Aprilscherz2000
Hab ich noch nie gehört.Wurde mir gestern gesagt, das ich sie noch mailen soll, weil ich dann nen niedrigere Pflegversicherungsbeiträge zahlen müßte.Ist das so?Mir ist nicht ganz wohl dabei solche Dokumente weiterzugeben (Zumal die Firma echt komisch ist) LG Chrissie
Ja, ist so, musst Du abgeben, aus genau den Gründen, die Dir angegeben wurde. Gruß von Cat
Mein Ex sollte die der Kids mal vorlegen... na und. Kopiere sie doch, man muss keien Originale hingeben.
es ist doch gut das du dann niedrigere Beiträge zahlen musst... das du dafür die Geburtsturkunden vorlegen musst, finde ich nicht komisch
Ich dachte immer das ergibt sich aus der Lohnsteuerkarte das ich Kinder habe. Naja dann werd ich sie mal mailen. LG chrissie
Kuck mal hier, grade gegooglet, Lohnsteuerkarte müsste demnach reichen als Nachweis: Nachweise bei leiblichen Eltern und Adoptiveltern Als Nachweise bei leiblichen Eltern und Adoptiveltern (im ersten Grad mit dem Kind verwandt) kommen wahlweise in Betracht: •Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde ("Mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern") •Abstammungsurkunde (wird für einen bestimmten Menschen an seinem Geburtsort geführt) •Auszug aus dem Familienbuch/Familienstammbuch •Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde •Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes •steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes (Bescheinigung wird ausgestellt, wenn der Steuerpflichtige für ein Kind, das nicht bei ihm gemeldet ist, einen halben Kinderfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchte. Er muss hierfür nachweisen, dass er im ersten Grad mit dem Kind verwandt ist (z. B. durch Vorlage einer Geburtsurkunde) •Kindergeldbescheid der Bundesagentur für Arbeit (BA) •Adoptivurkunde •Kontoauszug aus dem sich die Auszahlung des Kindergeldes durch die BA - Familienkasse - ergibt •Erziehungsgeldbescheid •Nachweis der Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BerzGG) •Bescheinigung über Bezug von Mutterschaftsgeld •Lohnsteuerkarte (Eintrag eines Kinderfreibetrages) •Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages) •Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind •Sterbeurkunde des Kindes (Quellenangabe - zur Sicherheit : http://sozialversicherung-kompetent.de/2008051285/pflegeversicherung/versicherungsrecht-gpv/beitragszuschlag-kinderlose-in-der-pflegeversicherung/alle-seiten )
o.t
Ich musste sie damals auch Kopieren , aber nicht nur wegen der Pflegeversicherung da reicht meist auch die Lohnsteuerkarte sondern ich habe noch einen Kitazuschlag bekommen der Steuerfrei ist und der geht nur bis 6 Jahre darum Geburtsurkunde als Kopie .