfuehrlich wie noetig, aber auch so kurz wie moeglich (wer mich kennt, weiss, dass mir das schwer faellt *huestel) zu halten. es dreht sich noch um eine andere sache - aber dazu werde ich ein separates posting verfassen. sonst verliere ich selbst den ueberblick. also, meine kleine wurde ende 2007 geboren, vater ist ein u.s. soldat, der im gleichen jahr noch in die usa zurueckkehrte und aus dem militaer ausschied. ich habe beim damals zustaendigen jugendamt A die beistandschaft vorgeburtlich eingerichtet, aber der beistand wurde erst nach der geburt taetig, da war der vater schon nicht mehr greifbar. dadurch zog sich das verfahren endlos hin. im jahr 2009 bin ich dann umgezogen in den zustaendigkeitsbereich von jugendamt B. da es sich um ein anderes bundesland handelte, wurde vereinbart, dass die beistandschaftsakte weiterhin beim jugendamt A gefuehrt wird, weil das gerichtsverfahren eben schon anhaengig war und man es fuer unnoetig hielt, das ganze nochmals neu anzustossen. im sommer 2011 dann wurde ein vaterschaftstest bei einem gerichtsmedizinischen institut durchgefuehrt. im maerz 2012 kam es dann bei dem immer noch zustaendigen amtsgericht zur gerichtsverhandlung, bei dem aufgrund des 'abstammungsgutachtens' (vaterschaftstest) der vater als vater gerichtlich festgestellt wurde. der unterhalt wurde damals ebenfalls tituliert, das verfahren war abgeschlossen, jugendamt A gab die akte an jugendamt B weiter, wo sie seitdem gefuehrt und versucht wird, den unterhalt beizutreiben, das ist aber eine andere geschichte, die hier nix zur sache tut. so, das war der zeitliche ablauf. jetzt geht es ans eingemachte. ueber den vater weiss ich so gut wie gar nichts, fuer mich ist das aber nicht weiter tragisch. das ist ein 'makel', mit dem ich leben kann. jetzt war es aber so, dass damals bei dem rechtsmedizinischen institut eine akte vorlag, die u.a. eine kopie der geburtsurkunde des kv, seines ausweises (oder u.s. fuehrerscheins? gilt dort ebenfalls als legitimationsdokument), und ein foto von ihm enthielt. ich hatte diese akte in der hand, musste ihn anhand des fotos identifizieren und habe das in der akte auch durch meine unterschrift bestaetigt. ich habe damals die angestellte, die die probenentnahme durchfuehrte, um eine kopie eben dieser unterlagen gefragt, die sie jedoch mit hinweis auf den datenschutz verneinte und mir riet, mich mit dieser bitte doch ans amtsgericht zu wenden. also habe ich beim amtsgericht nachgefragt und erfuhr dort, dass diese unterlagen nicht in der akte seien, man mir aber eine kopie schicken koenne, sobald die unterlagen des rechtsmedizinischen instituts da seien. geschickt bekam ich daraufhin eine kopie des testergebnisses. ich habe es dann nochmals beim jugendamt A versucht (damals noch zustaendig), dort hiess es, dass diese dinge dort nicht in der akte seien (viel spaeter erhielt ich diese aussage auch vom jugendamt B auf anfrage). so, ich habe diese angelegenheit erst mal auf sich beruhen lassen. irgendwann erzaehlte mir jemand, der als justizfachangestellter arbeitet, dass man in solchen faellen einen rechtsanwalt mit der akteneinsicht beauftragen koenne. das war ende letzten jahres, aber irgendwie sah ich nie anlass, das ganze in die tat umzusetzen. jetzt war es aber so, dass ich ende mai einen arzttermin am geburtsort meiner kleinen tochter hatte, wo gleichzeitig der sitz des standesamtes (und des amtsgerichts) ist, und da dieser ort vom jetzigen wohnort etwa 65-70 km weit entfernt liegt, wollte ich die gelegenheit ergreifen, den vater endlich in die geburtsurkunde eintragen zu lassen ohne wiederholt dorthin fahren zu muessen. das geht jedoch nicht, da das gerichtsurteil alleine nicht genuegt, sondern auch die geburtsurkunde des vaters sowie sein ausweis (oder eben im notfall kopien) vorliegen muss. beides dokumente, die eben 2011 in der vaterschaftstestsakte waren und seitdem 'verschollen' sind. so, die standesbeamtin ist sehr nett und engagiert, wir stehen seitdem in kontakt und versuchen nun beide, diese unterlagen beizutreiben. ich hatte einen etwas unerfreulichen kontakt zu einer anwaeltin und werde mich wohl in puncto akteneinsicht an jemand anders wenden (dazu dann mehr im teil 2) und telefoniere seit gestern parallel zu der standesbeamtin den unterlagen wie wild hinterher. was wir beide bisher herausgefunden haben, ist folgendes: - weder bei jugendamt A noch B liegen die benoetigten unterlagen in der akte. - lt. standesbeamtin liegen sie auch nicht beim amtsgericht, dazu werde ich aber morgen nochmals telefonisch dort nachfragen. - das rechtsmedizinische institut wurde in der zwischenzeit aufgeloest, die akten befinden sich in ??? (aaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhh, das ist dann der moment, wo ich laut schreie...). den ehemaligen betreiber des instituts konnte ich 'lokalisieren', jedoch nicht selbst sprechen. aber ich hatte die moeglichkeit, mit einem kollegen zu reden, der mich zumindest mit der telefonnummer und mailadresse des verzweifelt gesuchten professors sowie einigen hintergrundinformationen versorgen konnte: die akten muessen 30 jahre lang aufbewahrt werden. es bestehen also beste chancen, dass sie in irgendeinem verstaubten verlies vor sich hin gilben. die kopien, die ich damals in haenden hielt, werden wohl i.d.r. direkt mit der blutprobe an das rechtsmedizinische institut gesandt (weswegen die chancen, dass die kopie von der kopie in der akte des amtsgerichts gelandet ist, gegen null tendiert), und der professor ist wirklich und wahrhaftig der joker in der ganzen angelegenheit. seufz. im grunde genommen ist das jetzt das erste mal, dass ich irgendwelche unterlagen bzgl. des vaters benoetige. auch bei meiner grossen war es nicht anders (da habe ich zumindest eine kopie der geburtsurkunde, die er mir damals selbst gegeben hat), ich habe die geburtsurkunde des vaters nur ein einziges mal benoetigt, als ich beim standesamt damals die geburtsurkunden nach der geburt abholte und ihn gleich als vater eintragen liess. ICH benoetige sie selbst nicht wirklich - aber es waere etwas, das ich der vollstaendigkeit halber gerne fuer mein kind haette, damit sie es spaeter mal zu ihren eigenen unterlagen nehmen kann, wenn sie gross ist... so, habt ihr zu dieser sache irgendeiner idee? wer so tapfer war, bis hierhin durchzuhalten (ich hab extra absaetze fuer augen- und lesefreundlichkeit eingebaut, grins), geht bitte anschliessend zu teil 2 ueber... bis gleich... lg, martina.
*kopfstreichel* Das ist so ärgerlich. 1. Geh in Gedanken den Weg nach, den diese Unterlagen von den USA zu dem deutschen Institut gingen. Irgendeine Stelle mag ein wenig moderner sein und einen Scan gemacht haben. Dort würde ich gnadenlos anrufen und betteln. 2. Parallel dazu: Sehr tief kann das Original noch nicht verbuddelt sein. Wie wäre es mit einer schriftlichen Anfrage, sehr formell gehalten, man möge dir jetzt schnellstmöglich die Unterlagen zusenden? Vielleicht geht jemand in den Lagerraum und buddelt - ohne typisches deutsches Theater.